Info-Bulletin Jugend ohne Drogen  Mai 199>

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999:

Nein zur Ausweitung der Heroinabgabe

Mit einem dringlichen Bundesbeschluss wollte der Bundesrat auf die Schnelle die Ausweitung der Heroinabgabe und ihre gesetzliche Verankerung durchsetzen – obwohl eine neutrale Beurteilung der Fakten klar dagegen spricht. Nur durch ein Referendum wurde es möglich, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 13. Juni eine Kurskorrektur erreichen können. In diesem Bulletin bieten wir genaue Informationen über die Hintergründe des Problems.

Bilanz der Heroinversuche

Im Januar 1994 begann in unserem Land unter dem Motto «wissenschaftlicher Versuch» die staatliche Heroinabgabe an Süchtige. Sie wurde damals mit der Begründung eingeführt, dass nur Schwerstabhängige Heroin erhielten und oberstes Ziel die Drogenabstinenz sei. Schwerstabhängig seien Personen, die seit vielen Jahren drogensüchtig, gesundheitlich sehr angeschlagen und gesellschaftlich ausgegrenzt seien. Sie würden nur in den Versuch aufgenommen, wenn mehrere Entzugs- und Therapieversuche zuvor gescheitert seien. Im offiziellen Abschlussbericht der Forschungsbeauftragten (Juli 1997) kann man jedoch nachlesen:

Kaum Schwerstabhängige im Heroinprogramm

Schwer drogenabhängig?

14% der Versuchsteilnehmer haben bei Eintritt in die Versuche nur gelegentlich und 4% überhaupt kein (!) Heroin konsumiert. Diese Menschen (186 von 1035 Teilnehmern) sind also erst durch die staatliche Drogenabgabe in eine schwere Heroinabhängigkeit mit täglich dreimaligem Konsum geführt worden.

Zugang nur dann, wenn alle anderen Therapien versagt haben?

– Tatsächlich waren 49% noch nie in einer stationären Therapie und weitere 25% erst einmal. 11% hatten sogar noch nie einen körperlichen Entzug unternommen. 61% wurden direkt aus einem Methadonprogramm – das sie eigentlich vom Konsum des nur kurzzeitig wirkenden Heroins erlösen sollte – herausgeholt, damit man ihnen wieder drei bis vier Mal täglich Heroin abgeben konnte.

Gesundheitlich sehr angeschlagen?

–Tatsächlich waren bei Eintritt 79% in einem guten bis sehr guten Gesundheitszustand, 60% in einem guten bis sehr guten psychischen Zustand, nur bei 2% haben die Untersucher einen sehr schlechten Zustand festgestellt. Bei 80% war auch der Ernährungszustand gut bis sehr gut.

Gesellschaftlich ausgegrenzt?

–Tatsache ist, dass 51% der Versuchsteilnehmer bei Eintritt über eine stabile Wohnsituation verfügten, 58% regulär oder temporär angestellt waren und 41% keine oder nur minimale Schulden hatten.

Diese offiziell publizierten Fakten zeigen, dass die politischen Verantwortlichen diese Heroinabgabeexperimente um jeden Preis durchsetzen wollten. Menschen, die noch kaum je den Ausstieg aus ihrer Sucht versucht hatten, wurden durch ihre Aufnahme in die Versuchsprogramme erst recht in eine massive Abhängigkeit hineingetrieben.

Die notleidenden Menschen scheinen so nur noch Mittel zum Zweck zu sein, um mit dem Durchsetzen einer staatlichen Heroinabgabe die natürliche Abwehr gegen Rauschgifte in der Bevölkerung zu durchbrechen.

Den Süchtigen selbst wurde durch diese Programme in keiner Weise der Weg aus der Sucht erleichtert:

Abstinenzziel kläglich gescheitert

Nach Angaben des Forschungsbeauftragten, Professor Ambros Uchtenhagen, haben bis März 1999 – also mehr als 5 Jahre nach Beginn der Versuche – einzig 8,8% oder 134 Personen der 1522 Teilnehmer eine Abstinenzbehandlung begonnen. Ob sich auch nur eine dieser Personen in der Zwischenzeit ganz von ihrer Drogensucht lösen konnte, ist der Öffentlichkeit noch nicht mitgeteilt worden!


