Oktober 2010

Konsumverbot schützt unsere Jugend

Sicher haben auch Sie es im Juni vernommen: 1½ Jahre nachdem die Schweizer Stimmbürger die «Hanf-Legalisierungsinitiative» deutlich abgelehnt haben, stimmte der Gemeinderat der Stadt Zürich einem Postulat zu, das den staatlichen Verkauf von Cannabis verlangt. Umgehend wurde dieses verantwortungslose Ansinnen von gewissen politischen Kreisen und Medien aufgegriffen und unterstützt, so dass kurz darauf auch aus den Städten Bern und Basel die gleiche Forderung laut wurde.

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April 2010

Aktuelle Informationen zur Drogensituation

In einer aktuellen Analyse hat die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) den Zusammenhang zwischen psychischen Beschwerden und Cannabiskonsum aufgezeigt. Im Vergleich zu Personen, die nie kiffen, leiden Konsumierende häufiger unter Symptomen einer Depression, psychischer Belastung, allgemeiner Schwäche, Müdigkeit und Energielosigkeit. Wer mindestens einmal pro Woche kifft, hat ein rund zweimal so hohes Risiko, an psychischen Beschwerden zu leiden, als Personen, die nie Cannabis gebrauchen. Dies sind Ergebnisse aus einer 2007 in der Schweiz durchgeführten Studie.

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Oktober 2009

Drogenkonsum bis ins hohe Alter?

In einigen Städten unseres Landes sind in den letzten 2 Jahren Angebote für alternde, pflegebedürftige Drogenabhängige eingerichtet worden. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass durch eine langjährige Suchtkarriere der Alterungsprozess stark beschleunigt wird. Oft werden deshalb drogenabhängige Menschen bereits mit 50 Jahren pflegebedürftig.

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April 2009

Cannabis und Gewaltdelikte

Herzlichen Dank für die finanzielle Unterstützung, die wir von Ihnen für unseren Einsatz gegen die Legalisierung von Cannabis im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November («Hanfinitiative») erhalten haben. Der Abstimmungserfolg war für einen besseren Schutz unserer Jugend und der ganzen Gesellschaft vor den zerstörerischen Auswirkungen des Cannabiskonsums sehr wichtig.

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Kurzargumentarium des Vereins Jugend ohne Drogen

Eidg. Volksabstimmung vom 30.10.08
Herzlichen Dank

Die Cannabis-Initiative wurde von einer deutlichen Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in allen Kantonen abgelehnt. Die Jugend ist am Besten geschützt, wenn weder sie noch die Erwachsenen das Recht haben zu kiffen und wenn Besitz, Anbau und Handel von Cannabis streng bestraft werden.

Das revidierte Betäubungsmittelgesetz fördert den Drogenhandel und schwächt den Jugendschutz. Die vermehrte Unterstützung des Drogenkonsums in den Fixerstuben, die Heroinverabreichung und die massive Reduzierung der stationären Therapie-Einrichtungen sind Veränderungen in die falsche Richtung. /p>

Es ist uns leider nicht gelungen, diese langjährigen negativen Entwicklungen zu stoppen. Aber wir bleiben dran!

««Jugend ohne Drogen»


Keine weitere Legalisierung – Hände weg von Drogen!
am 30. November: 2xNEIN

Am 30. November stimmt das Schweizervolk über die «Hanfinitiative» und das «revidierte Betäubungsmittelgesetz» ab. Diese zwei Vorlagen fördern Verharmlosung, Legalisierung und Ausweitung des Rauschgiftkonsums. Dieser Weg, den die Schweiz als weltweit einziges Land beschritten hat, ist der falsche Weg. Die Drogenpolitik der letzten 20 Jahre ist gescheitert: immer mehr Drogensüchtige, immer mehr Drogenkonsum und keine nachhaltige Hilfe, um die Süchtigen aus ihrer Abhängigkeit und ihrer chemischen Zwangsjacke zu befreien. Zu Tausenden bleiben sie jahrelang in Drogenabgabeprogrammen und leben auf Kosten der Allgemeinheit (Sozialhilfe, IV, Krankenkassen).
Was unsere Jugend heute vor allem braucht, sind klare Leitplanken, eine Präventionsarbeit, die ein drogenfreies Leben zum Ziel hat und die klare Aussage «Hände weg von Drogen!» beinhaltet. Den Drogenabhängigen geben wir neue Hoffnung für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit. /p>

Argumente gegen die «Hanfinitiative»

  • Die Initiative will Besitz, Konsum und Handel von Cannabisprodukten – auf Verfassungsstufe – für legal erklären. So etwas gibt es nirgends auf der Welt, nicht einmal in Holland.

  • Freier Zugang zu Cannabis/Hanf gibt immer eine Sogwirkung auf andere Rauschgifte. Die Folgen sind mehr Kriminalität, mehr Gewalt und mehr Elend in unseren Städten und Dörfern.

  • Das heutige, in der Schweiz hochgezüchtete Cannabis ist eine äusserst gefährliche Droge, welche die körperliche und seelische Gesundheit vor allem Jugendlicher in hohem Masse gefährdet.

  • Bei erschreckend vielen Menschen ruft Cannabiskonsum psychische Störungen wie Psychosen, Halluzinationen, Depressionen oder Panikattacken hervor.

  • Regelmässige «Kiffer» sind sehr oft nicht in der Lage, ihre Berufslehre oder Schule abzuschliessen. Was dann?

  • Cannabiskonsum ist nie harmlos und muss auch in Zukunft verboten bleiben!

Argumente gegen das «revidierte Betäubungsmittelgesetz»

  • Das neue Betäubungsmittelgesetz baut auf der erfolglosen Drogenpolitik der letzten 20 Jahre auf und führt zu weiteren wesentlichen Verschlechterungen.

  • Die staatliche Heroinabgabe an Süchtige soll auf Kokain und weitere Rauschgifte ausgeweitet werden.

  • Der Bund wird in Zukunft auch Kantone, die bewusst keine Fixerräume und Drogenabgabestellen einrichten wollen, dazu zwingen können.  Drogenhandel und Drogenkonsum sollen noch weniger streng bestraft werden als heute – und dies obwohl die aktuelle Drogenpolitik (direkte und indirekte Sozialkosten) uns bereits heute 4,1 Milliarden Franken pro Jahr kostet (Untersuchung der Universität Neuenburg). Bei Annahme des revidierten Gesetzes würden sich diese Ausgaben noch erhöhen, denn schon heute sind Tausende von Drogensüchtigen nicht mehr arbeitsfähig und leben auf Kosten der Allgemeinheit (Sozialhilfe, IV, etc.).

  • Das erreichbare Ziel, vom Rauschgiftkonsum loszukommen, ist in den letzten Jahren von den offiziellen und den betreuenden Stellen her völlig aufgegeben worden. Deshalb soll nämlich das Gesetz geändert werden. Das darf nicht sein! Ein drogenfreies Leben für Süchtige muss ein ernsthaftes Ziel bleiben. Deshalb Nein zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

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Heroinabgabe und Fixerräume sind mit dem Abstinenzziel unvereinbar

Von Jean-Philippe Chenaux, Journalist, Lausanne

24.6.07. «Das Bundesgesetz soll dem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen durch Förderung der Abstinenz vorbeugen.» Im Dezember 2006 wurde ein Schritt in die richtige Richtung getan, als aufgrund des Antrages einer Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrates dieser leitende Grundsatz im Entwurf über die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen wurde. Sofern der Ständerat in diesem Punkt dem Nationalrat folgt, wird man sich bei der für das Jahr 2008 vorgesehenen Debatte zur «Pro-Cannabis»-Initiative und dem möglichen Gegenvorschlag der parlamentarischen Kommission auf diesen neuen Artikel 1 des BetmG berufen können.

Ein Schritt vor und zwei zurück! In der gleichen Debatte hat eine Mehrheit im Nationalrat leider auch die sogenannte «Risikoreduktion» sowie die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie in diesem Gesetzesentwurf verankert. Diese in den 90er-Jahren eingeführten Massnahmen, deren Wirksamkeit bisher nicht belegt werden konnte, untergraben alle Bemühungen für eine echte abstinenzorientierte Prävention und Therapie sowie im Falle der Fixerräume auch die Repression. Sie sind Teil des politisch motivierten Projekts der Legalisierung aller Drogen.

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Der falsche Kampf der Drogenlobby

Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Lausanne

Schlechte Zeiten für die schweizerische Drogenlobby. Seit dem historischen Entscheid des Nationalrates von Juni 2004 nicht auf die Revision des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, erleidet sie eine Niederlage nach der anderen. Und jeder erhoffte Erfolg verwandelt sich in einen Pyrrhussieg. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Abgabe der Unterschriften für die „Pro-Cannabis“-Initiative: kaum 105’000 gesammelte Unterschriften gegenüber 500'000 ursprünglich erhofften.

Diese Lobby instrumentalisiert das Gesundheitswesen für ein rein politisches Ziel – die Legalisierung aller Drogen. Ihr Programm beinhaltet die Umsetzung einer Politik der vermeintlichen „Schadensminderung“. Dazu gehören die Verschreibung von Heroin an Heroinsüchtige und Kokain an Kokainsüchtige, die Eröffnung von Injektions- und Inhalationslokalen für illegale Drogen, das Einrichten von Spritzenautomaten auf öffentlichem Grund, das Verteilen von „sniff kits“ für Nachtschwärmer, das Testen von Ecstasy-Pillen an Techno-Partys und natürlich die Legalisierung von „Drogenhanf“ von der Produktion bis zum Konsum. Um die Tatsachen klar zu machen, halten wir fest, dass derjenige, dessen amerikanische Stiftung die DroLeg-Initiative 1998 finanziell unterstützt hat die „Schadensminderung“ als Zwischenetappe auf dem Weg zur Legalisierung aller Drogen bezeichnet hat.

Da die Budgets der öffentlichen Hand nicht unbegrenzt belastbar sind, und eine Auswahl getroffen werden muss, ist eine der sichtbarsten Auswirkungen der bereits umgesetzten Massnahmen zur „Schadensminderung“ die massive Schwächung der drei bewährten Säulen der Drogenpolitik – Prävention, auf Abstinenz ausgerichtete Therapie und Repression. So wurde kein einziges Präventionsprogramm, das diesen Namen verdient, gegen die in den 90er-Jahren entstandene Kokainepidemie eingerichtet. Aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen und mangelnder Motivierung der Drogenabhängigen sank die Anzahl der abstinenzorientierten Therapieplätze massiv. Die Bekämpfung des Drogenhandels wird durch Fixerräume in Frage gestellt, da diese rechtsfreie Räume sind, in denen die Polizei keine Abhängigen befragen und damit Dealer überführen kann; schliesslich sollen die „Klienten“ im „Gassenzimmer“ nicht „gestresst“ werden!

Diese Politik der „Schadensminderung“ ist ein offensichtlicher Fehlschlag. Dies zeigt sich heute an der explosionsartigen Zunahme der Drogentoten in Zürich (50 in 2002, 56 in 2003, 58 in 2004, 63 in 2005), einer Stadt mit mehreren Fixerräumen und Heroinabgabestellen. In der ganzen Schweiz ist die Zahl der Drogentoten von 167 in 2002 auf 212 in 2005 gestiegen. Dies entspricht wieder den Zahlen vom Ende der 80er-Jahre, kurz bevor die Zahl der Opfer aufgrund der von der Drogenlobby geförderten offenen Drogenszenen explodierte. Angesichts dieser traurigen Statistik kann die Drogenlobby nicht mehr behaupten, ihre „Schadensminderungspolitik“ trage zur Reduktion der Zahl der Drogentoten bei. Wenn sie diese Zunahme auf den vermehrten Mischkonsum, v.a. mit Alkohol zurückführt, und die Eröffnung eines „bistrot social“ in Lausanne fordert, so wird sie vollkommen inkohärent.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes lassen sich nicht für dumm verkaufen. In Basel-Landschaft haben sie letzten September ein „Anti-Cannabis“-Gesetz verabschiedet, das den Hanfhandel unterbindet. In Bern wurde die Forderung nach freiem Verkauf von Cannabis auf Grund fehlender Rechtsgrundlage zurückgewiesen. Es ist nun zu hoffen, dass Volk und Kantone die „Pro-Cannabis“-Initiative ebenso deutlich zurückweisen werden wie 1998 die Droleg-Initiative. Als deren kleine Schwester würde sie den Drogenhanf weiter verharmlosen und ihn einer noch grösseren Zahl von Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.

 


 

Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik (DaD), Spreitenbach
Association romande contre la drogue (ARCD), Yverdon-es-Bains

Pressecommuniqué vom 13.1.2006

Die Hanf-Initiative als abgewandelte Droleg

Die eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» wird mit ungefähr 107'000 Unterschriften eingereicht und dem Volk unterbreitet. Der Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik (DaD) und die Westschweizer Vereinigung gegen Drogen (ARCD) wirken gemeinsam gegen die Verharmlosung der Drogen und deren Verbreitung. Sie hoffen, dass sich das Volk durch den trügerischen Titel «mit wirksamem Jugendschutz», dieser kleinen Schwester der eindeutig abgelehnten DroLeg Volksinitiative, nicht täuschen lassen wird.

Nach anderthalb Jahren ist man mit 107’000 Unterschriften weit entfernt von den 500'000, die im Jahr 2004 erwartet wurden, und den ersten 200'000 Unterschriften, die in den ersten 20 Tagen hätten gesammelt werden sollen.

Diese Initiative mit trügerischem Titel ist lediglich eine Abwandlung der DroLeg, die sich auch als «vernünftig» in Sachen Drogenpolitik bezeichnete. Die DroLeg wollte bereits alle Drogenhanf-Produkte legalisieren und wurde 1998 von allen Kantonen, mit 74% der Stimmen, eindeutig abgelehnt. Am 14. Juni 2004 begrub der Nationalrat den unheilvollen Entwurf der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welcher mehrheitlich die Dro-Leg Vorschläge übernahm.

Die Schweiz steht heute an der Spitze der europäischen Länder, was den Cannabiskonsum bei Jugendlichen anbelangt. Die Drogenhanfschwemme wurde zum grössten Teil auch durch die irreführende Perspektive einer Cannabisliberalisierung verursacht. Diese Hoffnungen wurden zu lange durch eine Politik gefördert, welche die mit dieser Droge verbundenen Gefahren verharmloste. Als erschwerender Umstand beinhalten die heute gerauchten Joints 7- bis 18-mal mehr Betäubungsmittel (manchmal mehr als 30% THC) als im Jahr 1995, und das Alter des ersten Konsums von gegenwärtig 12 Jahren sinkt weiter.

Der DaD und die ARCD meinen, dass die Drogenhanf-Initiative dazu beitragen würde, eine immer besser dokumentierte schädliche Droge noch weiter zu verharmlosen, und sie immer mehr Jugendlichen verantwortungslos leicht zugänglich zu machen. Sie erinnern, dass sich die Cannabisliberalisierungs-Experimente, unter anderem in den Niederlanden und in Alaska, alle als Fehlschlag entpuppt haben. Im Gegenteil, eine restriktive Drogenpolitik wie in Schweden hat einen wirklichen Erfolg erzielt. Sie unterstreichen zusätzlich, dass die Initiative, gemäss der UNO, die internationalen Abkommen zur Drogenkontrolle verletzen würden.

Um aus der heutigen Sackgasse herauszukommen, befürworten der DaD und die ARCD eine echte Prävention auf der Basis des Bewusstwerdens der durch den Cannabiskonsum verursachten Gefahren (auf die Gesundheit, Abkapselung vom sozialen Umfeld, finanzielle und soziale Schäden) und ebenfalls eine Verschärfung der gegenwärtigen Gesetzgebung. Auf eidgenössischer Ebene unterstützen sie die Motion Wasserfallen, die für Drogenhanfanbau und Drogenhandel eine stärkere Bestrafung fordert. Die parlamentarische Initiative Waber, ebenfalls wichtig, will den Hanfanbau einer Bewilligungspflicht unterstellen und Drogenhanf mit einem THC-Gehalt von über 0.3% strikte verbieten. Auf kantonaler Ebene gratulieren sie den Kantonen Tessin und Basel-Landschaft, die mit eigenen Gesetzen dieselben Forderungen – wie die Initiative Waber – erfüllt haben. Sie wünschen, dass andere Kantone diesem guten Beispiel folgen werden. Der Drogenhanf-Markt, Ursache von zahlreichen Straftaten und viel Leid, muss zwingend ausgemerzt werden.

 


 

Ein Anti-Cannabis-Gesetz um den Handel mit Hanf zu blockieren

Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

25/8/05. «Wir haben ihnen das ‚Gras’ unter den Füssen abgeschnitten!». Dies war der Kommentar, der im Bundeshaus am 14. Juni 2004 zu hören war, nachdem der Gesetzesentwurf zum Betäubungsmittelgesetz endgültig begraben worden war. Diese Aussage brachte die Befriedigung der Vertreter einer vernünftigen, restriktiven Drogenpolitik zum Ausdruck, nachdem sie den schwierigen Kampf gegen die Drogenlegalisierungslobby gewonnen hatten.

Wie jedermann weiss, wächst Unkraut schnell nach. Die Drogenlobby gab sich keineswegs geschlagen und nahm den Kampf auf eidgenössischer Ebene wieder auf. Zuerst lancierte sie eine Volksinitiative zur «de facto»-Liberalisierung des Cannabis. Anschliessend wurde von einer Gruppe Bundes-«Experten» ein Strauss Empfehlungen eingebracht, unter anderem, dass Alkohol, Tabak, Medikamente und illegale Drogen in ein und demselben Gesetz zusammengefasst werden sollten und man bis 2015 einen «Mentalitätswechsel» erreichen müsse. Schliesslich wurde von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Unterkommission Drogen (an der Nationalrat Claude Ruey, einer der entschiedensten Gegner der Drogenliberalisierung, nicht teilnehmen durfte) damit beauftragt, einen neuen Gesetzesentwurf zum Betäubungsmittelgesetz zu verfassen.

Einen Monat nach der Lancierung der «Pro-Hanf»-Initiative, im Juli 2004, verstieg sich ein Aargauer Nationalrat dahin zu behaupten, dass im ganzen wohl «eine halbe Million Unterschriften» zusammen kommen würden. Die Initianten selber beabsichtigten in 20 Tagen 200'000 Unterschriften zu sammeln, um so den Rekord der FA-18-Gegner zu überbieten. Nichts als Wunschträume! Ein Jahr später sind die mühsam zusammengesuchten 110'000 Unterschriften immer noch nicht eingereicht und es müssen an den Open-Air-Konzerten dieses Sommers noch mehrere Tausend gesammelt werden, da eine Vielzahl der bisher gesammelten Unterschriften ungültig sind. Mit ihrem irreführenden Titel («Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz») und ihrem für den Jugendschutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit potentiell zerstörerischen Inhalt wird diese Initiative, falls sie zustande kommt, mit Entschiedenheit bekämpft werden müssen.

Die Abstimmung, die am 25. September im Kanton Basel-Landschaft stattfindet, wird ein Gradmesser sein für den aktuellen Stand der öffentlichen Meinung zu diesem Thema. An jenem Wochenende sind die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufgerufen, über einen Gesetzesentwurf zur Regelung von Anbau und Handel mit Cannabis zu befinden. Dieser Gesetzestext, der zum Ziel hat, den sehr risikoreichen Handel mit Industriehanf zu blockieren, ist auf Betreiben von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Departementchefin für Justiz, Polizei und Militär, entstanden. Wie dies das Fürstentum Lichtenstein bereits eingeführt hat und eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Waber es für die Schweiz vorschlägt, verlangt das Gesetz eine Bewilligungspflicht für jegliche Art des Hanfanbaus sowie die Verpflichtung, den Verwendungszweck der Ernte zu deklarieren. Damit wäre garantiert, dass einzig der sogenannte Industriehanf mit weniger als 0,3% psychoaktiver Substanz noch angebaut werden könnte. Zur Zeit macht sich die Drogenlobby in der Basler Presse breit, um die vermeintliche «Sinnlosigkeit» der vorgeschlagenen Massnahmen zu betonen (obwohl das Liechtensteiner Beispiel das Gegenteil beweist!) oder um die unzulässige Beschneidung der Freiheitsrechte zu beklagen. Diese «frommen Geister» tun so, wie wenn sie nicht wüssten, dass aufgrund der früheren Laxheit allein in diesem Halbkanton 34 Hanfshops entstehen konnten, in denen nicht nur hochprozentiges Cannabis sondern auch Ecstasy, Amphetamin, Rohypnol und auf Bestellung Kokain verkauft wurde. Mehrere dieser illegalen Läden befanden sich in unmittelbarer Nähe von Schulen. Aufgrund zahlreicher Razzien der Polizei wurden praktisch alle diese Shops gezwungen ihre Geschäfte aufzugeben. Daneben wurden auch rund 20 illegale Hanfplantagen ausgehoben. Das vorgeschlagene Gesetz dürfte – falls es einher geht mit einer wirkungsvollen Prävention bei Kindern und Jugendlichen – reinen Tisch machen. Weshalb sollen sich nicht weitere Kantone daran ein Vorbild nehmen?


 

 

 

 

Drogentherapie heute

Von Peter Aebersold, Zürich

In Zusammenhang mit der neoliberalen Verwaltungsreform ist viel von Qualität und Transparenz die Rede. Tatsächlich sind Öffentlichkeit und Politiker in vielen Bereichen gar nicht, schlecht oder falsch informiert. Das kann dazu führen, dass in Volks- oder Parlamentsabstimmungen Sparprogramme gutgeheissen werden, die ganzheitlich betrachtet kontraproduktiv sind. Während zum Beispiel bei den staatlichen Subventionen Einsparungen erzielt werden, steigen in der Folge davon die Kosten für Sozialhilfe um ein Mehrfaches.

Obschon die meisten der etwa hundert Drogeneinrichtungen in der Schweiz privatrechtlich organisiert sind, sind sie in zweifacher Hinsicht von der neoliberalen Verwaltungsreform (auch als New Public Management bekannt) betroffen. Einerseits werden die staatlichen Zuschüsse aus so genannten Spargründen gekürzt und andrerseits nehmen die Auflagen und Vorschriften ständig zu, was natürlich zu vermehrten Kosten führt. Dies in auffälligem Gegensatz zu den neoliberalen Deregulierungs- und Kosteneinsparungs-Versprechen.

Die Verwaltungsreform hat innert Kürze fast sämtliche Bereiche der Drogentherapie verändert. Angefangen beim täglichen Sprachgebrauch: statt Patienten gibt es nun „Klienten“, die „akquiriert“ werden müssen. Alle Drogeneinrichtungen müssen eine hohe Auslastungsziffer ausweisen können. Dabei hilft auch die Sprachmanipulation durch Ausweitung von herkömmlichen Begriffen. Abstinent ist nun auch jemand, der nur eine einzige Droge „konsumiert“. Als „Therapie“ gilt auch, wenn jemand in einem Methadon- oder Heroinprogramm ist, ohne dass ein Ausstiegsziel vorliegt. Fehlen nun Ausstiegswillige so kann die Drogeneinrichtung ihre freien Plätze auch mit solchen „Therapie-Klienten“ belegen. Wegen der staatlichen Drogenabgabe werden kaum noch ausstiegswillige Drogensüchtige an die Drogeneinrichtungen überwiesen. So bleibt diesen nichts anderes übrig, als ihre Klienten auf der Gasse aufzusuchen, um sie in zeitaufwendigen persönlichen Gesprächen für eine Therapie „akquirieren“ zu können.
Die staatlichen Auflagen sind zahlreich. Die einen (z.B. Lebensmittelkontrollen) sind einfacher zu erfüllen, andere erfordern kostspielige bauliche Veränderungen: Die Klienten dürfen nur noch in Einzelzimmern untergebracht werden und diese müssen eine bestimmte Grösse haben. Der Bürobereich muss vom Wohnbereich getrennt sein. Das treibt natürlich den Tagessatz, der zurzeit etwa 400 Franken beträgt, weiter in die Höhe, da ja die erhöhten Anforderungen vom Staat nicht finanziell abgegolten werden. Natürlich darf ein Qualitätsmanagement nicht fehlen, obschon neben eventuell ein paar guten Ideen vor allem zusätzliche Kosten für die Berater anfallen. Auch die vorgeschriebenen Weiterbildungskurse für Mitarbeiter sind nicht gratis zu haben.

Die Leitung und das Team einer Drogeneinrichtung muss nun nicht nur ihr äusserst schwieriges und anforderungsreiches „Kerngeschäft“, die Drogentherapie durchführen, sondern sie sind täglich mit „Fund rising“ (Geldbeschaffung), Akquisition von Aufträgen für die eigenen Produktionsbetriebe, Werbung und PR beschäftigt, weil sie nicht auf mehr staatliche Subventionen hoffen können. Ist die Geldbeschaffung zu wenig erfolgreich, so kann auch eine therapeutisch sehr erfolgreiche Drogeneinrichtung nicht mehr überleben. Dabei sind die ausstiegs-orientierten Drogentherapien, die die ehemals Süchtigen mit einer hohen Erfolgsquote wieder in den Arbeitsprozess eingliedern um ein Mehrfaches billiger als staatliche Programme, welche die Süchtigen in der Sucht belassen.

Die direkten Kosten (Medizinische Kosten, Prävention, Therapie, Polizei und Justiz) des Drogenmissbrauchs in der Schweiz beliefen sich laut einer Studie der Universität Neuenburg (IRER) aus dem Jahre 2004 auf 1172.7 Millionen Schweizer Franken für das Jahr 2000. Dazu kommen gemäss der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne noch einmal so viele indirekte Kos-ten (Verluste der Drogenabhängigen und der Volkswirtschaft durch Ausfall der Drogensüchtigen aus dem Arbeitsprozess). Demzufolge würden die sozialen Kosten des Drogenmissbrauchs 2.3 Milliarden betragen. Wenn also 50% der 35'000 vom Bundesamt für Gesundheit geschätzten schwer Drogensüchtigen den Ausstieg schaffen würden (ausstiegsorientierte Drogeneinrichtungen haben eine Erfolgsquote von 60–70%), so ergäbe das ein Sparpotenzial von gegen einer Milliarde Franken pro Jahr (!). Wie das Beispiel der Drogentherapieeinrichtungen zeigt, kann der Staatshaushalt ohne hohe Transparenz und sachgerechte Information von Öffentlichkeit und Politiker nicht in Ordnung gebracht werden.


 

«Dein Leben ist es wert… – wähle die Gesundheit»

Drogenkonsum beeinträchtigt das Bewusstsein,
demotiviert, isoliert und beeinflusst Körper und Geist negativ

von Jean-Philippe Chenaux, Centre patronal, Lausanne

Bereits sind neun Jahre vergangen! Am 26. Juni 1996 starb die Journalistin Veronica Guerin unter den Kugeln der Dubliner Drogenbarone, weil sie Nachforschungen über den Drogenhandel in der Irischen Hauptstadt unternommen hatte. Kürzlich wurde ihr ein bewegender Film gewidmet.

Dieses Datum vom 26. Juni fällt zusammen mit dem Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch und Drogenhandel, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1987 festgelegt wurde. Die Mitgliedstaaten der UNO rufen damit ihr Ziel in Erinnerung, eine internationale Gemeinschaft mit der kleinstmöglichen Menge an Drogenmissbrauch schaffen zu wollen. Jedes Jahr wählt die UNO für diesen Tag ein Thema aus und lanciert eine zwölfmonatige Kampagne, um auf das weltweite Problem des Drogenkonsums aufmerksam zu machen. Als Thema für diesen 18. Gedenktag wurde «Dein Leben ist es wert… – wähle die Gesundheit» festgelegt worden. Diese Kampagne richtet sich natürlich in erster Linie an Heranwachsende und junge Erwachsene, da sie ein speziell gefährdeter Teil der Bevölkerung darstellen. Für die zuständigen UNO-Behörden ist dies Gelegenheit daran zu erinnern, dass Drogenkonsum das Bewusstsein beeinträchtigt, demotiviert, isoliert und Körper und Geist negativ beeinflusst.

Um mit einiger Hoffnung auf Erfolg gegen diese Seuche kämpfen zu können, fordert der UNO-Suchtstoffkontrollrat die Erarbeitung weltweiter Strategien, die die Angebots- wie auch Nachfragereduktion zum Ziel haben. Je grösser das Angebot eines Suchtmittels ist, desto grösser ist die Zahl der diesen Giften ausgesetzten gefährdeten Personen, desto grösser wird das Risiko damit zu experimentieren und desto schwerwiegender werden die durch Drogenkonsum hervorgerufenen Probleme. In einem gut etablierten Markt kann die Verminderung des Angebots von illegalen Drogen dazu führen, dass chronische Drogenkonsumenten sich auf einen Entzug einlassen und damit zur Reduktion der Nachfrage beitragen. Das UNO-Kontrollorgan zitiert das Beispiel der Stadt Canberra: Eine Angebotsreduktion von Heroin zwischen 1999 und 2002 in der australischen Hauptstadt hatte eine starke Abnahme der Anzahl Anrufe an die Ambulanzdienste und eine Zunahme der Aufnahmen in das Methadonprogramm zur Folge. Weiter wurde eine Reduktion der Kriminalitätsrate in der gleichen Beobachtungsperiode festgestellt.

Der UNO-Suchtstoffkontrollrat hält darüber hinaus mit Genugtuung fest, dass Dänemark grosse Fortschritte in der Umsetzung seines Drogenbekämpfungsplans erreicht hat. Basierend auf der Zurückweisung jeglicher Drogenlegalisierung führt dieser eine «Behandlungsgarantie» ein, aufgrund derer die Behörden gezwungen sind einem Drogenabhängigen innert zwei Wochen nach seinem Gesuch verschiedene Möglichkeiten der Behandlung anzubieten.

In den Niederlanden setzt die Regierung zur Zeit einen Aktionsplan um, um den Cannabiskonsum zu reduzieren. Neue Direktiven erlauben es den Verfolgungsbehörden die Untersuchung gegen Hanfproduzenten zu beschleunigen. Der grossflächige Hanfanbau soll mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. Was die Nachbarländer der Schweiz betrifft, so verschärfen sie alle ihre Antidrogen-Gesetzgebung.

In Europa gibt es nur noch den Schweizer Bundesrat, der noch nichts begriffen und alles vergessen hat. Anstatt dass er die nationalrätliche Zurückweisung der geplanten Revision des Betäubungsmittelgesetzes zur Liberalisierung aller Drogen zur Kenntnis nehmen würde, begrüsst Pascal Couchepin, Chef des Departement des Innern, lauthals den aktuellsten Bericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen. Diese Kommission gibt sich 10 Jahre Zeit, um «die Blockierung der Mentalitäten» aufzulösen, damit alle Unterscheidungen zwischen legalen und illegalen Suchtstoffen abgeschafft werden können. Die eidgenössische Drogenlobby zeigt damit, dass ihr schädigendes Potential noch immer intakt ist. Im Einsatz für eine wirkungsvolle Prävention und gegen Drogenkonsum darf deshalb im Engagement nicht nachgelassen werden.

 

 

 

 


 

«Beim Kiffen liegt die Schweiz in Europa an der Spitze»

Stellungnahme des Vereins Jugend ohne Drogen

23.11.04. Wieso eigentlich dieses laute Rauschen im Blätterwald über Tatsachen, die längst bekannt und publiziert sind? Aufmerksame Zeitgenossen, Eltern, Lehrer und Erzieher stellen seit längerer Zeit mit grosser Besorgnis den Anstieg von immer jüngeren Cannabiskonsumenten in unserem Land fest. Seit kurzem wird diese Tatsache von «Fachleuten», Medien und offiziellen Stellen auch nicht mehr als Hirngespinst einiger Ewiggestriger dargestellt, sondern – da nicht mehr negierbar – der breiten Öffentlichkeit als neue Erkenntnisse präsentiert.

In den letzten Tagen fanden sich in den meisten Medien besorgte Kommentare über die neueste Schülerstudie «Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)», gemäss der die Schweiz zusammen mit Grossbritannien und Spanien beim «Kiffen» an der Spitze Europas liegt. Etwa jeder dritte 15-Jährige in diesen Ländern habe in den letzten 12 Monaten vor der Untersuchung Cannabis geraucht.

Genauso unmissverständlich und besorgniserregend waren aber bereits folgende Meldungen:

Im Sommer dieses Jahres wurden die Ergebnisse der europaweiten ESPAD-Untersuchung (vgl. SFA-Standpunkte 2/04) publiziert, gemäss welcher in der Schweiz im letzen Jahr rund 50% der Jungen im Alter von 15/16 Jahren schon einmal oder mehrmals Cannabis geraucht haben. Bei den 13-Jährigen waren es rund 20%. «Nur eine Minderheit der Cannabis Gebrauchenden belässt es beim ein- oder zweimaligen Probierkonsum. Unter den Konsumierenden haben 20% der 14-Jährigen und 23,4% der 15-Jährigen im Monat vor der Befragung 20-mal oder häufiger gekifft» wurde in der Publikation festgehalten.

Im Herbst 2003 wurden die Resultate der fünften nationalen Schülerbefragung der SFA veröffentlicht (vgl. SFA-Standpunkte 3/03) gemäss welcher die Zahl der 15/16-Jährigen, die schon mehrmals gekifft haben von 8% im Jahr 1986 auf knapp 50% im Jahr 2002 gestiegen sei.
In Spectra Nr. 31/März 2002 berichtet das Eidgenössische Bundesamt für Gesundheit, dass sich gemäss neuen Untersuchungen (Schweizerische Gesundheitsbefragung) die Zahl der Haschisch- und Marihuanaraucher in der Schweiz in den letzten zehn Jahren massiv erhöht habe. Erschreckend sei dabei vor allem, dass die Konsumenten immer jünger würden und dass sie diese Rauschdroge immer häufiger konsumierten. Ein Viertel der 15- bis 19-jährigen und mehr als ein Drittel der 20- bis 24-jährigen habe Erfahrungen mit Cannabis. Zwischen den zwei Befragungen von 1992/93 und 1997 stieg dieser Anteil bei der jüngeren Altergruppe um über 80% und bei der älteren um über 50%!

Die Gründe für dies Zunahme liegen auf der Hand: Seit Mitte der 80er-Jahre wird der Konsum von Cannabisprodukten von finanziell und ideologisch motivierten Kreisen (Hanffreunde, Hanfbauern, politischen Gruppierungen, Medienvertretern) wie auch von offiziellen Stellen (Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA, kantonale Suchtpräventionsstellen, etc.) massiv verharmlost. Cannabis war bis vor kurzem in Hunderten von «Hanf-Shops» in allen Landesteilen leicht erhältlich. Immer mehr Leute glaubten an das Märchen vom «gesunden, natürlichen und harmlosen Schweizer Hanf». Ziel war dabei immer eine möglichst weitgehende Liberalisierung und/oder Legalisierung des Cannabis. Der bundesrätliche Revisionsvorschlag zum Betäubungsmittelgesetz – der am 14. Juni dieses Jahres vom Nationalrat glücklicherweise endgültig bachab geschickt wurde – war ein Resultat dieser verantwortungslosen Bemühungen.

Zu oft wird auch heute noch unterschlagen, dass der in den rauchbaren Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana enthaltene Wirkstoff THC schädliche Auswirkungen hat: Cannabiskonsum beeinträchtigt unter anderem die Aufmerksamkeit, das Denk- und das Erinnerungsvermögen. Interesse, sinnvolle Eigenaktivität und Leistungsbereitschaft werden vermindert, was sich – speziell auch bei Kindern und Jugendlichen – auf Schulleistungen, Berufsausbildung und Freizeitgestaltung negativ auswirkt. Daneben enthält Cannabisrauch im Vergleich mit Tabakrauch ein mehrfaches an krebserregenden Substanzen und intensiver Cannabiskonsum kann schon nach kurzer Zeit schwere psychiatrische Erscheinungsbilder (Wahnzustände, Psychosen) auslösen. Mitarbeiter von Beratungsstellen und psychiatrischen Kliniken berichten in den letzten Jahren von einem deutlichen Anstieg cannabisbedingter Verwirrungszustände bei jungen Menschen.

Der Verein Jugend ohne Drogen wird sich weiterhin mit allen verantwortungsbewussten Zeitgenossen dafür einsetzen, die heranwachsende Generation und damit auch die Gesellschaft im allgemeinen vor den zerstörerischen Auswirkungen des Drogenkonsums zu schützen.

Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen (www.jod.ch)

Literatur zum Thema:

Cannabis – Stand der Dinge in der Schweiz, Hrsg: SFA, Lausanne, 2004
ISBN 2-88183-105-2. Erhältlich auf deutsch und französisch.

Schule und Cannabis – Regeln, Massnahmen, Früherfassung.
Leitfaden für Schulen und Lehrpersonen.
Hrsg: BAG, Bern und SFA, Lausanne, 2004.
Erhältlich auf deutsch, französisch und italienisch.

 


 

Drogenlobby: schachmatt!

Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

Vor einem knappen Jahr, im September 2003, hat das Westschweizer Komitee gegen den Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes eine französischsprachige Broschüre mit dem Titel «Echec au lobby de la drogue» (Schach der Drogenlobby) in einer Auflage von 8000 Exemplare gedruckt und unter die Leute gebracht. Es hat sich auch an der Redaktion der deutschsprachigen Broschüre «Stopp der Drogenlobby» beteiligt. Heute ist die Drogenliberalisierungslobby schachmatt.

Ein hochtoxisches Produkt

Am 14. Juni 2004 hat nun der Nationalrat mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Revisionsentwurf des Dreifuss-Couchepin-Gesetzes zur Makulatur gemacht. Ein Gesetz, das nicht nur beabsichtigte Konsum und Kleinhandel von Cannabis straffrei zu erklären, sondern auch Anbau und gewerbsmässigen Handel dieser Droge zu tolerieren, die Verfolgungspflicht bei Konsum aller anderen Rauschgift einzuschränken, Heroin aus der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen und die Verwendung dieses Opiats zur offiziell anerkannten, von den Krankenkassen zu finanzierenden Therapie zu erklären, die sogenannte «Überlebenshilfe» gesetzlich zu verankern, um damit zum Beispiel den Kantonen, die keine Fixerräume für den Konsum illegaler Drogen zulassen wollen, diese aufzwingen zu können. Insgesamt wäre dem Bund durch dieses Gesetz eine viel stärkere Rolle in der Drogenpolitik zugestanden worden. Bei der ersten Behandlung dieses Gesetzes im September 2003 hatte der Nationalrat diesen unmöglichen Entwurf mit 96 zu 89 Stimmen bereits einmal zurückgewiesen. 

Lügen aus Bundesbern

«Gemäss den Angaben der Regierung steht die vorgeschlagene Revision in Übereinstimmung mit den internationalen Drogenkonventionen» versicherte Bundeshausjournalistin Christiane Imsand noch am 14. Juni 2004 in sieben Westschweizer Tageszeitungen. Patatras! Nichts als Wunschdenken! Im Plenum führte der liberale Nationalrat Claude Ruey den Beweis an, dass Bundesrat Couchepin der Schweizer Bevölkerung die Wahrheit vorenthielt. Er verlas einen vom Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die internationalen Drogenübereinkommen an den Bundesrat adressierten Brief datiert vom 16. Juni 2003: «Falls der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form angenommen würde, wäre die Situation in der Schweiz so, dass der Internationale Suchtstoffkontrollrat keine andere Wahl hätte, als gegenüber diesem Land die in Artikel 14 des Einheitsübereinkommens von 1961 vorgesehenen Massnahmen in Betracht zu ziehen», das heisst das Ergreifen von Retorsionsmassnahmen. Um dem Ganzen noch mehr Gewicht zu verleihen, zitierte Claude Ruey auch aus einem Interview mit Pierre Rey, dem in der Westschweiz sehr bekannten früheren Direktor des Therapiezentrums Le Levant in Lausanne, der Ruth Dreifuss der Lüge bezichtigte, als sie behauptete, dass Cannabis nicht gefährlicher sei als Alkohol und Zigaretten: «Frau Dreifuss lügt, ganz einfach. Denn sie weiss sehr wohl, dass andere Experten, die ebenso respektabel sind wie die ihren, das Gegenteil sagen. Sie müsste mindestens so objektiv sein, um anerkennen zu können, dass sie nur einen Standpunkt zitiert.» In der Kommissionssitzung des Nationalrates vom 1. April 2004 wurde dies gemacht.