Internationale Experten: Heroinversuche gescheitert!

Die Resultate der Schweizer Heroinprojekte sind wissenschaftlich und medizinisch nicht haltbar! Der Suchtstoffkontrollrat der UNO (INCB) rät deshalb in seiner Pressemitteilung vom 19. Mai anderen Ländern weiterhin eindringlich davon ab, mit Heroinabgabe zu beginnen. Auch die Generaldirektion der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält fest, es habe nicht belegt werden können, dass Heroin zur Verbesserung des körperlichen und sozialen Gesundheitszustandes beim Abhängigen führt.

Angesichts der vernichtenden Resultate aus dem Bericht der unabhängigen Expertengruppe, die die Schweizer Heroinversuche für die WHO zu beurteilen hatte, sieht der INCB keinen Grund, seine bereits mehrfach geäusserten Einwände gegen die Schweizer Heroinprojekte und die Heroinabgabe im allgemeinen aufzugeben. Der INCB verweist auch auf die relevanten internationalen Resolutionen der WHO und der Vereinten Nationen und auf die UN-Kommission gegen Drogenmissbrauch, die 1995 die Regierungen der Welt eindringlich aufgefordert hat, jegliche Verwendung von Heroin beim Menschen zu verbieten.

Wissenschaftliche Kriterien und therapeutischer Auftrag nicht erfüllt

Der Bericht der WHO-Expertengruppe wurde Mitte April vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Er enthält wenig Schmeichelhaftes für das BAG und die Schweizer Forschungsbeauftragten. Die meisten der bisherigen Kritikpunkte der Gegner der Heroinabgabe werden nun von unabhängiger und kompetenter Seite bestätigt.

Einige der Kritikpunkte aus dem Bericht in Kurzform:

Ideologische Faktenresistenz

Immer wieder haben verschiedene Organisationen und Fachleute im In- und Ausland festgestellt, dass die Heroinabgabe aufgrund der vorliegenden Daten über den Verlauf der Versuche nicht fortgesetzt werden dürfe.

Verantwortungsbewusste eidgenössische Parlamentarier haben verschiedentlich Bundesrätin Dreifuss aufgefordert, unter keinen Umständen eine Ausweitung und die gesetzliche Verankerung der Heroinabgabe einzuleiten, bevor nicht die wissenschaftliche Beurteilung durch die Weltgesundheitsorganisation als unabhängige internationale Instanz vorliege. Das Departement des Innern und das BAG haben sich jedoch über alle Fakten und Einwände hinweggesetzt und mit dem dringlichen Bundesbeschluss deutlich gemacht, dass die politisch Verantwortlichen – koste es, was es wolle – an der Heroinabgabe festhalten wollen.

Auch nachdem die wissenschaftliche Beurteilung durch die WHO und durch den INCB vorliegt, ziehen Bundesrätin Dreifuss und die anderen Verantwortlichen nicht die Konsequenz; sie leiten keine Kurskorrektur ihrer Drogenpolitik ein. Weiterhin wird die Bevölkerung durch den Bundesrat nicht offen und ehrlich über die Fakten zu den Heroinprojekten und über die Stellungnahmen der internationalen Institutionen informiert.

Es wird deutlich, dass hinter der Heroinabgabe weitere Ziele stehen, die auf eine Legalisierung aller Rauschgifte hinauslaufen sollen.


Zur Abstimmungsvorlage

Der am 13. Juni zur Abstimmung gelangende «Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin» und die dazugehörende bundesrätliche Verordnung weisen dem BAG eine unermessliche Machtfülle zu. Sie verfolgen im wesentlichen folgende vier Ziele:

  1. Durch den Verzicht auf eine Beschränkung der Abgabeplätze wird die Erhöhung der Teilnehmerzahl auf Tausende möglich.

  2. Die Möglichkeit des Anbaus von Schlafmohn zur Herstellung von Schweizer Heroin wird gesetzlich verankert.

  3. Die Aufnahmebedingungen für Süchtige in die Heroinabgabe werden aufgeweicht.

  4. Die Überführung der Heroinabgabe vom Versuchsstadium in ein langfristiges medizinalisiertes Behandlungsprogramm, bei dem die Krankenkassen (d.h. wir Versicherten und Prämienzahler) gezwungen wären, diese «Therapie der zweiten Wahl» als Pflichtleistung zu übernehmen.

Zu den Zielen im einzelnen:

1.    Unbegrenzte Anzahl der Teilnehmer!

Schauen wir zurück: Bei Beginn der Versuche im Januar 1994 waren vom Bundesrat 250 Plätze bewilligt. Im Verlauf des Jahres 1995 wurde der Versuch auf 500 und wenig später auf 800 Plätze erweitert. Dieses Jahr sind 1050 Plätze bewilligt, von denen 860 besetzt sind.

Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und das BAG teilen mit, dass es in der Schweiz rund 30 000 Drogenabhängige gebe. «Maximal ein Zehntel» davon seien «Schwerstsüchtige», die in den Genuss der Heroinabgabe kommen könnten. In verschiedenen neueren Publikationen (J. Estermann, B. Kraushaar) werden jedoch Zahlen zwischen 50 000 bis 60 000 angeführt, was bei «einem Zehntel Schwerstsüchtige» die mögliche Anzahl der Heroinbezüger bereits auf 5000 bis 6000 hochschnellen liesse. Führende Vertreter des Verbands Sucht- und Drogenfachleute Deutschschweiz (VSD) forderten bereits 8000 bis 9000 Plätze. Wenn man dabei berücksichtigt, dass der VSD ein bevorzugter Partner des BAG ist, kann man davon ausgehen, dass dessen Empfehlungen früher oder später berücksichtigt werden.

Aus Erfahrung klug geworden, halten wir auch folgendes fest: 1979 gab es 728 Methadonbezüger; 1986 waren es 1303 Personen, die immer noch unter klar formulierten und anspruchsvollen Aufnahmebedingungen an diesen Substitutionsprogrammen teilnehmen konnten. 1991 jedoch waren es bereits 9700 und 1997 waren es gemäss Angaben des BAG 15 382, also bereits mehr als die Hälfte aller Heroin- und Kokainabhängigen der Schweiz, wenn wir uns auf die von Bundespräsidentin Dreifuss angeführte Gesamtzahl stützen. Wer übernimmt die Garantie, dass wir mit der Heroinabgabe in wenigen Jahren nicht gleichweit sind? Sind nicht schon alle Vorbedingungen dazu erfüllt?

2. Freipass zur Heroinproduktion in der Schweiz!

Seit mehreren Jahren evaluiert das BAG den Anbau von Schlafmohn in der Schweiz. Im BAG-Bulletin vom 30.1.95 werden entsprechende Überlegungen unter dem Titel «Beschaffung von Heroin stösst auf Schwierigkeiten» detailliert dargestellt. In einer sonntäglichen Boulevardzeitung vom 27.9.98 wurden diese Pläne unter der Schlagzeile «Dreifuss will Heroin anbauen – auch bei uns! Schweiz ideal für Schlafmohn» öffentlich gemacht. Als Antwort auf die begründeten Bedenken des Waadtländer Ständerates und Arztes Eric Rochat im Hinblick auf die Verankerung der Begriffe «Anbau» und «Herstellung» von Heroin im Bundesbeschluss antwortete Bundesrätin Dreifuss in der Ständeratsdebatte vom 24.6.98 unter anderem folgendes: «Es geht einzig darum, die wenigen Gramm zu produzieren, die benötigt werden, um diese Behandlungen durchzuführen, es geht um nichts anderes», und weiter «Wir müssen verhindern, dass wir zum Spielball politischer Veränderungen in den Heroin-exportierenden Ländern werden.»

Auch dies wieder ein Beispiel für die irreführende Informationspolitik des BAG und des Departements Dreifuss: Tatsächlich hat die Schweiz allein für 1999 von einem chemischen Unternehmen im schottischen Edinburgh 320 kg reines Heroin bezogen. Nach Annahme des Bundesbeschlusses und bei der erwarteten Teilnehmerzahl von 3000 werden somit über 1000 kg reines Heroin beschafft werden müssen!  «Wenige Gramm»?

3. Aufnahmebedingungen aufgeweicht!

Erinnern wir uns auch hier: Die Zustimmung zur Heroinabgabe wurde vor allem durch das Argument erreicht, dass die «nicht mehr therapierbaren Schwerstsüchtigen», die «sonst aussichtslosen Fälle» so noch einen Rettungsanker erhalten würden. Das Mitgefühl der Bevölkerung wurde bewusst missbraucht. Tatsächlich zeigen die oben erwähnten Fakten, dass in der Praxis sogar Menschen Heroin erhalten haben, die vorher noch gar keins konsumiert hatten! Wozu? Mit welchem Ziel?