Als Dr. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit und Preisträger einer amerikanischen Stiftung, welche die Legalisierung aller Drogen fordert, in der NZZ am Sonntag gebeten wurde, seine eigene Niederlage zu kommentieren, erklärte er, dass der Wind im vergangenen Herbst zu drehen begann, als «einige Kreise neuere Studien thematisierten, die alle die Gefährlichkeit des Cannabis betonten – das hatte in den Medien einen hohen Sensationswert. Und es hatte Wirkung: Viele Parlamentarier wurden dadurch verunsichert».

Belohnte Bemühungen

Tatsache ist, dass das Westschweizer Komitee gegen den Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes – in welchem das Centre Patronal eine wichtige Rolle spielt – unzählige Arbeitssitzungen, Publikationen, Pressekonferenzen, Gespräche mit Parlamentariern und sogar mit Bundesrat Couchepin geführt hat, um Fakten und nochmals Fakten über die neuesten wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnisse im Bereich der Drogen und speziell auch des Cannabis zu präsentieren. Diese Bemühungen haben – gemeinsam mit denjenigen des Deutschweizer Dachverbandes für abstinenzorientierte Drogenpolitik – ermöglicht, den Kurs zu ändern.

Wichtig ist festzuhalten, dass der historische Entscheid des Nationalrates keineswegs ein juristisches Vakuum erzeugt hat. Vielmehr öffnet er den Weg für eine restriktivere Anwendung der bestehenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze und für die notwendigen ergänzenden Massnahmen, insbesondere bezüglich Prävention und der therapeutischen Betreuung Drogenabhängiger.

Quelle: Patrons 7-8/2004 

 


 

Historischer Entscheid des Nationalrates

Pressecommuniqué vom 15. Juni 2004 

Endgültige Zurückweisung des bundesrätlichen Revisionsentwurfs zum Betäubungsmittelgesetz

Breite Kreise der Gesellschaft atmen erleichtert auf und schöpfen wieder Hoffnung, dass die gefährliche Zunahme der Cannabisproblematik (Anbau, Handel und Konsum) gebremst und wieder reduziert werden kann.

15 Jahre lang hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter der Leitung seines Direktors Thomas Zeltner und der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss eine Drogenpolitik geführt, welche die Gefahren der Rauschgifte verharmloste und so die heutige, massive Zunahme des Konsums von Cannabis, Kokain und synthetischen Drogen bei immer jüngeren Heranwachsenden mitbewirkte.

Mit seinem mutigen Entscheid hat der Nationalrat einen grundsätzlich unbrauchbaren und gefährlichen Revisionsvorschlag zum Betäubungsmittelgesetz bachab geschickt und den Weg freigemacht, um dem geltenden Gesetz auf kantonaler und eidgenössischer Ebene wieder vermehrt Nachachtung zu verschaffen und es, wo nötig, massvoll zu ergänzen. 

Der Verein Jugend ohne Drogen setzt sich seit über 10 Jahren für eine verantwortungsvolle, auf Abstinenz ausgerichtete Drogenpolitik zum Schutz der heranwachsenden Generation ein und er wird es weiterhin tun. Er bedankt sich von Herzen bei allen, die beigetragen haben, diese historische Kehrtwende herbeizuführen. 

Markus Kündig, alt Ständerat, Präsident 

Jean-Paul Vuilleumier Sekretär

 


 

Pressecommuniqué vom 10. Juni 2004

BetmG: ein überholter Entwurf, der die Jugend gefährdet

Das Westschweizer Komitee gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) widersetzt sich mit Entschiedenheit dem Revisionsentwurf zum BetmG. Dieser Entwurf ist überholt und gefährdet die Jugend. Er würde eine weitere Zunahme des Drogenkonsums begünstigen und die Schweiz international isolieren. Die Hilferufe der Schweizer Lehrkräfte, die sich grosse Sorgen machen angesichts eines Staates, der den Drogenkonsum verharmlost, müssen erhört werden. Es ist wirklich nicht der Zeitpunkt – angesichts des grossen Problems, das der Rauschgiftkonsum in unserer Gesellschaft darstellt – den Kampf aufzugeben, hielt das Komitee fest. 

Das Komitee, das 200 Persönlichkeiten der Westschweiz auf sich vereint, hat den Zweck, eine restriktive, kohärente und abstinenzorientierte Politik, die gleichzeitig Angebot und Nachfrage reduziert, zu fördern. Das Komitee war vertreten durch die beiden Koordinatoren Maximilien Bernhard, Sekretär des Komitees, und Jean-Philippe Chenaux, Verbandssekretär, sowie durch die Nationalräte Therese Meyer, CVP/FR, Pierre-François Veillon, SVP/VD, Didier Burkhalter, FDP/NE, und Claude Ruey LP/VD. Sie haben folgende Punkte in Erinnerung gerufen:

1. Der Genuss von Betäubungsmitteln, welcher Art auch immer, ist schädlich für die Jungen, die Familien, die Gesellschaft. Es stellt ein ernsthaftes Problem dar, das bekämpft werden muss.

2. Das beste Mittel, gegen diese Geissel anzugehen, ist der Kampf an mehreren Fronten, der die Prävention, die Betreuung und die Repression umfasst. Gefragt ist somit ein komplexes und umfassendes Vorgehen. Durch die Schwächung der Säule der Repression – wie im Entwurf geplant – wird unweigerlich eine weitere Steigerung des Drogenkonsums hervorgerufen.

3. Cannabis zu entkriminalisieren, Anbau und Handel zuzulassen und dem Bundesrat bezüglich der anderen Drogen Handlungsspielraum (Einführung des Opportunitätsprinzips) zu gewähren, ist gefährlich. Es ist für die Jungen ein verheerendes Signal, das Eltern und Lehrkräfte in ihrer Erziehungsaufgabe behindert. Die Jungen brauchen Grenzen und Wegweiser. Die Erwachsenen müssen, um ihre Autorität einbringen zu können, sich auf klare Spielregeln abstützen können.

Die Hilferufe der Schweizer Lehrkräfte, die sich grosse Sorgen machen angesichts eines Staates, der den Drogenkonsum verharmlost, sind ein Alarmsignal, das erhört werden muss.

4. Der Gesetzesentwurf ist überholt; er kommt zehn Jahre zu spät. Er trägt neuen Erkenntnissen keine Rechnung, insbesondere nicht in Bezug auf den THC-Gehalt von Cannabis und auf neuere Arbeiten, die zeigen, dass Cannabis viel gefährlicher ist als man früher geglaubt hat.

5. Im Gegensatz zu dem, was die Befürworter des Gesetzes behaupten, hat man in der Schweiz in den letzten fünfzehn Jahren keine Misserfolge mit der Repressionspolitik erlebt, sondern sehr viel mehr mit der vorzeitigen Umsetzung einer De-facto-Entkriminalisierung. Deren verheerende Resultate sind unübersehbar. Es ist wirklich nicht der Moment, eine solche Politik im Gesetz fest zu schreiben. Vielmehr muss für Alle wieder Klarheit geschaffen werden. 

6. «Liberalisierungs»-Versuche schlagen fehl. Sie haben überall dort zum Misserfolg geführt, wo sie umgesetzt wurden (Holland, Spanien, USA vor 1979, Alaska). Demgegenüber begegnet man positiven Ergebnissen dort, wo klare Regelungen gelten (Schweden, Island, USA 1979–1992).

7. Eine Annahme des Gesetzes würde die Schweiz auf internationaler Ebene isolieren. Unsere Nachbarländer, die alle ihre Drogen-Gesetzgebung verschärfen, sind über den Cannabishandel an ihren Grenzen sehr besorgt. Dazu kommt, dass die Straffreiheit den internationalen Anti-Drogen-Übereinkommen widerspricht. Es darf nicht sein, dass die Schweiz zum Kolumbien Europas wird.

8. Die Ablehnung des Gesetzes schafft keinerlei Vakuum. Zunächst einmal bedarf es weder für den Ausbau der Prävention oder der Betreuung Drogenabhängiger, noch für die Vorgabe klarer Richtlinien zu Handen von Polizei und Justiz ein neues Gesetz – mehrere Kantone haben bereits in diesem Sinne reagiert. Sodann hindert die Zurückweisung dieses Entwurfs den Bundesrat keineswegs daran, ein neues, in erster Linie abstinenzorientiertes Gesetz vorzuschlagen, das auch die unbestrittenen Elemente aus den Bereichen Prävention und Betreuung wieder aufgreift. 

Kontakt: Maximilien Bernhard / Sekretär des Westschweizer Komitees / Tel.: 079 600 99 68

Comité romand contre la révision de la Loi sur les stupefiants (LStup)

Case postale 29 Yverdon-les-Bains, 
fax 024 / 425.96.46
E-mail: m.bernhard@bluewin.ch

 

 

 

 


 

 

 

Nationalrat – standhaft bleiben!

Von Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen, Zürich

Im Rahmen der diesjährigen Sommersession wird der Nationalrat am 14. Juni nochmals über Eintreten oder Nicht-Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu entscheiden haben. Grundlage dieser Revision ist der Entwurf, den der Bundesrat unter Federführung von Ruth Dreifuss im März 2001 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Dieser Entwurf will u. a. Konsum, Anbau und Handel von Cannabis weitgehend freigeben und den Konsum aller Rauschgifte straffrei erklären. Damit würde ein Grossteil der Ziele der 1998 vom Stimmbürger mit 74% Nein-Stimmen abgelehnten Legalisierungsinitiative DroLeg durch die Hintertüre eingeführt. 

Bisheriger Verlauf der Beratungen im Parlament

Im Dezember 2001 stimmte der Ständerat mit 25 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen diesem Liberalisierungsvorschlag zu. 8 Vertreter aus der Westschweiz hatten zuvor mit Änderungsanträgen versucht die Vorlage zu verbessern – ohne Erfolg.

Im September 2003 war der Nationalrat an der Reihe – und er fällte einen mutigen Entscheid: Mit 96 zu 89 Stimmen weigerte er sich, auf den Revisionsentwurf einzutreten. Dies war ein klares, positives Signal gegen die Verharmlosung des Cannabiskonsums und gegen die staatliche Förderung von Anbau und Handel mit diesem Rauschgift.

Im März 2004 fand der Ständerat nicht den Mut, sich den guten Argumenten der Nationalratsmehrheit anzuschliessen. Er entschied erneut – nun bereits mit 12 Gegenstimmen – auf die Vorlage eintreten zu wollen.
Am 1. April 2004 hatte die vorberatende Kommission des Nationalrates die Vorlage erneut zu beurteilen. Sie fällte – wenn auch nur knapp – den erfreulichen Entscheid, dem Plenum zu empfehlen, erneut nicht auf den bundesrätlichen Revisionsvorschlag einzutreten.

Falls nun am 14. Juni eine Mehrheit der Parlamentsmitglieder der Kommission folgt, ist der vorliegende, grundsätzlich unbrauchbare Revisionsvorschlag endgültig vom Tisch. Erst dann ist der Weg frei, diejenigen Änderungen am geltenden Gesetz anzubringen, die für eine verantwortungsvolle Drogenpolitik in unserem Land notwendig sind.

Folgen der bisherigen Liberalisierungspolitik 

Bei einer seriösen, objektiven Betrachtung der aktuellen Drogensituation in unserem Land ist nicht zu übersehen, dass die bisherige verharmlosende Präventionspolitik des BAG und vieler Suchtpräventionsstellen in den Kantonen kläglich versagt hat: 

  • Der Cannabiskonsum (wie auch der Alkoholkonsum) bei immer jüngeren Heranwachsenden ist in den letzten Jahren massiv angestiegen.

  • Als Folge davon sind Eltern, Lehrpersonen, Lehrlingsbetreuer und die Öffentlichkeit mit deutlich mehr Problemen durch kiffende Jugendliche konfrontiert.

  • Rauschgiftabhängige verharren während Jahren in den staatlichen Methadon- und Heroinabgabeprogrammen. Die Gesundungsrate beträgt lediglich etwa 5%. Zwei Jahre stationäre Therapie hingegen ermöglichen 50 bis 70% der ehemals Abhängigen ein drogenfreies Leben.

  • Ein grosser Teil der abstinenzorientierten Entzugs- und Therapieeinrichtungen musste schliessen. Die meisten Kostenträger zogen es vor, Abhängigen Heroinabgabeprogramme zu finanzieren, weil diese kurzfristig, nicht aber auf lange Sicht, günstiger sind. Angesichts der minimen Erfolgsrate eine krasse Fehlinvestition!

  • Trotz des Misserfolgs der seit 10 Jahren bestehenden Heroinabgabeprogramme sollen nun auch noch «wissenschaftliche Versuche» mit staatlicher Kokainabgabe eingeführt werden.

  • Die illegale Produktion von meist hochpotenten Cannabispflanzen in hochtechnisierten Indoor-Anlagen und auf Feldern erreicht Jahresumsätze von über 1 Milliarde Franken und Gewinnmargen von 50%. Geschmuggelter hochprozentiger Schweizer Hanf ist in Europa zum begehrten Importprodukt geworden. Damit untergräbt unser Land die Bemühungen der UNO den Drogenhandel und den Konsum einzudämmen.

Was spricht für eine restriktive und damit verantwortungsbewusste Drogenpolitik?

  • Alle Rauschgifte, die im heutigen Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind, schaden der seelischen und körperlichen Gesundheit des Menschen. Das Abstinenzziel darf deshalb nicht aufgegeben, sondern muss im Gesetz klar verankert werden.

  • Das heute erhältliche Cannabis ist um ein Vielfaches giftiger als dasjenige früherer Jahre. Der THC-Gehalt der getrockneten Pflanzenteile kann in der Schweiz bis zu 30% betragen. Üblich waren bisher 3-5%. 

  • Es entbehrt jeglicher Logik, zu Alkohol und Tabak, die gesundheitspolitisch bereits grosse Probleme bieten, nun noch Cannabis als dritte legale Substanz beifügen zu wollen. 

  • Die Behauptung, dass Cannabiskonsumenten durch die heutige Gesetzgebung «kriminalisiert» würden, ist bewusst irreführend. Cannabiskonsum wird vom Gesetz als «Übertretung» beurteilt und mit einer Busse geahndet. Damit ist Cannabiskonsum dem Falschparkieren oder einer kleineren Geschwindigkeitsübertretung gleichgestellt. Im Vergleich dazu spricht mit Recht niemand von «Kriminalisierung» des Autofahrers und verlangt die Lockerung des Strassenverkehrsgesetzes!

  • Lehrer, Eltern, Ärzte, Polizisten und Richter warnen davor, Cannabiskonsum zu legalisieren. Allgemein geltende Regeln im sozialen Zusammenleben, denen auch mittels Verboten Nachdruck verschafft wird, helfen den Heranwachsenden, ihre Persönlichkeit aufzubauen und zu strukturieren. Konsumverbot und wirksame Prävention sind kein Widerspruch! 

  • Drogenkonsum hat negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und kann deshalb nicht einfach der Selbstverantwortung des Einzelnen überlassen werden.

  • Unser Land würde mit einer solchen Politik in Europa alleine dastehen. Als neue Drehscheibe des Drogenhandels würde sich die organisierte Kriminalität wie ein Geschwür in der Schweiz ausbreiten. 

  • Der Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen – eine Expertenkommission, die für die internationale Betäubungsmittelkontrolle zuständig ist – hat in ihren Berichten der letzten drei Jahre unmissverständlich festgehalten, dass die vorgesehenen Änderungen im Schweizer Betäubungsmittelgesetz gegen die auch von der Schweiz ratifizierten internationalen Drogenübereinkommen verstossen würden und einem «historischen Fehler» gleichkämen.

Seelische und körperliche Auswirkungen von Cannabiskonsum

Haschisch und Marihuana stören die Gehirnfunktionen, was sich in Konzentrationsschwäche, Störung des Kurzzeitgedächtnisses, des Lernvermögens und in Leistungsabfall äussert. Folge davon sind häufig Unlust, Desinteresse, Schulversagen und zunehmende Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, in Familie und Freundeskreis. Folgen dieser Hirnleistungsstörungen sind aber auch Unfälle, nicht nur im Strassenverkehr durch die beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit, sondern auch am Arbeitsplatz und in der Freizeit.

Haschisch und Marihuana können schon nach kurzer Zeit schwere psychiatrische Erscheinungsbilder (Wahnzustände, Psychosen) auslösen. Ein aktueller Beleg aus der Schweiz sei dazu erwähnt: In einem Bericht der Sanitätsdirektion des Kantons Baselland wird ein klarer Anstieg der Cannabis-bedingten psychiatrischen Behandlungen festgehalten: Waren es 1998 noch 57 Jugendliche, die wegen Verwirrungszuständen nach Haschischkonsum die Drogenberatungsstelle Baselland aufsuchten, wurden im Folgejahr bereits 107 registriert. Gemäss dem kantonalen Präventionsbeauftragten sei dies die Folge davon, dass mittlerweile bereits über die Hälfte der 14-Jährigen kiffen würden («Kiffen: Immer mehr Psychose-Fälle» in: Baslerstab vom 15.3.01).

Haschisch und Marihuana schädigen die Lunge stärker als Tabak: Sie enthalten mehr krebserregende Substanzen als Zigaretten. Weiter schwächen diese Cannabisprodukte das Abwehrsystem des menschlichen Körpers, was zu einer erhöhten Anfälligkeit für Infektionskrankheiten führt.

Während der Schwangerschaft geraucht, schädigen Cannabisprodukte in vielen Fällen das ungeborene Kind und können zu Fehlgeburten, erhöhter Säuglingssterblichkeit, körperlichen und psychischen Entwicklungsstörungen sowie Blutkrebs beim Säugling führen.

Haschisch und Marihuana machen abhängig und senken die Hemmschwelle für den Konsum weiterer Rauschgifte. Auch wenn sich die Konsumgewohnheiten seit dem vermehrten Auftauchen von Kokain und synthetischen Giften (Ecstasy, GHB, Thai-Pillen etc) verändert haben, so bleibt die Tatsache, dass die meisten Heroinabhängigen zuvor (und weiterhin) Cannabisprodukte rauchten.

 

 

 

 


Zehn Jahre Drogenprävention in der Schweiz – ein Fiasko

Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

Am 14. Juni wird sich der Nationalrat einmal mehr zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes äussern müssen: «Ein schändlicher Entwurf, der mit der Gesundheitspolitik nicht vereinbar und eines Rechtsstaates unwürdig ist», so bezeichnete ihn der Nationalrat und Arzt Yves Guisan in der Westschweizer Zeitung 24 heures; eine Gesetzesvorlage, welche die meisten Ziele der DroLeg-Initiative – die 1998 mit 74% der Stimmen abgelehnt worden war – wieder aufnimmt, die das Ziel der Abstinenz aufgibt und die der Prävention, der Therapie und der Repression des Handels mit einer de-facto-Legalisierung von Cannabis und der Tolerierung «harter» Drogen wie Kokain einen lebensgefährlichen Schlag versetzt.

Zehn Tage vor dieser entscheidenden Abstimmung im Nationalrat kommt im Lager der Revisionsbefürworter Panik auf. Jedes Argument scheint ihnen gut genug, um zu versuchen noch unentschiedene Parlamentarier auf ihre Seite zu ziehen. Eines dieser Argumente, das wie ein Leitmotiv immer wieder auftaucht, soll hier angeführt werden: «Wenn sich der Nationalrat ein zweites Mal weigert einzutreten, werden zehn Jahre erfolgreiche Drogenpolitik zunichte gemacht», erklärte Toni Berthel, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin, anlässlich einer Pressekonferenz.

In Wirklichkeit sind die vergangenen zehn Jahre in Sachen «Drogenprävention» alles andere als «erfolgreich» gewesen: Gemäss der Schweizer Gesundheitsbefragung hat sich die Zahl der Personen, die Cannabis konsumieren, zwischen 1992 und 2002 verdoppelt und nimmt mit der explosionsartigen Ausweitung des Anbaus von «Drogenhanf» und des Handels mit Hanfprodukten unter dem stimulierenden Einfluss der Aussicht auf eine de-facto-Legalisierung von Cannabis weiterhin zu.