Um die Ausweitung der Heroinabgabe zu rechtfertigen, verweist das BAG gerne auf weitere Länder, die beabsichtigen, «Versuche nach dem Schweizer Modell» durchzuführen. Müsste das BAG diese Länder nicht viel mehr über das Scheitern dieses Modells informieren, damit dort nicht der gleiche Irrweg eingeschlagen wird? Bisher sind die Niederlande das einzige Land, das mit einer Heroinabgabe an 50 Personen begonnen hat. Während dort u.a. als Aufnahmekriterien ein Mindestalter von 23 Jahren und ein nachweislicher täglicher Konsum über 5 Jahre festgelegt wurden, können in der Schweiz Teilnehmer bereits nach 2 Jahren Drogenkonsum, ohne nähere Abklärung ihrer Abhängigkeit, in die Heroinabgabe aufgenommen werden. Durch den Bundesbeschluss soll künftig sogar das Mindestalter von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

4. Heroinabgabe als «therapeutische» Dauerbehandlung!

In der Botschaft des Bundesrates zum Bundesbeschluss wird mitgeteilt, dass das BAG bereits die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um das weltweit geächtete Rauschgift Heroin bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) als Medikament registrieren zu lassen. Allein dafür werden 1,5 Millionen Franken aufgewendet. Falls die Eidgenössische Kommission für Allgemeine Leistungen Heroin als «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» anerkennt, will das Departement des Innern den Krankenversicherern die Heroinabgabe als obligatorische Leistung auferlegen. Die Krankenkassen wären dann gezwungen, die anfallenden Kosten von 60 bis 200 Millionen Franken – je nach Teilnehmerzahl – zu übernehmen, was unweigerlich zu weiteren Prämienerhöhungen führen würde. Nach offiziellen Berechnungen belaufen sich die direkten und indirekten Kosten z. B. für die Heroinabgabe im Genfer Projekt auf rund 100 Fr. pro Tag und Teilnehmer! Rechnen Sie selbst!

Halten wir fest: Dieser weitere Schritt in Richtung einer De-facto-Legalisierung von Heroin steht in flagrantem Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des bereits erwähnten WHO-Expertenberichts.

Abstinenzorientierte Therapie

Ein erfolgreicher Weg aus der Sucht

Die beschriebenen Entwicklungen werden – falls der Bundesbeschluss nicht zurückgewiesen wird – unweigerlich die Motivation und Einstellung von Drogenabhängigen weiter schwächen, sich auf eine abstinenzorientierte stationäre Therapie einzulassen. Gekoppelt mit der bereits durchgeführten weitgehenden Streichung bisheriger Bundessubventionen könnte dies über kurz oder lang die Schliessung vieler solcher Therapieeinrichtungen bedeuten.

Dies darf nicht geschehen, denn Drogensucht ist keineswegs ein unabänderliches Schicksal, dem der Betroffene hilflos ausgeliefert bleiben muss!

Abstinenzorientierte Therapie rettet Leben

Abstinenzorientierte Therapien haben in der Schweiz und auf der ganzen Welt vielen Tausenden von jungen Menschen das Leben gerettet und ihnen einen Weg aufgezeigt, wie sie ihr Leben ohne die zerstörerische Abhängigkeit von Rauschgiften sinnvoll gestalten können. Wirkliche und dauerhafte Hilfe erhalten Drogensüchtige in den auf Abstinenz basierenden therapeutischen Einrichtungen.

So verschieden der weltanschauliche Hintergrund der einzelnen Institutionen auch sein mag, sie sind alle getragen von jahrelanger Erfahrung und von der Zuversicht, dass sich auch sogenannt Schwerstabhängige durch eine stationäre therapeutische Behandlung aus ihrer Sucht befreien können.

Abstinenzorientierte Therapie – grosse Erfolgsquote

Die Erfolgszahlen der verschiedenen Therapie-Institutionen unterscheiden sich nicht wesentlich. Mit einer drogenfreien, durchschnittlich etwa zwei Jahre dauernden Therapie wird rund 50 bis 60% der Drogensüchtigen nachhaltig geholfen. Im Durchschnitt bleibt nach Austritt rund ein Drittel der ehemaligen Süchtigen stabil und drogenfrei. Ein weiteres Drittel ist zwar stabil, hat aber gelegentlich einen Rückfall, ein Drittel der Behandelten nimmt wieder Drogen. Verglichen damit sind die Resultate der Heroinabgabe vernichtend schlecht.

Abstinenzorientierte Therapie ist für den einzelnen Drogenabhängigen kein einfacher Weg. Um jedoch zu einem Leben ohne Drogen zu gelangen, ist es mit Abstand der menschenwürdigste, erfolgversprechendste und kostengünstigste. Nach einer erfolgreichen stationären Therapie ist der ehemalige Drogenabhängige wieder in der Lage, sich frei zu entfalten und einen konstruktiven Beitrag in der Gesellschaft zu leisten – dies in deutlichem Gegensatz zum Süchtigen, der mit dem Segen des Staates in seiner Heroinsucht verharrt.


NEIN zur Heroinabgabe heisst JA zu echter Hilfe!

Mitte April hat Bundespräsidentin Dreifuss an der Pressekonferenz zum Mitleid für die 860 Süchtigen, die heute staatliches Heroin beziehen, aufgerufen. Gleichzeitig hat sie einmal mehr das Schreckgespenst neuer offener Szenen, vermehrter Kriminalität und sozialen Elends an die Wand gezeichnet, falls der von ihr vorgegebene Weg am 13. Juni nicht befolgt würde.

Wir weisen dieses Schreckensszenario zurück. Kein Mensch will die Süchtigen wieder auf die Gasse und ins Elend zu stürzen. Die WHO-Experten haben festgehalten, dass die psycho-soziale Betreuung der Abhängigen in den eingerichteten Projekten gut sei. Selbstverständlich muss dieser positive Ansatz aufrechterhalten werden. Er muss jedoch einher gehen mit einer wirksamen Hilfe zum Ausstieg mittels einer Therapie, die diesen Namen verdient!

Heroinabgabe ist keine Therapie; niemals kann sie zu psychischer und körperlicher Gesundheit und persönlicher Unabhängigkeit führen! Sie ist nichts als eine suchtverlängernde Symptombehandlung, die an den Ursachen der tieferliegenden Problematik jedes einzelnen Abhängigen nichts ändert. Wir brauchen diesen Bundesbeschluss nicht!

Deshalb am 13. Juni ein klares NEIN in die Urne!

Über diesen Beschluss – und die dazugehörende bundesrätliche Verordnung – stimmen Sie am 13. Juni 1999 ab (Auszug)

Das Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 wird wie folgt geändert:

Art.8 Abs. 6-8

6 Das Bundesamt für Gesundheit kann im weiteren für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Stoffen nach Absatz 1 Buchstabe b [d.h. Heroin, die Red.] Ausnahmebewilligungen erteilen. Ausnahmebewilligungen zur Behandlung von drogenabhängigen Personen mit Stoffen nach Absatz 1 Buchstabe b können ausschliesslich an hierfür spezialisierte Institutionen erteilt werden.

7 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für die Behandlung von Menschen mit Stoffen nach Absatz 1 Buchstabe b. Er sorgt insbesondere dafür, dass diese Stoffe nur bei Personen angewendet werden, die

a. mindestens 18 Jahre alt sind;

b. seit mindestens zwei Jahren heroinabhängig sind;

c. mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Behandlungsmethode abgebrochen haben, oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt; und

d. Defizite im medizinischen, psychologischen oder sozialen Bereich aufweisen, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind.

8 Der Bundesrat legt die periodische Überprüfung der Therapieverläufe fest, namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz. (...)

Fordern Sie für die Süchtigen echte Hilfe zum Ausstieg – Stimmen Sie NEIN!

Weitere gedruckte Exemplare des Initiativ-Infos und des Abstimmungsplakates können Sie  per E-Mail anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Postanschrift an.

Impressum:
Verein Jugend ohne Drogen, Postfach 2183,
CH - 8033 Zürich
Tel. und Fax: 0041-1-3635660,
Spendenkonto: PC 80-38140-2.

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