1991 setzte sich der Bundesrat bei der Verabschiedung seines «Massnahmenpaketes Drogen» das Ziel, die Zahl der Drogenabhängigen bis 1993 auf 30'000 zu stabilisieren und diese anschliessend bis 1996 um 20% auf 24'000 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde nie erreicht. Gegenwärtig soll es in der Schweiz 40'000 Heroin- und Kokainabhängige geben sowie 140'000 Personen, die «gelegentlich» Kokain konsumieren (NZZ am Sonntag, 5.10.2003, in der die SFA und das BAG zitiert werden).

Zur aktuellen Cannabis- und Kokainepidemie kommen die Schäden, die durch Ecstasy und weitere synthetische Drogen – oft zusammen mit Alkohol und Medikamenten konsumiert – verursacht werden dazu.

Immer mehr Mittel wurden den «niederschwelligen» Einrichtungen und «Gassenzimmern» gewährt, zum grossen Nachteil therapeutischer Einrichtungen, die auf Abstinenz ausgerichtet und gleichzeitig im Bereich der Prävention tätig sind. Die Anzahl Plätze in diesen Einrichtungen ist stark zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich mit dem Ausstieg des BSV aus der Finanzierung von Suchttherapien und der Übertragung der Finanzierung auf die Kantone verstärkt. Damit ist die Mitte der 90er Jahre eingeführte Vier-Säulen-Politik deutlich aus dem Gleichgewicht geraten.

Mit 194 Todesfällen im Jahr 2003 gegenüber 167 im Jahr 2002 ist die Zahl der Drogentoten letztes Jahr um 16,2% gestiegen. Die Anzahl Todesfälle durch Überdosis bleibt weiterhin höher als Mitte der 80er Jahre, was nicht für die Heroinabgabeprogramme spricht. Der in der zweiten Hälfte der 90er Jahre beobachtete Rückgang ist offensichtlich auf die Schliessung der offenen Drogenszenen zurückzuführen.

AIDS-Fälle und Neuansteckungen mit HIV nehmen seit 2000 wieder zu. Nachdem ihre Zahl seit 1992 kontinuierlich abgenommen hatte, sind die Neuansteckungen (von Bestätigungslabors als positiv erklärte HIV-Tests) von 585 im Jahr 2000 auf 793 im Jahre 2002 angestiegen, um sich 2003 mit 757 auf hohem Niveau zu stabilisieren. Die Drogeninjektion als Ansteckungsursache machte letztes Jahr 17,1% der Fälle aus, gegenüber 13,7% im Jahr 2000 und 12,2% im Jahr 2002. 

Auch die Zahl der Ansteckungen mit dem Hepatitis-C-Virus nimmt zu, trotz der Einrichtung zahlreicher Gassenzimmer mit oder ohne Injektionsmöglichkeit und weiterer «Überlebenshilfemassnahmen» (Spritzenautomaten usw.). In 60 bis 80% der Fälle tritt eine chronische Krankheit auf, die häufig (in 3 bis 20% der Fälle) zu einer irreversiblen Erkrankung der Leber führt.

Die Schadensverminderungsstrategie stützt sich vor allem auf gewisse Expertenberichte, die besagen, dass «Drogenkonsum in den meisten Fällen eine zeitlich begrenzte Krisenphase in der Biographie von (meist jungen) Menschen ist. Durch die Erhaltung der Gesundheit während der Konsumzeit werden die Chancen zu einem Ausstieg aus dem Konsum erhöht» (Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001). Heute sind die Grenzen dieser Strategie, die mit dem Revisionsentwurf im Gesetz verankert werden soll, klar erkennbar.

Durch Nichteintreten am 14. Juni würde man einerseits der de-facto-Legalisierung von Cannabis eine Absage erteilen und anderseits einen Gesetzesentwurf, der zehn Jahre gescheiterte Drogenprävention zementieren würde, zur vollständigen Neubearbeitung an den Bundesrat zurückweisen.

(L’AGEFI, 2 juin 2004)

 

 

 


 

 

  Nationalrats-Kommission sagt Nein 
zur Liberalisierung des Cannabis

Anlässlich ihrer Sitzung vom 1. April 2004 hat die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, dem Plenum zu empfehlen, erneut nicht auf den bundesrätlichen Revisionsvorschlag des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten.

Der Verein Jugend ohne Drogen gratuliert den Kommissionsmitgliedern, die Nein gestimmt haben (4 CVP, 7 SVP, 2 Westschweizer FDP) zu ihrer Klarsicht und ihrem Mut.

Der Zeitpunkt der erneuten Behandlung dieses Geschäfts im Nationalrat ist noch nicht festgelegt. Wahrscheinlich wird es in der Juni-Session traktandiert, eventuell bereits in der Sondersession im Mai.

Falls der Nationalrat der Kommissionsmehrheit Folge leistet, ist dieser unverantwortliche Revisionsvorschlag zum eidgenössischen Betäubungsmittelgesetz endgültig vom Tisch. Erst dann ist die Möglichkeit wieder gegeben, einzelne problematische Stellen, die das heutige Gesetz beinhaltet zu korrigieren.

Quelle: Pressecommuniqué des Vereins Jugend ohne Drogen vom 2. April 2004

 

 

 

 

 


 

 

Cannabis ist die illegale Droge Nummer eins

Immer mehr Westeuropäer bauen Hanf an, 
um ihren Drogenbedarf zu decken

Cannabis bleibt in Deutschland illegale Droge Nummer eins. Nach Angaben des Suchtstoff-Kontrollrats der UNO (INCB) bauen immer mehr Westeuropäer illegal Hanfpflanzen an, um ihren Drogen-Bedarf zu decken.

Darüber hinaus nähmen die nach Europa geschmuggelten Kokainmengen zu, teilt der INCB in seinem Jahresbericht 2003 mit. Auch der bisher rückläufige Heroin-Konsum könne durch Rekordernten in Afghanistan wieder steigen. Ein weiteres Problem sei der illegale Handel mit Betäubungsmitteln im Internet.
Insbesondere der steigende Cannabis-Konsum in Westeuropa macht den UN-Kontrolleuren Sorgen. «Jugendliche halten diese Droge für harmlos und legal. Das ist ein Irrtum», erklärte INCB-Sekretär Herbert Schaepe kürzlich in Berlin. Die Konzentration des berauschenden Wirkstoffes im Cannabis, das Tetrahydrocannabinol (THC) liege heute bei 25%, zu Hippie-Zeiten seien es nur 2% gewesen.

Wenn es auch keine Drogentoten durch Cannabis-Konsum gebe, sei inzwischen ein Viertel der Drogentherapie-Plätze an abhängige Cannabis-Patienten vergeben, ergänzte Schaepe. Lehrer in Deutschland klagten bereits bei 13-jährigen Schülern über wachsenden Cannabis-Konsum. «Die Lustlosigkeit vieler Jugendlicher in der Schule kann ein direkter Einfluss dieser Droge sein», sagte Schaepe.

Der INCB kritisierte auch den wachsenden Handel mit Betäubungsmitteln im Internet und forderte staatliche Eingriffe. In US-Internet-Apotheken seien zu 90% Substanzen bestellt worden, die der internationalen Kontrolle unterlägen. Darunter waren in vielen Fällen Aufputschmittel.

Der INCB ist ein Gremium der Vereinten Nationen, das die Einhaltung der verschiedenen internationalen Drogenkonventionen überwacht. Diesen UN-Abkommen sind inzwischen rund 170 Staaten beigetreten. Der etwa 90 Seiten umfassende Jahresbericht informiert unter anderem über weltweite Trends beim Drogenkonsum. Sie finden den Jahresbericht im Internet unter www.incb.org

Quelle: Deutsche Ärzte Zeitung vom 4.3.2004 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Schweiz – Der Dealerstaat als Realität

Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

Gestern hat der Ständerat mit 28 zu 12 Stimmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. Urs Schwaller (CDP/FR) hatte vorgeschlagen, das Projekt abzulehnen, um an der Stelle „eine wirkliche Prävention zu setzen, die den Bund nicht in einen Dealerstaat verwandelt“.

Mit freundlichen Grüssen
JPC/3.3.04

Das erste Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz wurde 1924 als Reaktion auf eine Ausbreitung der Drogen in ganz Europa eingeführt. Im folgenden Jahr – allerdings ohne Zusammenhang zu diesem Gesetz – schrieb der französische Schriftsteller Louis Aragon (1897–1982) folgende halluzinatorischen Zeilen: «Wir werden diese Zivilisation, die euch lieb ist, zerstören […]. Westliche Welt, du bist zum Tode verurteilt. Wir sind die Defätisten Europas […]. Mögen sich die Drogenhändler auf unsere vor Angst erstarrten Länder stürzen. Möge das ferne Amerika sich von seinen weissen Wolkenkratzern mitten in absurde Prohibitionen stürzen. Erhebe dich, Welt. Seht, wie diese Erde trocken ist und bereit, in Brand zu geraten. Man könnte fast sagen, wie Stroh.»

Diese Verwünschungen sind erstaunlich, das muss man zugeben. Doch kann man wohl nicht so weit gehen zu behaupten, dass das, was sich heute vor unseren Augen abspielt, das Programm der angeblichen «surrealistischen Revolution» sei.

Die Revolution, die wir erleben – denn es handelt sich wirklich um eine Revolution – hat nichts «Surrealistisches» an sich. Amerikanische Stiftungen, finanziert mit den Millionen eines Maklers der Rohstoffbörse von Chicago, eines schwerreichen «Spekulanten und Philanthropen», haben den Betäubungsmittelgesetzgebungen den Krieg erklärt, mit dem Argument, die Repression habe versagt. Im Sinne ihres Gründers soll eine dieser Stiftungen das Instrument sein «einer zunehmenden Umwälzung der Ideen, die eine Umwälzung der politischen Macht zur Folge haben wird», eine Umwälzung mit weltweiten Auswirkungen. Ihr Programm der Legalisierung aller Drogen wird in Europa von mehreren Organisationen, die sich für die Drogenliberalisierung einsetzen, und von einer kleinen extremistischen, international agierenden, italienischen Partei, die als Treibriemen dient, umgesetzt.

Zwei dieser Stiftungen, die inzwischen zusammengelegt worden sind, haben die im «Schweizer Labor» durchgeführten Versuche sehr genau mitverfolgt. Eine von ihnen trat anlässlich der Kampagne für die DroLeg-Initiative, mit der die Legalisierung aller Drogen verlangt wurde, öffentlich in Erscheinung. Sie beteiligte sich an der Finanzierung ganzseitiger Inserate in renommierten Schweizer Tageszeitungen zugunsten dieser Initiative. Die andere hat sich auf die Verleihung von Auszeichnungen an kleine «Soldaten» der grossen Liberalisierungsrevolution spezialisiert, und ihr Augenmerk namentlich auf den Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie mehrere andere Exponenten der neuen Schweizer Drogenpolitik gerichtet . Der Gedanke, dass im Zusammenhang mit diesen Auszeichnungen Tausende von Dollars in die Kassen des Bundes geflossen sein könnten, lässt einen erschauern.

Noch beunruhigender ist die Tatsache, dass im aktuellen Entwurf zur Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes praktisch alle Ziele der DroLeg-Initiative umgesetzt worden sind, obschon diese 1998 mit 74% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt worden ist. Dieser aus dem BAG stammende und vom Bundesrat gut geheissene Gesetzesentwurf, beinhaltet einen fast vollständigen Abbau der Schweizer Antidrogengesetzgebung: Aufhebung der Strafbarkeit des Cannabiskonsums und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen; Schaffung eines legalen Marktes für Hanfprodukte (wobei in einer Verordnung Produktion und Handel geregelt würden und eine staatliche Steuer erhoben würde); Anwendung des Opportunitätsprinzips bei der Verfolgung des Konsums aller anderen Drogen; gesetzliche Verankerung der Heroinabgabe als «anerkannte Therapie» (Heroin würde von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen); neben den Säulen Prävention, Therapie und Repression die gesetzliche Verankerung der «Überlebenshilfe» (die namentlich die Einrichtung von «Gassenzimmern» und Spritzenautomaten für den Konsum illegaler Drogen umfasst) und darüber hinaus eine massive Erweiterung der Kompetenzen des Bundes im Bereich der Drogenpolitik auf Kosten der Kantone. 

Ein Waadtländer Nationalrat und Arzt, hat den Gesetzesentwurf als «schändliches Gesetz» («une loi scélérate») bezeichnet. Noch vor seiner Behandlung im Parlament hat dieser Entwurf Hoffnungen auf eine unmittelbar bevorstehende Liberalisierung geweckt, was die Produktion von und den Handel mit Drogenhanf in einem in Europa noch nie da gewesenen Ausmass gefördert hat. Nicht von ungefähr hat der Spiegel die Schweiz als ein «Paradies für Kiffer» dargestellt. Das Gebiet der Broye (Kanton Waadt), in dem Hanfkulturen von Wachttürmen aus bewacht werden, hat den Übernamen «Kolumbien der Schweiz» erhalten. Und während man Heroinabhängigen jedes Jahr 200 Kilogramm «reines» Heroin verabreicht, fordert die schweizerische Drogenlobby bereits die Abgabe von «reinem» Kokain an Kokainsüchtige. 

Die Drogenhändler müssen nicht mehr versuchen, in dieses von Louis Aragon beschriebene trockene Gebiet vorzudringen, in dem sie verfolgt waren. Heute haben sie sich darin bereits niedergelassen, und niemand weiss, wie man sich ihrer wieder wird entledigen können, wenn Konsumgewohnheiten entstanden sind, die auf eine eidgenössische Verordnung zurückgehen, auf deren Inhalt das Parlament, also das Volk, keinen Einfluss mehr hat. Deshalb muss das Gesetz als Ganzes zurückgewiesen werden.

 

Prof. Thomas Zeltner (Direktor des BAG), Prof. Ambros Uchtenhagen (Leiter des Instituts für Suchtforschung, Zürich) Dr. med. Robert Hämmig (psychiatrische Dienste, Universität Bern), Dr. med. André Seidenberg (Arzt in Zürich) und Dr. Margret Rihs-Middel (Koordination der Drogenforschung beim BAG) haben 2001anlässlich des Treffens des Lindesmith Center und der Drug Policy Foundation den «Norman E. Zinberg Award for Achievement in the Field of Medicine» erhalten. Dieser Preis wird «medizinischen Forschern verliehen, die auf dem Gebiet der Drogen ehrgeizige Arbeiten durchführen, ohne sich vom Zeitgeist beeinflussen zu lassen» (sic). In seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt Zürich hatte Ueli Locher 1993 bereits den «H. B. Spear Award for Achievement in the Field of Control and Enforcement» erhalten. Diese Auszeichnung erhielt er gemeinsam mit drei weiteren Vertretern der Mitgliedstädte der Frankfurter Resolution, einer weiteren Lobby, die an der Aufhebung der Drogenverbotsgesetzgebung gearbeitet hat. 

 

 

 

 

 


 

Cannabis - eine immer potentere Droge

 

Marihuana aus Schweizer Produktion ist heute 7 bis 18 mal stärker als 1995 
und oft viel potenter als ausländisches Haschisch

Dr. Werner Bernhard, Leiter der Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie,
Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern

Die chemische Abteilung des IRM Bern führte im letzten Jahr mehr als 2000 Analysen polizeilich beschlagnahmter Cannabis-Produkte und Hanfpflanzen durch. Auftraggeber waren die Organe der Rechtspflege der Kantone Bern, Fribourg, Solothurn und Aargau. Haschisch wies je nach "Qualität" einen THC-Gehalt zwischen 7 und 28 Gewichtsprozent auf. Der Durchschnitt lag bei einem gesamt THC-Gehalt von 20 Gewichtsprozent. Als Marihuana bezeichnet man die getrockneten Blüten und Blätter von Cannabispflanzen. Die Blüten weiblicher Pflanzen aus Indoor-Anlagen wiesen THC-Gehalte bis 28% auf. Am meisten verkauft wird heute aber das Marihuana, das aus den Hanfblüten weiblicher Pflanzen gewonnen wird und das im Jahr 2002 THC-Gehalte zwischen 5 und 28 Gewichtsprozent aufwies. Der Durchschnittswert der in unserem Stofflabor bestimmten THC-Gehalte dieser Ware lag im Jahr 2002 bei 13 Gewichtsprozent. Haschischöl, das relativ selten vorkommt, weist einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 30 Gewichtsprozent auf. Die höchsten ermittelten Werte betragen 60 Gewichtsprozent.
Erstmalig wurden in unserem Laboratorium jedoch auch Analysen gekaufter Cannabisprodukte durchgeführt (Durchschnittspreis ca. 10 SFr. pro Gramm). Das Drogenmaterial wurde zu diesem Zweck durch Mitarbeiter des Schweizer Fernsehens zum Zweck der chemischen Analyse im vierten Quartal 2002 gekauft [1]. Diese Analysen sind repräsentativ für den einschlägigen Drogenmarkt der ganzen Schweiz, und bestätigen die Erwartungen. Analysiert wurden insgesamt 57 Cannabismuster. 14.5% beträgt der durchschnittlich ermittelte gesamt THC-Gehalt dieser Muster (s. Abb. 1).

 

Von diesen Mustern waren 7 Marihuanaproben mit "Indoor" bezeichnet. 34 Marihuanaproben waren nicht näher bezeichnet. Alle analysierten Marihuanaproben stammen aus Schweizer Produktion. Weiter wurden 15 Haschischproben und eine Probe Haschischöl analysiert (s. Abb. 2).


(1= Marihuana nicht näher bezeichnet, 2 = Marihuana mit "Indoor" bezeichnet, 3 = Haschisch, 4 = Haschischöl)

 

Das Haschisch stammt zum Teil aus dem Ausland. Die nicht näher bezeichneten Marihuanaproben wiesen THC-Gehalte zwischen 4 und 22% auf (Mittelwert 13.7%). Das mit "Indoor" bezeichnete Marihuana wies THC-Gehalte zwischen 15 und 27% auf (Mittelwert 21.3%). Das Haschisch wies THC-Gehalte zwischen 7 und 25% (Mittelwert 13%). Das Haschischöl wies einen Gehalt von 21% auf.

Beurteilung

Marihuana ist zurzeit in der Schweiz 7 bis 18-mal stärker als noch vor wenigen Jahren. Marihuana aus Indoor-Produktion ist meist stärker als ausländisches Haschisch (der berühmt berüchtigte "schwarze Afghane" weist in der Regel THC-Gehalte von 7% auf). Auch im Vergleich zu den USA sind in der Schweiz äusserst starke Cannabisprodukte auf dem illegalen Drogenmarkt [2]. So wurden im Orlando Regional Crime Laboratory im Juni 2002 36 Marihuanaproben analysiert. Die THC-Gehalte lagen zwischen 2 und 13% (Mittelwert 6.2%) [3].
In der Schweiz wird Cannabis meist geraucht. Im Joint wird in der Regel ein starkes Rauschmittel (potentes Marihuana oder Haschisch) mit dem Suchtgift (Zigarettentabak) kombiniert. Im Joint wird Schweizer Drogenhanf zum echten Rauschgift!

 

 

Referenzen

[1] http://www.tsr.ch/emission/abe/enquete/sante.html

[2] Michael G. Bovens und Werner Bernhard, "Reinheitsgehalte von Heroin-, Cocain- und Cannabissicherstellungen in der Schweiz im Jahre 2002", Kriminalistik, 2003, 313-317 

[3] Christina J. Newell, "Potency of Cannabis Seized in Central Florida During June 2002", Microgram Journal, Vol.1, 37-39 (2003)

 

 

 


 

 

 

Sieg der Vernunft im Nationalrat

Von Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen, Zürich

26.9.03. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat am 25. September ab, auf den vom Bundesrat präsentierten und vom Ständerat im Dezember 2001 unterstützten Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. Dies ist als ein klares Signal zu werten, dass eine Mehrheit der Grossen Kammer nicht bereit ist, auf die weitgehende Legalisierung des Cannabiskonsums, des Anbaus und des Handels einzugehen.

Dieser Entscheid wurde mit der Unterstützung der Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Liberalen Partei (LPS), der Evangelischen Volkspartei (EVP), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), der Schweizer Demokraten (SD), einer Mehrheit der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) und der Westschweizer Minderheit der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) gegen den Verbund der Sozialdemokratischen Partei (SPS), der Grünen Partei (GPS) und der Deutschschweizer Mehrheit der FDP erreicht. 

 

Hauptargumente der Befürworter 

einer verantwortungsbewussten, restriktiven Drogenpolitik

Folgende Sachargumente wurden in der Nationalratsdebatte zur Begründung des Antrages auf Nichteintreten eingebracht:

  • Das Abstinenzziel darf nicht aufgegeben, sondern muss klar im Gesetz verankert werden. Es braucht den Mut, Grenzen und ein klares Zeichen gegen Drogenkonsum zu setzen.

  • Die Behauptung, dass Cannabis im Vergleich zu Alkohol und Tabak als weniger gesundheitsgefährdend einzustufen sei, war seit jeher falsch. Dazu kommt, dass das heute in grossen Mengen vertriebene Cannabis um ein Vielfaches potenter und gefährlicher geworden ist (vgl. Artikel "Cannabis eine immer potentere Droge").

  • Die Behauptung, dass Cannabiskonsumenten durch die heutigen Gesetzgebung "kriminalisiert" werden und deshalb eine "Entkriminalisierung" dringend notwendig sei, ist bewusst irreführend. Cannabiskonsum wird vom Gesetz als "Übertretung" beurteilt und mit einer Busse geahndet. Damit ist Cannabiskonsum dem Überziehen der Parkzeit oder einer geringen Geschwindigkeitsübertretung gleichgestellt. Hier spricht niemand von "Kriminalisierung" des Autofahrers!

  • Der Revisionsvorschlag entspricht in vielen Punkten der 1998 klar verworfenen Legalisierungsinitiative DroLeg. Wir brauchen jedoch eine restriktive, den Menschen schützende Drogenpolitik. Es ist ein falsches Signal, die sogenannt weichen Drogen freizugeben.

  • Lehrer, Eltern, Ärzte, Polizisten und Richter warnen davor, Cannabis freizugeben. Unser Land würde mit einer solchen Politik in Europa alleine dastehen und zur Drogendrehscheibe werden.

  • Der Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen - eine Expertenkommission, die für die internationale Betäubungsmittelkontrolle zuständig ist - hat in ihren Jahresberichten 2001 und 2002 unmissverständlich festgehalten, dass die vorgesehenen Änderungen im Schweizer Betäubungsmittelgesetz gegen die auch von der Schweiz ratifizierten internationalen Drogenübereinkommen verstossen würden und einem "historischen Fehler" gleichkommen würde.

  • Mit der Verharmlosungspolitik gegenüber Cannabis und weiteren Drogen - unter anderem aus dem Bundesamt für Gesundheit - wird die Zukunft vieler junger Menschen zerstört und die Bevölkerung mit falschen Versprechungen verführt.

  • Drogenkonsum hat negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und kann deshalb nicht einfach der Selbstverantwortung des Einzelnen überlassen werden, wie dies insbesondere von gewissen Vertretern der FDP verlangt wird.

  • Der diesem Revisionsentwurf während der Beratungen in der nationalrätlichen Kommission beigefügte Vorschlag, eine staatliche Cannabissteuer zu erheben, um zugunsten der AHV und der "Suchtprävention" rund 300 Millionen Franken einnehmen zu können, ist moralisch inakzeptabel und widersinnig, da dadurch staatlich besteuertes Cannabis teurer verkauft werden müsste als Cannabis auf dem Schwarzmarkt.

  • Es ist verlogen, einerseits den Cannabiskonsum liberalisieren zu wollen und andererseits zu behaupten, die Prävention und den Jugendschutz müsse verstärkt werden. Ein solches Vorgehen wird weder von der Jugend noch von der restlichen Bevölkerung verstanden.

 

Wie weiter?

Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, der es frühestens in der Dezembersession dieses Jahres neu beurteilen wird. Falls sich die Kleine Kammer dem Entscheid des Nationalrates anschliesst, ist diese Revision endgültig gescheitert. Ebenfalls gescheitert ist die Vorlage, wenn der Ständerat auf seiner Unterstützung der Vorlage besteht und der Nationalrat erneut das Eintreten verweigert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Ständerat bei seiner Position bleibt und die zuständige nationalrätliche Kommission dem Rat eine überarbeitete Version vorlegt. Dies würde aber kaum vor Frühjahr oder Sommer 2004 möglich sein.

Nach diesem ersten Erfolg werden der Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik, die angeschlossenen Organisationen und alle weiteren für eine verantwortungsvolle und restriktive Drogenpolitik eintretenden Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Monaten weiterhin aktiv auf drogenpolitische Entwicklungen Einfluss nehmen. Es geht um den Schutz unserer Jugend und der ganzen Gesellschaft vor den negativen Auswirkungen der Rauschgifte und der in unserem Land bereits gut eingerichteten Drogenlobby.

Internationaler Suchtstoffkontrollrat der UNO 

"Die Öffentlichkeit hat das Recht, über die gesundheitlichen und sozialen Folgen eines möglichen Cannabiskonsums genauso umfassend Bescheid zu wissen wie bei Tabak und Alkohol. Das Hinzufügen einer weiteren Droge der gleichen Kategorie wie Tabak uns Alkohol wäre ein historischer Fehler, vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Bekämpfung des Missbrauchs dieser zwei Substanzen endlich die verdiente Aufmerksamkeit erhält."
INCB-Jahresbericht 2001, § 230

 

Vatikan weist jegliche Legalisierung von Drogen zurück
"Die Droge ist ein Übel, ihr sich ausweitender Gebrauch bedroht die Gesellschaft und kann nur durch gezielte Vorbeugung, Therapie und gesetzliche Verbote bekämpft werden. Eine Freigabe der weichen Drogen ist abzulehnen, weil auch diese psychische Abhängigkeit schaffen."
Katholische Internationale Presseagentur

 

Lehrerinnen- und Lehrerverband Schweiz (LCH)
"Die neuesten Erkenntnisse über die Zunahme der Wirkstoff-Konzentration in modernen Hanfzüchtungen und die bei einer Liberalisierung von Cannabis zu erwartende Steigerung des Konsums lassen aber auch viele liberal eingestellte Lehrpersonen in ihrer Meinungsbildung nochmals über die Bücher gehen. (...) Die Liberalisierung würde die Schule sowohl in ihren präventiv-pädagogischen wie auch in ihren disziplinarischen Möglichkeiten deutlich schwächen."
Pressemitteilung vom 21.1.03

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Medienmitteilung vom 21. Januar 2003

Stellungnahme des LCH

Lehrerinnen- und Lehrerverband gegen Kiffen

(Link zur PDF-Datei)

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) ist besorgt über den Cannabis-Konsum an Schweizer Schulen. Die Klagen über Schülerinnen und Schüler, die "beduselt" im Unterricht sitzen, häufen sich. Die Lehrerschaft ist nicht bereit, dies im Zuge der Liberalisierung einfach hinzunehmen. 

Für den LCH steht nicht die strafrechtliche oder gesellschaftspolitische Seite der Thematik im Vordergrund. Sondern allein die Frage; Wie geht die Schule in der alltäglichen Leistungs- und Disziplinarpraxis mit der Tatsache um, dass sie nachhaltig bekiffte Schülerinnen und Schüler unterrichten soll? Der LCH verlangt von den Schulbehörden eine klare Stellungnahme und Richtlinien für Disziplinarmassnahmen in chronischen Fällen.

 

 

 


 

 

 

Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung

Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne

I.       Die Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen) 

II.      Die Heroinverschreibung 

III.     Das Opportunitätsprinzip, angewendet                                          
auf die Konsumenten von «harten» Drogen

IV.     Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz 

V.      Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik 

VI.     Die De-facto-Legalisierung des Cannabis

und die sieben Lügen der Drogenlobby  

VII.    Das Alibi mit der «Verstärkung des Jugendschutzes» 

          Schlussfolgerungen 

Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung

 


Statement gehalten von Jean-Philippe Chenaux[1] an der Sitzung der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Oktober 2002 in Bern


Vor einigen Jahren hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (zu dem auch das Bundesamt für Gesundheit gehört) das Wort geprägt, dass die Städte Labors seien, in denen Zauberlehrlinge Risiken auf sich nehmen würden.[2] – Die Versuchsphase ist heute abgeschlossen. Nun geht es um die vollständige Auflösung der Anti-Drogen-Gesetzgebung.

Der Entwurf zur Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), der im März 2001 vom Bundesrat verabschiedet wurde, beinhaltet nicht nur die Straffreiheit für den Konsum von Cannabis und die entsprechenden Vorbereitungshandlungen (Kleinhandel). Er sieht im Bereich des Anbaus von Drogenhanf und dem daraus resultierenden Handel mit Cannabis­produkten sowie beim Konsum aller anderen Rauschgifte Änderungen vor, die den damaligen Forderungen der DroLeg stark entgegenkommen – einer eidgenössischen Initiative, die das Volk 1998 massiv verworfen hat. Falls das Parlament die Revisionsvorschläge annimmt, und falls – was sehr unwahrscheinlich ist – kein Referendum zustande käme, würde die Schweiz zu einem Drogenhandelsplatz für alle Drogen, der noch viel verheerendere Auswirkungen hätte als derjenige Hollands.

 

I.     Die Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen)

Aufgrund ihrer zentralen Lage innerhalb Europas, ihrer Rolle als internationaler Finanzplatz sowie ihres Engagements im humanitären Bereich darf die Schweiz eine Revision ihrer Drogengesetzgebung nicht durchführen, ohne die Situation des übrigen Kontinents und die Konventionen, die sie im Rahmen der UNO unterzeichnet hat, mit einzubeziehen.

In der Bundesrätlichen Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes vom 9. März 2001 legen die Seiten über die Entwicklungen in der internationalen Drogenpolitik den Akzent auf die Massnahmen bzw. Projekte zur Liberalisierung des Drogenmarktes in Europa, um so den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine unumkehrbare Entwicklung «gemäss der Entwicklung der Geschichte» handle. Dem ist jedoch überhaupt nicht so. Die Entwicklungen der jüngsten Zeit zeigen im Gegenteil, dass die Liberalisierungspolitik keine Zukunft mehr hat.

Ein deutliches Zeichen ist letzten Januar von der parlamentarischen Versammlung des Europa­rates gesetzt worden, als eine Mehrheit der Abgeordneten jeglicher politischer Couleur den Flynn-Bericht über die Drogensucht[3], welcher die sehr fragwürdigen Vorzüge des Schweizer Vier-Säulen-Modells feierte, zurückwiesen.

In Schweden hat Premierminister Göran Persson in seiner Rede zur Eröffnung der Parlamentssession am 1. Oktober 2002 unmissverständlich festgehalten, dass die Drogen bekämpft werden müssten und dass für den diesbezüglich vorgesehene Aktionsplan für die Periode 2002–2005 ein Budget von 325 Millionen Kronen (52 Millionen Franken) gesprochen worden war. Der sozialdemokratische Regierungschef kündigte eine ganze Reihe von Massnahmen an, welche nicht die sogenannte Risikoverminderung (harm reduction), welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) propagiert wird, vorsah, sondern eine Reduktion von Angebot und Nachfrage – die einzige Art, positive Ergebnisse im Kampf gegen Drogen zu erreichen. Ich zitiere hier einige Beispiele, um ihnen zu zeigen, dass man in diesem skandinavischen Land, wie in allen Ländern, die uns umgeben, nicht bereit ist, «mit Drogen leben zu lernen».

Schweden wird die Zahl drogenfreier Jugendtreffpunkte erhöhen und das Anti-Drogen-Netz für Jugendliche ausbauen. Die Behandlung von Drogenkonsumenten wird ausgebaut. Die Anzahl Plätze in den therapeutischen Einrichtungen für Jugendliche wird erhöht. Zusätzliche Mittel werden dem nationalen Anti-Drogen-Koordinator zur Verfügung gestellt, der ein Sekretariat mit dem Namen «Mobilisierung gegen Drogen» eingerichtet hat. Ebenso werden die Anzahl der Polizisten im Kampf gegen den Drogenhandel erhöht und die Kontrollen an den Grenzen verstärkt. Ausserdem werden neue Vorstösse im Kampf gegen das organisierte Verbrechen unternommen.[4]

Im benachbarten Dänemark hat die Regierung schliesslich auf ihr Heroinabgabe-Projekt verzichtet. Es werden verschiedene Aktivitäten unternommen, um den Drogenhandel zu bekämpfen, insbesondere in Christiania – einem «alternativen» Viertel von Kopenhagen gegenüber von Malmö –, wo sich zahlreiche junge Schweden ihre Drogen beschaffen. Seit langem warnen die schwedischen Behörden vor diesem bekannten Drogenhandelsplatz Christiania, in dem viele junge Menschen ihre erste Erfahrungen mit Rauschgiften gemacht haben.

Holland, in Legalisierungskreisen lange Zeit als das Vorzeigemodell angesehen, führt zur Zeit ein Reformprogramm durch, das neben dem Verbot des Testens von Ecstasy-Pillen und dem Schliessen neuer Coffee shops in Orten nahe der Landesgrenze verschiedene weitere Massnahmen vorsieht, um den «Drogentourismus» einzuschränken. Dieser Umschwung entstand durch einen massiven Druck der Öffentlichkeit. Teilweise ist er auch mit dem Anstieg des Konsums fast aller Drogen – Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy und halluzinogene Pilze – bei Jugendlichen verbunden, wie eine kürzlich vom Centre for Drug Research (CEDRO) und der Universität von Amsterdam durchgeführte Untersuchung belegt.[5]

In Italien – neben Holland das einzige europäische Land, dessen Drogenpolitik seit mehreren Jahren gewissen Bestimmungen der UNO-Konventionen widerspricht[6] – wurde kürzlich zum ersten Mal ein Drogenbekämpfungsplan verabschiedet. Einer der Hauptpunkte dieses neuen Projekts der italienischen Regierung ist es, den Drogensüchtigen eine Behandlung zu garantieren, die auf den vollständigen Verzicht jeglichen Drogenkonsums aufbaut. Dieser Plan hat ausserdem eine drastische Reduktion von Angebot und Nachfrage zum Ziel und geht weit über die minimalistische Sichtweise der sogenannten «Risikoverminderung» hinaus.

In Deutschland widersetzt sich die Regierung Schröder weiterhin – trotz der Druckversuche der Grünen – entschieden der Legalisierung von Cannabis. Marion Caspers-Merk (SPD), Regierungsbeauftragte für Drogenfragen, hat erst kürzlich erklärt, dass eine solche Massnahme falsch wäre. Diese restriktive Bundespolitik passt mehr oder weniger schlecht zur «Risikoverminderungs»-Politik, welche die Einrichtung von Fixerstuben und Versuche mit der Heroinabgabe (jedoch nicht als «Behandlung» eingestuft) in einigen Grossstädten zulässt.

In Frankreich untersucht die neue Regierung verschiedene Vorschläge, um auf die Verschlechterung der Drogensituation im Land zu reagieren, wobei auch die rave-parties und andere Disco-Veranstaltungen berücksichtigt werden. Wissenschaftliche Institutionen verstärken die Warnung vor jeglichem Drogenmissbrauch, einschliesslich Cannabis (siehe weiter unten).

All diese Vorstösse tragen zur Förderung der Gesundheit und zum Schutz der Jugend bei. Sie entsprechen den Forderungen der internationalen Drogen-Übereinkommen und sind Teil der internationalen Drogenbekämpfung, welche durch den internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) in Wien kontrolliert wird, dem Hüter der UNO-Drogenkonventionen.

Der Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), den der Bundesrat im März 2001 verabschiedet hat, untergräbt diese Bemühungen und ist von Nachteil für die internationale Zusammenarbeit im allgemeinen und speziell auch der europäischen, weil er folgendes beinhaltet:

·        Legalisierung der Heroinabgabe.

·        Liberalisierung des Konsums von Hanfprodukten und die weitgehende Tolerierung von Hanfanbau und -verkauf, wobei man in diesem Bereich noch weiter gehen würde als in Holland.

·        Verminderung der Strafverfolgungspflicht bei Konsum anderer Drogen (einschliesslich der «harten» Drogen).

·        Verankerung von «Überlebenshilfe» und «Schadensverminderung» im Gesetz mittels einer vierten drogenpolitischen Säule, welche die bisherigen drei Säulen massiv schwächt.

 

II.   Die Heroinverschreibung

Heroin würde aus der Liste der verbotenen Substanzen (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b BetmG) gestrichen. Die «medizinische Verschreibung von Heroin» würde so zu einer anerkannten Therapieform (Art. 3e), wie die Behandlung mit Methadon.

Das geltende Gesetz (Art. 8 Abs. 8) hält fest: «Der Bundesrat legt die periodische Überprüfung der Therapieverläufe fest, namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz.» Dieser wichtige Zusatz erscheint im Revisionsentwurf nicht mehr. Das Ziel der Abstinenz ist auch in den allgemeinen Zielen, die das Gesetz verfolgt (Art. 1. Abs. 1), nicht mehr erwähnt.

Eine weitere sehr bedenkliche Tatsache ist, dass die Aufnahmekriterien ins Heroinprogramm nicht mehr im Gesetz festgehalten werden sollen (bisheriger Art. 8 Abs. 7), sondern nur noch in einer Verordnung. Art. 3e Abs. 3 hält dazu fest: «Für die heroingestützte Behandlung erlässt der Bundesrat besondere Bestimmungen.» Er sorgt dafür, «dass nur an betäubungsmittelabhängige Personen, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt» [. . .]. So behält sich der Bundesrat vor, die Aufnahmekriterien der rund 20 Abgabestellen in Zukunft zu modifizieren – und den Forderungen der Drogenlobby anzupassen – ohne dass der Stimmbürger oder das Parlament sich dazu äussern könnten. Ich erinnere daran, dass Holland, bekannt für seine äusserst liberale Drogenpolitik, bedeutend strengere Aufnahmekriterien festgelegt hat als die Schweiz

  • Eintrittsalter: in der Schweiz mindestens 18 Jahre (ursprünglich 20 Jahre), in Holland mindestens 23 Jahre;

  • Dauer der Heroinabhängigkeit: in der Schweiz mindestens 2 Jahre, in Holland mindestens 5 Jahre (wobei sowohl für die Dauer als auch für einen beinahe täglichen Konsum der Nachweis erbracht werden muss).

  • Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Behandlungsmethode: in der Schweiz 2 abgebrochene Behandlungsversuche, in Holland Nachweis des Scheiterns einer Methadonbehandlung (wobei die Dosis mindestens 60 mg pro Tag betragen haben muss).

  • Defizite im medizinischen, psychologischen oder sozialen Bereich, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind: in Holland wird die Schwere der Defizite genauer umschrieben.

Auch wenn ich auf die Unterschiede hinweise, die es zwischen den beiden Programmen zur Heroinverschreibung gibt, will ich damit keinesfalls das niederländische Programm verteidigen, das von 1998 bis 2001 durchgeführt wurde. Diese Versuche werden zur Zeit auch heftig kritisiert.[7]

Heroin als Medikament und Heroinabgabe als durch die Krankenkassen zu finanzierende therapeutische Behandlung gesetzlich zu verankern, wäre ein schwerwiegender Fehler, durch den sich unser Land vor der wissenschaftlichen Fachwelt desavouieren würde.

Es muss hier auch betont werden, dass die einzige unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Heroinversuche durch eine externe Expertenkommission der WHO zu Handen des Bundesrates und auf Verlangen des Suchtstoffkontrollrates der UNO (INCB) durchgeführt wurde. Dabei ist festzuhalten, dass – aufgrund dieses im April 1999 publizierten Berichts – die Abteilung Substance Abuse der WHO es ablehnte, die Heroinverschreibung als wirkungsvolle therapeutische Alternative zur Behandlung Heroinabhängiger anzuerkennen. Der INCB hat bereits mehrfach festgehalten, dass das Schweizer Heroinprojekt und die Politik der Heroinverschreibung, nicht auf wissenschaftlichen und medizinischen Resultaten beruhen. Deshalb rät er auch anderen Ländern davon ab, diesem Vorgehen zu folgen.[8]

Das Schlimmste am ganzen ist, dass die Drogenabhängigen, die nun das in Edinburgh produzierte und in Thun abgefüllte Heroin erhalten, in ihrer Abhängigkeit belassen, ja sogar noch enger in ihre chemische Zwangsjacke geschnürt werden

In der Bundesrätlichen Botschaft zum Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 3. Juli 2002 wird behauptet, dass man über wissenschaftliche Angaben für die Periode bis Ende 2000 verfüge. Man sucht aber vergeblich nach einem Hinweis auf die Zahl der Süchtigen, die seit dem Beginn der Versuche 1994 das Heroinprogramm verlassen haben, um eine abstinenzorientierte Therapie zu machen, und die dann zwei, drei oder fünf Jahre später drogenfrei leben. Die einzigen angeführten Zahlen nennen 175 Patienten, die im Jahr 2000 ihre «Heroinbehandlung» abgeschlossen haben, und von denen 127 in eine Methadonbehandlung oder in eine abstinenzorientierte Therapie gewechselt haben. Wie viele von diesen 127 Drogenabhängigen haben eine Abstinenztherapie begonnen? Wie viele von denen, die eine Methadonbehandlung begonnen haben, kamen schon aus einem Methadonprogramm, bevor sie staatliches Heroin erhielten? Und vor allem müssen wir wieder fragen: Wie viele der ungefähr 2000 Drogenabhängigen, die seit 1994 das Heroinverschreibungsprogramm durchlaufen haben, wählten schliesslich eine abstinenzorientierte Behandlung und haben daraufhin ihre Sucht überwunden?

Die Experten der WHO verlangten in ihrem Bericht, dass die Zahl der Todesfälle besser dokumentiert werden müsse. Dieser Bitte scheint nicht nachgekommen worden zu sein. Die Botschaft vom 3. Juli 2002 – ebenso wie der Jahresbericht des BAG zur ärztlichen Heroin­verschreibung – schweigen sich über diesen Punkt aus. Der Schlussbericht der Forschungs­beauftragten über die Versuche mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln für die Periode von 1994-1996 nimmt Bezug auf 36 Todesfälle, wovon 17 auf Aids und andere Infektionskrankheiten zurückzuführen sind, 2 auf eine Überdosis bei illegalem Drogenkonsum und 4 auf Selbstmord, 2 davon während der Behandlung. In der Folge wurde von weiteren 13 Todesfällen gesprochen, und es ist anzunehmen, dass diese Zahl von insgesamt 49 Todesfällen heute bereits weit überschritten ist. Weshalb werden die Angaben, welche einen Vergleich der Todesrate in den Heroinprogrammen mit derjenigen in den Methadonprogrammen ermöglichen würde, der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt?

Gemäss dem schon zitierten Schlussbericht waren 80% der Teilnehmer zu Beginn des Heroin­programms in guter und sogar sehr guter gesundheitlicher Verfassung. Wie steht es um diese Menschen heute, nach mehreren Jahren staatlich geförderter Heroinabhängigkeit? Die schädigenden Folgen von Heroinkonsum sind sehr zahlreich, von Hautinfektionen über Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem, Störungen der Lungen- und Atemfunktionen, Störungen des Magen-Darmtrakts, Nierenschäden, neurologische, hormonelle und immuno­logische Schäden bis zum Risiko des Todes durch Überdosis.[9]

Das BAG schreibt die Abnahme der Todesfälle durch Überdosis in den letzten Jahren immer wieder den positiven Wirkungen der medizinisch kontrollierten Heroinabgabe zu. Tatsächlich sind die Todesfälle wegen Drogen während der fünf Jahre von 1995 bis 1999 gesunken. Im Jahr 2000 sind sie jedoch erneut angestiegen und man wird dieses Jahr sehen, ob sich der leichte Rückgang des letzten Jahres bestätigt oder ob die Zahl wieder steigen wird. Man muss ausserdem unterstreichen, dass ausgerechnet in den Kantonen, die die Heroinabgabe durchführen ein Anstieg der Todesfälle festzustellen ist. Das Beispiel Zürich ist diesbezüglich interessant. Die Stadt investiert mehr als 10 Millionen Franken jährlich in die Heroinabgabe. Sie stellt den Süchtigen mehr als 300 kostenlose Wohnplätze («Begleitetes Wohnen») zur Verfügung, ein halbes Dutzend Fixerstuben, Kleinbusse für die Spritzenabgabe, unzählige Spritzenautomaten auf öffentlichen Plätzen, usw. Trotzdem stiegen die Todesfälle wegen Drogenkonsum um mehr als 30% im Jahr 2000 (von 26 auf 34). Im ganzen Kanton Zürich registrierte man 64 Überdosen im Jahr 2001 gegenüber 45 im Jahr 1999. Die offene Drogenszene ist keineswegs aufgelöst, sondern sie bewegt sich, je nach Polizeieinsatz, im Langstrassen­quartier (Kreis 4) umher. Der Kanton Waadt weigerte sich immer, am Heroinabgabeprogramm teilzunehmen. Er verfügt weder über Spritzenautomaten, noch über Fixerstuben. Die Zahl der Überdosen ist in diesem Kanton nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar von 21 Überdosen im Jahr 1998 auf 13 im Jahr 2001 gesunken.

Eine weitere wichtige Tatsache ist die folgende: die Todesfälle von Süchtigen, die nicht in der Statistik der Überdosen aufgeführt werden (Todesfälle wegen Aids und Hepatitis), haben im Jahr 2000 aufgehört abzunehmen. Der Rückgang, der von 1995 bis 1998 zu beobachten war, lässt sich auf die Einführung der sehr wirksamen antiviralen Medikamente zurückzuführen.

Im Schatten der Präventionskampagnen gegen Aids und Hepatitis B verbreitet sich das Hepatitis C-Virus mit beeindruckender Geschwindigkeit. Die Mehrheit der intravenösen Drogenkonsumenten sind heute mit diesem Virus infiziert, in 70 bis 85 % der Fälle entwickelt sich eine chronische Krankheit, die oft zu einer Zirrhose oder einem unheilbaren Leberkrebs führt. Es wäre für die Allgemeinheit interessant zu wissen, wieweit diese Infektionen die Anzahl der Todesfälle wegen Hepatitis bei drogeninjizierenden Süchtigen beeinflussen.

Ausserdem ist die Entscheidung, die Kosten der Heroinabgabe an Drogenabhängige auf die Krankenversicherungen abzuwälzen, unakzeptabel. Santésuisse, vormals Konkordat der Krankenversicherer, war «konsterniert» über diese Entscheidung und von den Reaktionen, die das Centre Patronal erhielt, hier diejenige des Direktors eines Unternehmens: «Da keinerlei Druck zur Abstinenz ausgeübt, noch der Abgabe eine zeitliche Grenze gesetzt wird, muss man damit rechnen, dass die Anzahl der abhängigen Personen, die von diesen Massnahmen profitieren werden, ansteigen wird». Unter diesen Bedingungen, fügte er hinzu, «hält man die Versicherten wirklich zum Narren, wenn man ihnen Kosten aufhalsen will, die Folge der Drogenpolitik und nicht der Gesundheitspolitik sind. Solche Entscheidungen tragen dazu bei, die Bundesbehörden in Misskredit zu bringen». Aus der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Plätze für die Heroinabgabe nicht alle besetzt sind, lässt sich noch nicht schliessen, wie sich die Situation entwickeln wird, wenn das Heroin, wie vorgesehen, vom Betäubungsmittelgesetz als «Medikament» eingestuft (Diaphin, Handelsname für Heroin, wurde schon im Dezember 2001 als Arzneimittel registriert) und die Heroinverschreibung von einer «Überlebenshilfe»-Massnahme definitiv zu einer «Behandlungs»-Massnahme im Rahmen der Säule «Therapie» überführt würde.

Die Heroinabgabe beeinträchtigt eindeutig das Angebot der auf Abstinenz ausgerichteten Therapieeinrichtungen. Sie bedeutet eine Verlängerung der Abhängigkeit, die dem Süchtigen jegliche Motivation nimmt, Wege zum Entzug und zur Rehabilitation ins Auge zu fassen. Die Änderungen in der Subventionspolitik des Bundes hat die Situation massiv verschlimmert. Mehrere stationäre Einrichtungen mussten schliessen, andere sind früher oder später genauso zur Aufgabe verurteilt. Es gibt keine Statistiken für die letzten zwei Jahre, aber die Zahlen für den Zeitraum von 1996 bis 1999 sprechen für sich: die Zahl der Therapiegemeinschaften ist von 173 auf 161 gesunken, welche noch kaum 2000 Plätze anbieten. Die Anzahl der stationären Einrichtungen ist in dieser Zeitperiode demnach schon um 7% gesunken. Heute wird die Abnahme bereits weit über 10% liegen.

In der Diskussion um die Zukunft solcher Einrichtungen konzentriert sich die Kritik einzig auf die Kostenfrage, ohne Qualität und Wirksamkeit wirklicher Therapie die notwendige Beachtung zu schenken.

Was die Kosten angeht, ist sicher, dass, langfristig gesehen, eine abstinenzorientierte Behandlung sehr viel günstiger ist als die Heroinabgabe. Regelmässige Drogenkonsumenten können nur selten längere Zeit in der Gesellschaft integriert bleiben. Sie müssen in der Regel ihr Leben lang durch Sozialhilfe, Krankenkassen und Invalidenrente unterstützt werden.

Die Erfolge der Betreuung in stationären Einrichtungen sind belegt. Eine Untersuchung hat aufgezeigt, dass ein Jahr nach Beendigung der Therapie zwei von fünf Personen (40%) keine Drogen mehr konsumieren. Die Fondation du Levant in Lausanne gibt einen Erfolg von 50% nach fünf Jahren an, bei einer Behandlungszeit von zehn Monaten und einer Nachbehandlung von vier Monaten. Die Fondation des Rives du Rhône in Sion erzielt nicht weniger ermutigende Resultate mit einer stationären Behandlung von zwei bis drei Jahren. Diese Institutionen laufen jedoch Gefahr, ihre Leistungen reduzieren zu müssen, wenn Drogenabhängigen aus anderen Kantonen die Therapie dort nicht mehr finanziert wird und wenn der Kanton nicht umgehend an die Stelle von Bundesamt für Sozialversicherung und BAG tritt, indem er das Finanzierungsmodell FIDé übernimmt, das der Bund vorschreibt.

 

III.  Das Opportunitätsprinzip, angewendet auf die Konsumenten
von «harten» Drogen

Das Opportunitätsprinzip soll auf den Konsum aller Drogen angewendet werden – die sogenannt «harten» Drogen miteingeschlossen – indem «die allgemeine Pflicht zur Verfolgung» bei Betäubungsmittelkonsum ohne medizinische Indikation beschränkt würde (Art. 19d). So wäre z.B. der Konsum von Kokain, Heroin, Ecstasy, GHB oder «Thai-Pillen» straffrei, wenn «die sicher gestellten Betäubungsmittel für den eigenen Konsum bestimmt sind», wenn «der Konsum nicht in der Öffentlichkeit erfolgt» und wenn «die Widerhandlung des Täters den Konsum eines Dritten nicht ermöglicht» (Art. 19e).

Die Kompetenz, die sich der Bundesrat damit geben will, die Verfolgungspflicht gegenüber Widerhandlungen einzuschränken, würde früher oder später zu einer materiellen Strafbefreiung führen, was in Hinblick auf das Legalitätsprinzip sehr fragwürdig wäre. Dem Legalitätsprinzip bei Strafverfolgungen eine Absage zu erteilen, würde aber dem Schweizer Rechtssystem widersprechen.

Das käme auch einem direkten Angriff auf die Kompetenz der Kantone gleich, die heute ein differenziertes Herangehen haben, welches jeweils an ihre besondere Situation in diesem Bereich angepasst ist.

Im gleichen Zug würde man die präventive Wirkung restriktiver Regelungen in Frage stellen und der Primär- und Sekundärprävention, die sich an Jugendliche wendet, einen schweren Schlag versetzen.

Wenn man weiss, wie gewisse Drogenabhängige und Dealerkreise labile Jugendliche geschickt beeinflussen können, ist es nicht schwer vorauszusagen, dass eine solche Regelung eine weitere Verbreitung des Drogenkonsums in der Gesellschaft zur Folge haben wird.

IV.  Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz

Die sogenannte «Schadensverminderung» und ihre schweizerische Entsprechung «Überlebenshilfe» soll, wie die anderen drei Säulen «Prävention», «Therapie» und «Repression», im Gesetz verankert werden (Art. 1a).

«Vorhandene Lücken schliessen» ist eines der vordringlichen Ziele des Bundesrates. Mit dem Begriff «vorhandene Lücken» sind die unterschiedlichen Angebote in den verschiedenen Kantonen gemeint, insbesondere die sogenannt «niederschwelligen Angebote» wie Gassenzimmer, Fixerräume, Spritzenabgabe (Flashbox aus dem Automaten), etc.

Die Kantone, die bisher das Einrichten von Fixerräumen (in der Westschweiz alle mit Ausnahme von Genf) und das Aufstellen von Spritzenautomaten auf öffentlichem Grund verhindert haben, müssten sich wohl oder übel anpassen.

 

V.    Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik

Dem Bund würden in den Bereichen Koordination, Forschung, Ausbildung und Qualitätssicherung fast uneingeschränkte Möglichkeiten gegeben (Art. 3h-l).

Der Bund würde zum Beispiel mit Angebotssteuerung im Bereich der Risikovermin­derung und der «Überlebenshilfe» eingreifen können, um so die Kantone zu zwingen, Spritzen (z. B. in Form von Flashbox) jederzeit erhältlich zu machen.

Für die Erforschung der medizinischen Verwendung verbotener Substanzen könnten neue Forschungsprojekte bewilligt werden. Die Versuche mit LSD, Ecstasy und Psilocybin, die bereits während sechs Jahren (1988-1993) mit mehr als hundert Personen durchgeführt wurden, könnten völlig legal wieder aufgenommen werden.

Die Kantone wie auch der Bund würden mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Botschaft des Bundesrates spricht unter anderem von der Entstehung von «Mehrkosten durch eine Verbesserung der Qualität und eine Ergänzung des Angebots in den Bereichen Therapie und Schadensverminderung». Diese zusätzlichen finanziellen Mittel, die für «Schadens­verminderung»-Angebote und die neue heroingestützte «Therapie» aufgewendet werden, gehen dabei auf Kosten der abstinenzorientierten stationären Therapiezentren, von denen immer mehr wegen der fehlenden Unterstützung ihre menschliche, erfolgreiche Tätigkeit einstellen müssen. 

 

VI.  Die De-facto-Legalisierung des Cannabis

Der Konsum von «Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis» sowie die entsprechenden Vorbereitungshandlungen würden straffrei erklärt (Art. 19c).Darüber hinaus soll der Anbau von Hanf zur Drogengewinnung und die Produktion von und der Handel mit Cannabisprodukten mit Hilfe des Opportunitätsprinzips toleriert werden (Art. 19f).

Im Gegensatz zur Strafverfolgungspflicht und zum Legalitätsprinzip, beinhaltet das heute geltende Opportunitätsprinzip die Möglichkeit, dass der Richter in bestimmten Fällen selber entscheiden kann, ob ein Vergehen geahndet werden soll oder nicht. Im Rahmen des vorliegenden Revisionsvorschlages beinhaltet das Opportunitätsprinzip etwas völlig anderes – nämlich, dass der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz übergibt, in einer Verordnung festzulegen, wann die Behörden (inklusive Polizei) auf eine Strafverfolgung verzichten müssen.

Die Bedingungen unter denen der Anbau, die Herstellung und der Handel von und mit Cannabis toleriert werden sollen (Art. 19f Abs. 1 und 2), verdienen es aufgezählt zu werden:

  • Verkauf nur an Personen über 18 Jahren, die in der Schweiz wohnhaft sind,

  • keine erhöhten Risiken für die Gesundheit (wieviel THC?...),

  • beschränkte Verkaufsmengen (5 Gramm pro Coffee shop, pro Tag?...)

  • keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung,

  • keine Werbung,

  • kein Export und kein Grenzverkehr,

  • Buchführungspflicht für Lieferanten und Händler.

Lassen sich so Export und Grenzverkehr verhindern? Es ist absolut illusorisch, diese Regelung in die Tat umsetzen zu können, wenn man weiss, dass nur 0,2% der Reisenden bei der Ausreise aus der Schweiz kontrolliert werden.

Die vorgeschlagene Revision wurde Professor Mark Pieth zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem internationalen Recht vorgelegt. Der Basler Jurist kam zum Schluss, dass diese Revision «was Konsum, Anbau und Kleinhandel von Cannabis betreffe, nicht im Gegensatz zu den internationalen Konventionen stehe».[10]

Die Botschaft, kundgemacht am 9. März 2001, enthält einen kurzen Verweis auf ein anderes Gutachten, welches vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne am 5. März sowie am 6. Juni 2001 erstellt wurde. Dieses Gutachten wurde vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Martin Sychold verfasst und von Bertil Cottier, dem stellvertretenden Direktor gegengezeichnet. Darin wird gewiss festgestellt, dass der Revisionsentwurf des BetmG mit dem Abkommen von 1961 nicht inkompatibel ist. Im Gutachten wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des revidierten Gesetzes in die Praxis für die Rechtmässigkeit des Revisionsentwurfs auf internationaler Ebene entscheidend sein wird. Tatsächlich wurde dem Institut im Verlauf des Revisionsverfahrens ein Entwurf einer Verordnung mit Präzisierungen zur Anwendung der im Art. 19f des Gesetzesprojekts festgeschriebenen Strafverfolgungsmassnahmen vorgelegt. Dieser Verordnungsentwurf sah für behördlich angemeldete Kleinanbauer und -händler eine Garantie der Nichtverfolgung vor, solange sie bestimmte Maximalmengen nicht überschreiten. Nach Ansicht des Instituts würde eine solche Garantie im Ergebnis einer Teilentkriminalisierung des Anbaus von und des Handels mit Cannabis gleichkommen. Um die in diesem Fall entstehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, verlangt das Abkommen die Einrichtung einer staatlichen Verwaltungsstelle zur Kontrolle des Anbaus und der Grossverteilung von Cannabis, sowie einer ähnlichen Institution (oder allenfalls ein Bewilligungssystem) für den Einzelhandel.

Sollen wir also ein Staatsmonopol einrichten, ähnlich demjenigen, das in Marokko am 24. April 1954 und in Tunesien am 23. April 1953 per Dekret abgeschafft wurde . . . ?

Der Internationale Suchtstoffkontrollrat in Wien (INCB) vertritt eine dezidiert andere Meinung. In seinem Jahresbericht 2001 warnt er die Schweizer Behörden mit klaren Worten: «Dieser Vorschlag einer Legalisierung würde zu ganz anderen Resultaten führen als nur zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und seiner Vorbereitungshandlungen» (§ 224). Es wäre «ein beispielloser Schritt in Richtung auf die Legalisierung von Konsum, Anbau, Produktion, Besitz, Kauf und Verkauf von Cannabis für nichtmedizinische Zwecke» (§ 225).

Das INCB ist in seiner Beurteilung sehr deutlich: «Dies wäre nicht zu vereinbaren mit den internationalen Übereinkommen zur Drogenkontrolle, im besonderen mit dem Übereinkommen von 1961.» Darüber hinaus wirkt «die Schaffung eines ‘legalen’ Marktes für Cannabis im einen Land als Motor für die Produktion dieser Substanz in anderen Ländern, was das bestehende System der internationalen Drogenkontrolle seines Sinnes entleert» (§ 225). Zum Schluss betont das INCB, dass «das Hinzufügen einer neuen Droge zur Kategorie von Tabak und Alkohol ein historischer Fehler wäre, vor allem zu einem Zeitpunkt, in dem die Bekämpfung des Missbrauchs dieser zwei Substanzen endlich die Beachtung erhält, die ihr gebührt» (§230). 

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Schweiz das Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen noch immer nicht ratifiziert hat. Verglichen mit allen anderen europäischen Ländern befindet sich unser Land – zusammen mit Albanien – in diesem Bereich völlig im Abseits. Mehrere Jahre führte Ruth Dreifuss als Grund dafür die zur Abstimmung anstehende DroLeg-Initiative an. Vor mehr als vier Jahren wurden die Legalisierungsforderungen dieser Initiative vom Volk massiv verworfen, und immer noch ist die 88er-Konvention nicht ratifiziert. Der Grund dafür ist, dass eine Annahme des aktuellen Entwurfs zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens nicht zu vereinbaren wäre und dass keine Vorbehalte erlaubt sind. Die Juristen des INCB äussern sich in diesem Punkt unmissverständlich: Die 88er-Konvention schliesst in Artikel 3, Absatz 2 jegliche Form der Straflosigkeit für Vorbereitungs­handlungen aus, d.h. die Tolerierung des Anbaus, des Kleinhandels und des Besitzes für den Eigenkonsum. Festzuhalten ist dabei, dass dieses Übereinkommen keineswegs verlangt, dass die Zuwiderhandelnden ins Gefängnis gesteckt werden sollen, sondern es überlässt es den einzelnen Staaten zu entscheiden, welche strafrechtlichen oder sozialen Betreuungs­massnahmen sie vorsehen wollen.

Die Kommission Schild schlug bereit 1996 vor, dass die Schweiz dieses Übereinkommen nur mit einem Vorbehalt ratifizieren sollte. Dies kann jedoch nicht akzeptiert werden. Im internationalen Recht ist unmissverständlich festgelegt, dass kein Staat, der ein Übereinkommen unterzeichnet, Vorbehalte zu den zentralen Inhalten dieser Konvention machen darf – und Artikel 3 der 88er-Drogenkonvention ist zentral – , da sonst die Bedeutung des Übereinkommens in seinem Ganzen den Sinn verliert. Nebenbei bemerkt hat sich bisher auch keiner der 150 Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, ein solche Unverschämtheit herausgenommen. 

 

Die sieben Lügen der Drogenlobby

Die Vorschläge bezüglich Cannabis sind zu einem grossen Teil dem sogenannten Cannabis-Bericht (1999) entnommen, einem unvollständigen, einseitigen und zudem veralteten Bericht. In keiner Weise berücksichtigt er die heutige hohe THC-Konzentration der neuen Cannabis­produkte: bis zu 25% THC für Marihuana und noch bedeutend mehr für Haschisch und Haschischöl.

Der Revisionsentwurf stützt sich auf mindestens sieben Lügen oder Unwahrheiten, die unter anderem auch durch das Bundesamt für Gesundheit und seine Ableger verbreitet und nun teilweise vom Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes übernommen wurden. 

1.   Die erste Lüge ist eine Lüge durch Auslassung. Man stützt sich auf die Ablehnung der Initiativen «Jugend ohne Drogen» (1997) und «DroLeg» (1998) um die Verwässerung des Betäubungsmittelgesetzes zu legitimieren. Die Schlussfolgerungen aus den Resultaten dieser beiden Abstimmungen werden verschwiegen. Bezüglich «Jugend ohne Drogen» hält die VOX-Analyse fest, dass es sehr gewagt oder gar falsch wäre, die massive Zurückweisung von «Jugend ohne Drogen» als Zeichen der Unterstützung einer viel liberaleren Drogenpolitik zu verstehen.
Bezüglich «DroLeg» hebt die VOX-Analyse hervor, dass eine grosse soziale und politische Einigkeit bestand eine weitergehende Drogenliberalisierung zurückzuweisen. Eine dritte Abstimmung, diejenige über die Heroinabgabe (1999), war geprägt von einem Mangel an Einigkeit, was zu einem ganz knappen Ja führte, wobei fünf der sechs Westschweizer Kantone Nein stimmten.

2.   Wenn das BAG-Bulletin Spectra (Mai 2001, französische Version) schreibt, dass «für mehr als eine halbe Million Menschen, der – illegale – Konsum von Cannabis zum Alltag in der Schweiz gehört», so ist dies reine Desinformation. Diese Zahl vereint Schweizerinnen und Schweizer, die ein- oder zweimal in ihrem Leben an einem «Joint» gezogen haben, die mehr oder weniger regelmässig und die täglich Cannabis rauchen. Die SFA in Lausanne schätzt die Konsumenten, die täglich rauchen, auf ungefähr 87'000 (6,5% der Jugendlichen und 5% der jungen Erwachsenen). Diese Zahl ist besorgniserregend, aber sehr weit entfernt von den mehr als 500'000 täglichen Cannabiskonsumenten, die das BAG in seinem Bulletin anführt.

3.   Wenn behauptet wird, es gehe darum die «Repressionspolitik» aufzugeben, so ist auch dies eine böswillige Irreführung des Bürgers, denn das heute geltende Gesetz ermöglicht mit Art. 19b bereits, den Konsumenten in einem leichten Fall von jeglicher Strafe zu befreien.

4.   Die Behauptung, «dass die gesundheitlichen Risiken bei moderatem Cannabiskonsum nicht grösser seien als bei anderen legal erhältlichen Substanzen» (Botschaft 2001, S. 4) ist zweifellos die schlimmste Lüge. Schon nur wenn man die Auswirkungen auf die Entwicklung von Krebs betrachtet, so ist es erwiesen, dass die Teerablagerungen in der Lunge durch Cannabisrauch ungefähr drei Mal höher sind als bei Tabakrauch.[12] Die Menge des abgelagerten Teers hängt auch von der Art des Rauchens eines «Joints» ab: viele Konsumenten inhalieren den Rauch eins «Joint» deutlich tiefer ein als der Rauch einer Zigarette. Zusätzlich zum erhöhten Risiko von Atemwegskrebs, wurden folgende Auswirkungen unterdrückt oder verharmlost:

·        Auswirkungen auf das Immunsystem («Das menschliche Immunsystem ist relativ resistent gegenüber der immunsuppressiven Wirkung der Cannabinoide», Cannabis-Bericht 1999. Dazu soll nur ein Gegenbeispiel angeführt werden: Die immunsuppressive Wirkung von Cannabis bei der Infektion mit Legionella pneumophila, dem Erreger der Legionärskrankheit, ist in The Journal of Immunology 164/2000 eindeutig belegt worden);

·        Gameto-Toxizität (In zwölf Kapiteln des Standardwerkes Marihuana and Medicine[13] werden die wissenschaftlichen Originalarbeiten dargelegt, die mit den neuesten molekularbiologischen Techniken aufzeigen, dass Cannabis, mehr als alle anderen psychotropen Substanzen, die Anzahl anormaler Formen männlicher Gameten erhöht); 

·        Veränderungen von DNS und Chromosomen (vgl. das oben zitierte Werk in bezug auf Apoptose oder programmierten Zelltod);

·        Neurotoxische Einflüsse auf das Gehirn (die Gedächtnisstörungen, Delirien, Psychosen, etc. auslösen);

·        Körperliche Abhängigkeit von Cannabis (im Cannabis-Bericht, wird diese Abhängigkeit als «sehr schwach» bezeichnet. «Die physische Cannabisabhängigkeit ist eine Realität, die durch 25 Jahre praktische Erfahrungen bestätigt wird» hält der Arzt Dr. Hovnanion fest (CNID, Contre la drogue, Nr. 22, März 2001). Gemäss den Forschern des Nationalen Instituts für Drogenmissbrauch der USA (NIDA), sei die Abhängigkeit von Cannabis sogar etwa gleich stark wie diejenige, die durch Kokain entsteht (Nature Neuroscience, November 2000);

·        Amotivationales Syndrom, das bei regelmässigem Konsum entstehen kann («In der wissenschaftlichen Literatur erstmals 1969 erwähnt, wurde es nie bestätigt» wird im Cannabis-Bericht behauptet).

In Frankreich sind 2001 und 2002 drei wissenschaftliche Berichte erschienen, die vor den Gefahren des Cannabis warnen.

Ein Gemeinschafts-Gutachten, das im November 2001 vom Inserm unter dem Titel «Cannabis: Welche Auswirkungen auf Verhalten und Gesundheit?» publiziert wurde, stützt sich auf wissenschaftliche Daten aus ungefähr 1200 Artikeln und Dokumenten, die im September des gleichen Jahres verfügbar waren.

Der Bericht des Office parlementaire d’évaluation des choix scientifiques et technologiques (Opecst) mit dem Titel «Die möglichen Auswirkungen von Drogenkonsum auf die psychische Gesundheit der Konsumenten» wurde am 21. Februar 2002 veröffentlicht, und hält bei den Risiken von Cannabis fest, dass diese Substanz Psychosen, halluzinatorische Delirien und Schizophrenien verstärken könne.

Der Bericht der Académie nationale de médecine, der zwei Tage zuvor unter dem Titel «Aktuelle illegale Drogen und Gesundheit» erschienen ist, empfiehlt «die Zurückweisung jeglicher Verharmlosungsversuche» von Cannabis, das «ernsthafte physische, psychische, wie auch berufliche und soziale Konsequenzen haben kann». Er verlangt von den Politikern mit Nachdruck darauf hinzuweisen, «dass Cannabiskonsum Freiheitsverlust bewirken kann – vor allem wenn er intensiv ist und mit dem Konsum von Tabak, Alkohol oder weiteren illegalen Drogen einhergeht – und dass sie sich denjenigen entgegensetzen sollen, die Cannabis leichter erhältlich machen wollen, indem sie sich auf die individuellen Freiheiten berufen». Weiter fordert der Bericht die «Systematisierung»der Forschung über die Rolle von Cannabis bei Verkehrsunfällen und empfiehlt eine spezifische Ausbildung zum Thema Drogen ins Medizinstudium einzubauen.

5.   Die Behauptung, dass mit der neuen Gesetzgebung die Trennung der Drogenmärkte erreicht werden könnte, ist nicht aufrechtzuerhalten. Das holländische Beispiel zeigt, dass auch wenn sich der Handel mit «harten» Drogen nicht direkt in den Coffee shops abspielt, er in der näheren Umgebung stattfindet.

6.   Eine weitere Unwahrheit, die mit der vorhergehenden einhergeht, ist die Verneinung der Schrittmacherfunktion des Cannabis zu härteren Drogen. Es ist bekannt, dass im Vorfeld von Heroin- und Kokainkonsum fast immer auch Cannabisprodukte konsumiert wurden. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Cannabiskonsumenten Heroin oder Kokain versuchen, so ist es in absoluten Zahlen trotzdem eine grosse Anzahl junger Menschen, die bei der heutigen massiven Zunahme des Cannabiskonsums davon betroffen werden.

      Die aktuellste holländische Untersuchung zeigt, dass der Prozentsatz der über 12-jährigen Bevölkerung, die einmal im Leben Cannabis konsumiert hat von 15,6% in 1997 auf 17% in 2001 zugenommen hat. In Amsterdam ist dieser Prozentsatz von 36,7 auf 38,1% gestiegen. 1997 haben 325'000 Holländer angegeben im letzten Monat Cannabis konsumiert zu haben, 2001 waren es bereits 408'000 Personen. Es ist vor allem in der Altersklasse der 20 bis 24-jährigen, dass die grösste Zunahme festgestellt werden kann: von 31,7% im Jahr 1997 auf 41,9% im Jahr 2001. Im gleichen Zeitraum ist der einmalige Konsum von Kokain von 2,1% auf 2,9% für das ganze Land gestiegen (Amsterdam: von 9,4% auf 10%), derjenige von Ecstasy von 1,9% auf 2,9% und derjenige von Amphetaminen von 1,9% auf 2,6%.

      Diese Zahlen, die die holländische Realität widerspiegeln, haben nichts gemeinsam mit den ideologisch begründeten und immer gleichen Behauptungen der Vertreter der Drogenlobby. Diese versuchen mit allen Mitteln, die Schweizer Drogengesetzgebung aufzuweichen, indem sie das «holländische Modell» und damit auch das «Opportunitätsprinzip» anführen – ein Modell, das zu einem gesundheitspolitischen und sozialen Fiasko geführt hat.

7.   Die Legalisierungsbefürworter behaupten immer wieder, man müsse Liberalisierungs­versuche durchführen, auch wenn man noch nicht so genau wisse, ob der Konsums «zu Beginn» etwas zunehmen werde oder nicht. Es handelt sich hier um eine unverschämte Lüge: Es gibt mehrere Beispiele von Regionen oder Ländern, in denen ein klarer Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit einer Droge und der Häufigkeit ihres Konsums nachgewiesen werden kann. Neben Holland kann auch Alaska genannt werden. Dieser Staat war der erste US-Staat, der 1975 Marihuana für den Eigengebrauch legalisierte, mit der Begründung, dass man nicht mehr länger ins «Privatleben eingreifen» wolle. 16 Jahre später erklärten die Bürger dieses Staates den Cannabiskonsum wieder für strafbar, nachdem eine explosionsartige Ausweitung des Konsums dieser und anderer Drogen bei Jugendlichen festgestellt worden war. So hatten 1989 in Alaska 45% der Schüler der Abschlussklassen in den dreissig Tagen vor der Untersuchung Cannabis konsumiert; dies im Vergleich zu einem Landesdurchschnitt von 17%. 

 

VII. Das Alibi mit der «Verstärkung des Jugendschutzes»

Unter dem Begriff «Jugendschutz» wird festgehalten, dass «wer einer Person unter 16 Jahren ohne medizinische Indikation Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder sonst wie zugänglich macht» sich strafbar macht.

Der Artikel 19a sieht dafür Gefängnis und Busse vor. Er stützt sich dabei auf einen Artikel des Strafgesetzbuches (Art. 136 StGB), in dem festgehalten ist, dass wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke, Betäubungsmittel oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann zum Konsum zur Verfügung stellt, mit Gefängnis oder Busse bestraft wird.

Im weiteren wird die Ermächtigung zur Meldung von Fällen von suchtbedingten Störungen an die zuständigen Behandlungs- oder Fürsorgestellen (Art. 15 geltendes BetmG) auf Berufsleute im Erziehungs-, Sozial-, Justiz- und Polizeiwesen ausgedehnt (Art. 3c).

Wenn nun gesagt wird – wie dies in der Botschaft des Bundesrates der Fall ist – dass die Entkriminalisierung mit einer gleichzeitigen Verschärfung der Prävention einhergehen muss, so ist das widersinnig. Das heisst man macht etwas und gleichzeitig auch das Gegenteil. Dies ist ein Beleg mehr für die Aussage der Genfer Journalistin Françoise Buffat, die in der Tribune de Genève (18.4.01) festhielt «Wir leben in einer so verweichlichten, permissiven und schuld­bewussten Gesellschaft, dass sich diese nichts mehr zu verbieten getraut».

 

Schlussfolgerungen

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde schwerwiegende Gesundheitsschäden aufgrund vermehrten Drogenkonsums zur Folge haben, unausweichlich begleitet von erhöhten Sozialkosten.

Die Annahme, dass bei Polizei und Justiz Einsparungen gemacht werden könnten, ist unrealistisch. Es wird ignoriert, dass viele Drogenkonsumenten gleichzeitig anderer Delikte beschuldigt werden. Angesichts der grossen Zahl von Gesetzesverstössen hätte die Strafbefreiung des Konsums nur einen geringen Einfluss auf die Tätigkeit der Gerichte. Es ist auch anzunehmen, dass das Deliktvolumen mit dem vermehrten Anbau, Handel und Konsum von Cannabisprodukten bei der Legalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen anwachsen würde.

Der vorliegende Revisionsentwurf des BetmG würde jegliche Präventions­bemühungen von Eltern, Lehrkräften und Erziehern untergraben. Er würde den Einstieg in die Drogensucht erleichtern: er verschiebt für die Jugendlichen ein nützliches Verbot im Zusammenhang mit den Cannabisprodukten in Richtung auf Rauschgifte wie Heroin und Kokain aber auch auf Ecstasy, GHB und Thai-Pillen. Ernsthafte Erzieher sind sich einig: Verbote helfen den Heranwachsenden ihre Persönlichkeit aufzubauen und zu strukturieren.

Wieder einmal werden es die Schwächsten und Verletzlichsten unserer Gesellschaft sein, die dafür werden bezahlen müssen.

Wie jede Massnahme, die Drogenkonsum vermehrt gesellschaftsfähig macht, macht auch diese Gesetzesrevision für Drogendealer die Bahn frei.

Die Schweiz heute bereits in Deutschland als «Paradies für Kiffer»[14] bezeichnet, würde sich isoliert inmitten eines Europa wiederfinden, das die Legalisierung des Rauschgiftkonsums ablehnt. Indem sie zu einem Supermarkt für alle Drogen würde, würde sie unweigerlich den Drogentourismus aus den umliegenden Ländern vermehren. 

Es ist nun die dringende Aufgabe unserer Parlamentarier, die Interessen der Allgemeinheit und das Gemeinwohl stärker zu gewichten als die Forderungen der Drogenlobby. 

So oder so muss jedoch das Schweizer Volk das letzte Wort erhalten.

JPC/23.10.2002

 


Zur Diskussion des Revisionsentwurfs in der Kommission

Frau Menétrey (Grüne/VD) hat zwei Vorbehalte gegenüber dem Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes:

a) «Ist es richtig, die Heroinverschreibung eher unter dem Begriff Therapie als unter dem Begriff Überlebenshilfe aufzuführen?»

Antwort: Die Heroinverschreibung bei der Säule der Therapie aufzuführen, würde die aktuelle Situation nur verschlimmern.

b) «Müsste man die Zulassungskriterien zu den Heroinprogrammen nicht verschärfen?»

Antwort: Die Kriterien, die in Holland festgelegt wurden, können als strenger angesehen werden als die geltenden Kriterien in der Schweiz, aber das holländische Experiment, das zwischen 1998 und 2001 durchgeführt wurde, ist in Holland heftiger Kritik ausgesetzt.

 

Frau Egerszegi (FDP/AG): «Was macht man mit Personen, die schwerstabhängig sind, grosse gesundheitliche Probleme haben und die keine Methadonbehandlung oder abstinenzorientierte Therapie mehr durchhalten konnten?»

Antwort: Man findet genau diese in ihrer Gesundheit sehr angegriffenen Personen unter den 33%, die früher oder später die Heroinabgabeprogramme verlassen haben, da sie die Bedingungen nicht aushielten, die an die Abgabe geknüpft sind. Diese Frage bleibt somit unbeantwortet.

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[1] Politischer Sekretär, Leiter der Zeitschrift Etudes & Enquêtes (Centre Patronal, Paudex/Lausanne), Mitglied der «Commission consultative de la Fondation du Levant» in Lausanne und des «Conseil consultatif pour la prévention et la lutte contre la toxicomanie» des Kantons Waadt.

[2] Ruth Dreifuss, in Schaffhausen an der Jahresversammlung der Vereinigung der Schweizer Städte am 7. Oktober 1994 (zitiert in: 24 heures, 8/9. Oktober 1994).

[3] «Toxicomanie: conséquences sociales et réponses apportées dans les Etats membres», Commission des questions sociales, de la santé et de la famille, Parlamentarische Versammlung des Europarates, 21.12.2001, Dok. 9303. 

[4] ECAD Newsletter, European Cities against Drugs, Stockholm, Oktober 2002. Siehe ebenso die Website von Hassela Nordic Network: www.hnnsweden.com/0002/08aug2002.

[5] Abraham et al., Licit and illicit drug abuse in the Netherlands, 2001, Amsterdam, CEDRO/Mets en Schilt, 2002. Die Resultate dieser Untersuchung sind auch auf Internet zugänglich: www.cedro-uva.org/lib/abraham.

[6] Italien: Gesetz vom 22. Dezember 1975, in Kraft bis zum 10. Juli 1990, dann Rückkehr zur vorherigen Situation (Entkriminalisierung des Konsums, des Besitzes und des Erwerbs von Drogen zum persönlichen Gebrauch) durch Volksabstimmung vom April 1993 (55% Ja-Anteil). Holland: Gesetz von 1976.

[7] «Heroin experiment / Drug experiment is ineffective. The outcome of the experiment was determined beforehand», in: Trouw, 4. April 2002.

[8] «Internationale Kritik an Schweizer Heroinversuchen. Bericht der externen Expertenkommission der WHO. Stellungnahme des Suchtstoffkontrollrates der UNO (INCB).», Zürich, Schweizer Ärzte gegen Drogen, 1999 (auch in Englisch und Französisch erhältlich).

[9] Die Krankheitsbilder in Verbindung mit Heroin sind von Prof. Renaud Trouvé auf folgender Website zusammengestellt worden: www.drogue-danger-debat.org. Siehe ebenso: Dr. med. Michael G. Koch, Heroin und andere Opiate im Umfeld psychotroper Drogen. Ein Überblick für die drogenpolitische Diskussion, Zürich, Schweizer Ärzte gegen Drogen, 1999; Jean-Philippe Chenaux, La Suisse stupéfiée – Contre la narco-politique, préface de Jeanne Hersch, Lausanne, L’Age d’Homme, 1997.

[10] Mark Pieth, Gutachten zur Konventionsverträglichkeit verschiedener Modelle der Cannabisteil­entkriminalisierung, 15. November 2000.

[11] Bertil Cottier und Martin Sychold, Consolidated legal opinion concerning the compatibility of proposed national narcotics laws with relevant international conventions, 5. März und 6. Juni 2001.

[12] Wu et al., 1988, zitiert im Gemeinschafts-Gutachten des Inserm, op. cit., S. 222.

[13] Insbesondere die Publikationen der französischen Wissenschafter Gabriel G. Nahas und Bernard Desoize werden in Bundesbern nicht zur Kenntnis genommen. Vgl. Marihuana and Medicine, Hg.: Gabriel G. Nahas et al., Totowa (New Jersey), Humana Press, 1999.

[14] «Schweiz: Paradies für Kiffer», Der Spiegel, 7/2001

 

Index

Konsumverbot schützt unsere Jugend


Aktuelle Informationen zur Drogensituation


Cannabis und Gewaltdelikte


Keine weitere Legalisierung/a>


Heroinabgabe und Fixerräume
sind mit dem Abstinenzziel unvereinbar

 

Der falsche Kampf der Drogenlobby

 

Die Hanf-Initiative als abgewandelte Droleg<
 
Ein Anti-Cannabis-Gesetz um den Handel mit Hanf zu blockieren
 
Drogentherapie heute
«Dein Leben ist es wert… – wähle die Gesundheit»
 
«Beim Kiffen liegt die Schweiz in Europa an der Spitze»
 
Drogenlobby: schachmatt!

Historischer Entscheid des Nationalrates

BetmG: ein überholter Entwurf, der die Jugend gefährdet

Nationalrat -
standhaft bleiben!

Zehn Jahre Drogenprävention

Nationalrats-Kommission sagt Nein 

Cannabis ist die illegale Droge Nummer eins

Schweiz - 
Der Dealerstaat als Realität

Cannabis eine immer potentere Droge

Sieg der Vernunft im Nationalrat

Stellungnahme des LCH im pdf-Format

Entwurf zur Revision

Interview mit der deutschen Gesundheitsministerin Marion Caspers-Merk£

Zoll: Weniger Hanftouristen

Strenge Überprüfung für eine sogenannte "weiche" Droge

Wo die Kirche bei Drogen die Grenze zieht

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Aus einem Interview mit der deutschen Gesundheitsministerin Marion Caspers-Merk,
erschienen in der Basler Zeitung am Montag, 19. Februar 2003, Seite 3

Jetzt sind Sie ja nicht nur Staatssekretärin im Gesundheitswesen, sondern auch Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Was sagen Sie zu den Bestrebungen der Schweiz, den Konsum weicher Drogen zu legalisieren?

Wir haben in der Drogenpolitik ja viel von der Schweiz gelernt. Deutschland kennt im Umgang mit harten Drogen ebenfalls seit kurzem ein Vier-Säulen-Programm mit Prävention, Therapie, Repression und Überlebenshilfe. Insbesondere unsere Heroinprogramme orientieren sich an der Schweiz. Hier gibt es also viele Gemeinsamkeiten.

Bei den weichen Drogen halten wir aber das, was die Schweiz macht, für einen Irrweg. Ich denke, die Schweiz bagatellisiert die Gefahren von Cannabis. Nur ein paar Stichworte dazu: Der THC-Gehalt des heute gehandelten Cannabis liegt rund zehnmal höher als früher. Wir haben grosse Probleme mit einer sehr jungen Klientel von Cannabis-Konsumenten. Zudem gibt es neue Studien, die einen Zusammenhang zwischen Depression und Schizophrenien und dem Dauerkonsum von Cannabis nachweisen. Ich halte deswegen eine verharmlosende Haltung, wie sie die Schweiz einnimmt, für problematisch. Auch bin ich der Meinung, dass man beim jugendlichen Probierkonsum nicht mit der Keule zuschlagen darf. Das Austesten von Grenzen gehört schliesslich zum Erwachsenwerden. Eine generelle Legalisierung des Konsums wird es mit dieser Bundesregierung aber nicht gehen.

Würden Sie sagen, dass Deutschland ein durch die liberale Haltung der Schweiz mitverursachtes Drogenproblem hat?

Die liberale Haltung der Schweiz macht es uns natürlich nicht gerade einfach, die Jugendlichen von der Gefährlichkeit regelmässigen Cannabis-Konsums zu überzeugen. Wir erleben es immer wieder, dass Jugendliche, wenn sie etwa von der Polizei geschnappt werden, ihr Verhalten mit dem Hinweis auf die Schweiz rechtfertigen. Zudem führt die liberale Haltung zu den bekannten Auswüchsen. Sie wissen selbst, dass in der Schweiz bei den Hanfläden ein Wildwuchs herrscht, den man jetzt wieder etwas einzudämmen versucht. Wir sind froh, dass die Stadt Basel seit einiger Zeit verstärkt versucht, hier etwas durchzugreifen.

Interview Seraina Gross
und Elisabeth Rosenkranz


 

 

 

 

 

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Aus dem Baslerstab .  Ausgabe Basel  .   Montag, 24. Februar 2003

Auszug aus dem Artikel : 

Zoll: Weniger Hanftouristen

Stark zurückgegangen ist die Menge an Marihuana, welche die Grenzbeamten beschlagnahmt haben: Waren es 2001 noch 140 Kilo, reduzierte sich die Menge im letzten Jahr auf "nur" noch 35 Kilo. Der deutsche Zoll führt dies unter anderem auf die härtere Vorgehensweise der Basler Staatsanwaltschaft gegen Hanfläden zurück. Verdeutlicht wird diese Einschätzung von der Statistik des Zollpostens am Badischen Bahnhof - über den Kleinkonsumenten oft ihre "Duftsäckli" aus Basel nach Deutsch- land schmuggeln.

Folge der Razziawelle

Parallel zur Razziawelle gegen Hanfläden gingen hier die Angriffe zurück: Waren es im dritten Quartal von 2001 noch 3331 Gramm Marihuana (bei 260 Verfahren), so verzeichnet das Hauptzollamt Lörrach für die letzten vier Monate des Jahres 2002 lediglich 1575 Gramm und 160 Verfahren. Zudem wurde der grösste Teil an harten Drogen im Zugverkehr aufgegriffen, so das Hauptzollamt Lörrach.

Jan Fischer

 


 

 

 

 

 

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Strenge Überprüfung für eine 
sogenannte "weiche" Droge

Neue Untersuchungen weisen auf gesundheitliche Gefahren von Marihuana hin

OAKLAND, Kalifornien, 25. Januar 2003 (ZENIT.org).- Die Kontroverse über
Marihuana für medizinische Behandlung rückte in dieser Woche wieder in den
Mittelpunkt des Interesses, als ein Gerichtsprozess in Kalifornien in Gang
gesetzt wurde. Ed Rosenthal, der die Verwendung von Marihuana propagiert,
kam vor den Bundesgerichtshof in San Francisco, berichtete die "New York
Times" am 21. Januar.

Rosenthal ist wegen der Anpflanzung von Marihuana für medizinische Zwecke
angeklagt. Er betreibt sein Geschäft im Rahmen der örtlichen Bestimmungen
der Stadt Oakland, die Marihuana für medizinische Zwecke zulassen. Die
Bundesbehörden kämpfen gegen die Ausbreitung solcher städtischer
Verordnungen.

Die kalifornischen Wähler hatten im Jahr 1996 einem Referendum (Antrag 215) zugestimmt, wonach Marihuana zu medizinischen Zwecken erlaubt ist. Seitdem haben weitere acht Staaten ähnliche Gesetze verabschiedet -- und gerichtliche Auseinandersetzungen waren die Folge, berichtete die "Times".
Noch ungelöst ist der zu Grunde liegende Konflikt zwischen Gesetzen einzelner Bundesstaaten, die medizinisches Marihuana erlauben, und dem Bundesgesetz, das jede Verwendung von Marihuana für illegal erklärt. 

Eine anfängliche Welle von Referenden in den letzten Jahren hatte die beschränkte Verwendung von Marihuana (auch als Cannabis bekannt) genehmigt.

Aber Abstimmungen im letzten Herbst zeigten einen Meinungsumschwung, meldete die "Washington Times" am 26. November. Die Wähler in Nevada lehnten eine
Vorlage zur Legalisierung des Verkaufs und der Verwendung von 3 Unzen (85,05 g) oder weniger Marihuana ab. Die Wähler in Ohio und Arizona lehnten Anträge ab, die Droge für medizinische Zwecke freizugeben.

Schon vor dem November stießen Marihuana-Vorschläge auf Schwierigkeiten.
Anfang des Jahres 2002 konnten die Verfechter der Freigabe medizinischen
Marihuanas in Florida nicht die Zahl von Unterschriften zusammen bekommen,
die erforderlich war, um ein Referendum in Gang zu setzen. In Michigan wies
der oberste Gerichtshof des Staates einen Antrag auf Grund des Referendums
vom November wegen formaler Fehler im Wortlaut zurück.

Marihuana Einstiegsdroge für gefährlichere Drogen oder nicht?

Ein von Marihuanagegnern vorgebrachtes Argument lautet: Die Konsumenten
werden danach zu anderen, gefährlicheren Drogen greifen. Die Debatte verstärkte sich im Dezember, als eine RAND-Studie die Verfechter der Freigabe zu stützen schien, indem der Eindruck entstand, dass aus ihr hervorging, Marihuana sei keine Einstiegsdroge zu anderen Drogen.

Viele der Medienberichte über die Studie seien ungenau, schrieb der "Christian Science Monitor" am 16. Dezember. Andreas Morral von RAND, hieß es, habe alles getan, um klar zu machen, dass die Studie die Einstiegstheorie nicht widerlege, aber viele hätten einfach nicht hören wollen.

In Wirklichkeit habe die Studie eine hohe Quote des Fortschreitens vom Marihuana- zum Heroin- und Kokainkonsum festgestellt. RAND habe auch herausgefunden, dass der Jüngere Konsument Erstkonsument von Marihuana ist, und je häufiger er es nimmt, die Wahrscheinlichkeit wächst, dass er sich
schließlich Kokain und Heroin zuwendet.

Die Interpretationsprobleme seien an der Stelle der Studie entstanden, wo sie anmerkt, dass Süchtige eine natürliche Neigung zum Drogenkonsum haben könnten -- und dass Marihuana zufällig die erste illegale Droge sei, auf die sie stoßen.

Eine andere Studie über Marihuana erschien kürzlich im "Journal der Amerikanischen Medizinischen Vereinigung". Auf der Grundlage von 311 australischen Zwillingspaaren, stützt die Untersuchung die Annahme, dass Marihuana zu härteren Drogen führen kann, berichtete die "Associated Press" vom 21. Januar 2003.

Nur jeweils ein Zwilling von jedem der Paare hatte bereits vor Erreichen des 17. Lebensjahres Marihuana geraucht. Die Forscher fanden heraus, dass die Wahrscheinlichkeit, zu härteren Drogen überzugehen, bei den frühen Marihuana-Rauchern bis zu fünfmal höher war als bei ihren jeweiligen Zwillingspartnern, (die erst später damit angefangen hatten). Bei den frühen Marihuana-Rauchern betrug die Wahrscheinlichkeit, Opiate, darunter auch Heroin, zu konsumieren, das Zweifache der Späteinsteiger, und beim Konsum von Halluzinogenen wie LSD betrug sie das Fünffache.  Der Leiter des Studienteams, Michael Lynskey, räumte ein, dass die Studie einige Schwächen aufweise, unter anderem, weil sie sich auf die Berichte der Teilnehmer über ihre eigenen Erfahrungen verlässt. Und sie erkläre nicht, warum frühe Marihuana-Verwendung zum Konsum härterer Drogen führen könne.  

Mehr Kohlenmonoxid

Was klar zu sein scheint, ist, dass der Marihuanakonsum ernste Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Viele haben falsche Vorstellungen über Marihuana, sagte John Walters, Direktor des Büros der Nationalen Drogenkontrolle, in einem Artikel der "Associated Press" vom 17. September 2002. Es kommen mehr Teenager in Rehabilitationszentren zur Behandlung von Marihuanaabhängigkeit als Alkoholabhängige oder Süchtige aller anderen
illegalen Drogen zusammen, sagte Walters. 

US-Generalarzt Richard Carmona bemerkte, Marihuana enthalte drei- bis viermal mehr Teer und Kohlenmonoxid als Tabak. Und es beeinträchtige das Gehirn ähnlich wie Kokain und Heroin.

Im Vereinigten Königreich veröffentlichte die Britische Lungenstiftung einen Bericht, der angab, dass Marihuana-Zigaretten, bis zu 50 Prozent mehr Krebs verursachende Stoffe enthalten als Tabak, berichtete der "Telegraph" am 11. November. Die Lungenstiftung wies darauf hin, dass man sich auf Untersuchungen der 1960er Jahre, die darauf schließen ließen, dass Cannabiszigaretten ungefährlich seien, nicht länger stützen könne. "Drei oder vier Cannabiszigaretten täglich zu rauchen entspricht dem Rauchen von 20 Tabakzigaretten, was das Risiko von Lungenschäden angeht", heißt es in dem Bericht der Stiftung.

Zudem neigten Marihuana-Raucher dazu, viermal, mehr Rauch mit einer Cannabiszigarette zu inhalieren, fügte Helena Shovelton, Generaldirektorin der Stiftung, hinzu. "Man inhaliert tiefer und hält den Atem mit dem Rauch längere Zeit an, bevor man ausatmet," erklärte sie. "Dies führt dazu, dass mehr giftiges Kohlenmonoxid und Teer in die Lunge eindringen."

Die geistige Gesundheit von Marihuana-Konsumenten gibt ebenfalls Anlass zu
Besorgnis. Dr. Deepak Cyril D'Souza, außerordentlicher Professor für Psychiatrie an der medizinischen Fakultät der Yale Universität sagte, dass Personen, die längere Zeit viel Cannabis rauchen, ein höheres Risiko haben können, an Schizophrenie zu erkranken, berichtete die "BBC" am 6. November 2002.

D'Souza legte neues Beweismaterial für die Beziehung zwischen Cannabis und Schizophrenie vor. Er arbeitet am Institut für Psychiatrie im Maudsley Krankenhaus in London. Seine Forschung deutet darauf hin, dass Cannabis durch seine Wirkung auf cannabinoide Empfänger im Gehirn Psychosen verursachen kann.

Ähnliche Bedenken wurden in einer Artikelserie erhoben, die in der Ausgabe des "Britischen Medizinischen Journals" vom 23. November 2002 veröffentlicht
wurde. "Die Beziehung zwischen Cannabis und Psychosen ist gut begründet, und jüngste Studien haben eine Beziehung zwischen dem Rauchen von Marihuana und Depressionen gefunden," erklärte das "Journal". 

Hinsichtlich einer Verbindung zwischen Marihuana und Depressionen räumte das "Journal" zwar ein, dass es erst wenige Untersuchungen über das Thema gebe.
Aber durch Veröffentlichungen neuer Studien an Gruppen in den Vereinigten Staaten und Australien wachse das Beweismaterial für eine Beziehung zwischen den beiden.

Es bestünden zwar Schwierigkeiten, eine direkte ursächliche Beziehung zwischen Marihuana-Konsum und geistigen Gesundheitsproblemen nachzuweisen. Aber, so schreibt das "Journal" ausdrücklich : "Die am meisten akzeptierte Erklärung ist, dass Cannabis einen Ausbruch oder einen Rückfall von Schizophrenie bei anfälligen Leuten hervorruft und auch die Symptome im
Allgemeinen verschlimmert". 

Zweifel waren über die Methodik einiger früherer Studien erhoben worden. Auch dass viele Marihuana-Verbraucher auch andere Drogen benutzten, hat einige dazu verleitet, darüber zu spekulieren, dass es die anderen Substanzen seien, die an den geistigen Problemen schuld seien. Aber die Ausgabe vom 23. November des "British Medical Journal" veröffentlichte eine neue Studie, welche die früheren Erkenntnisse bestätigt und nachweist, dass es Marihuana ist, das mit Schizophrenie in Zusammenhang steht, und nicht andere Drogen. 

Der Päpstliche Rat für Beschäftigte im Gesundheitswesen nennt in seinem pastoralen Handbuch über Drogen, dessen englische Übersetzung im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde, die Gesundheitsprobleme, die auf Marihuana zurückzuführen sind, und stellt fest: "Angesichts aller Tatsachen ist es unverantwortlich, Cannabis zu verharmlosen und es für eine ,weiche Droge' zu halten." 

Das medizinische Beweismaterial zeigt zunehmend, dass die Auffassung des
Päpstlichen Rates die bittere Wahrheit ist.

ZGP03020103

 


 

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ZENIT 7.1.2002

Wo die Kirche bei Drogen die Grenze zieht

Handbuch ruft zu beständigem Kampf auf allen Fronten auf

Vatikanstadt, 22. 12. 2001 (ZENIT.org). - Sollten Drogen legalisiert werden? - Ist es eine gute Idee, Süchtigen Drogen zu geben? - Wie sollte der Drogenschmuggel bekämpft werden?

Antworten auf diese Fragen finden Sie in einem Handbuch über Drogen und kirchliche Richtlinien, das im Dezember 2001 vom Päpstlichen Rat für Dienstleistende im Gesundheitswesen veröffentlicht wurde. "Kirche, Drogen und Drogenabhängigkeit" dürfte Anfang 2002 in englischer Sprache erhältlich sein.

Das Handbuch beginnt mit einer Übersicht über die Verlautbarungen Papst Johannes Pauls des II. über den Drogenkonsum. Der Papst weist darauf hin, dass Drogen eine der Hauptbedrohungen seien, denen junge Menschen, Kinder eingeschlossen, ausgesetzt seien.

Das Dokument untersucht viele Ursachen, die hinter dem Drogenkonsum stehen. Für manche sei die Droge ein Ausdruck ihrer persönliche Freiheit. Andere sähen in ihr einen Weg, Vergnügen zu suchen. Wieder andere betrachteten sie als einen Weg, aus Leiden, Einsamkeit und Isolation zu fliehen. Manchmal führe ein Mangel an Werten und Überzeugungen, die feste Bezugspunkte für eine persönliche Entwicklung geben könnten, dazu, dass viele eine leichte Beute für Drogenwerber würden.

Johannes Paul II. hält es auch für möglich, dass die Entscheidung, Drogen zu nehmen, oft einem geistigen Klima von Skeptizismus und Hedonismus entspringt, das zu Frustrationsgefühlen und einem Mangel an Sinn im Leben der Menschen führt.

Die Verfasser des Handbuches weisen darauf hin, dass der zunehmende Drogenkonsum die Gesellschaft zu ernsthaftem Nachdenken führen sollte. Eine wachsende Zahl von Menschen wende sich Drogen zu, weil das moderne Leben sie unbefriedigt lasse und in ihnen Zukunftsangst erzeuge.

Zu dem Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und der Suche nach Vergnügen weist das Handbuch darauf hin, wie oberflächlich dieses Verlangen ist, wie der Drogenkonsument, indem er der Suche nach Vergnügen Priorität einräumt, in Konflikt zur Realität des Alltags und seiner Verpflichtungen gerät.

Vergnügen verschiedener Art habe eine legitime Funktion in unserem Leben, stellt das Dokument fest. Aber es müsse in eine richtige Werteordnung eingefügt werden. Mit Drogen werde jedoch eine unmittelbare Befriedigung des Verlangens nach Vergnügen gesucht, wobei der Einsatz unserer Intelligenz und unserer Willenskraft, die unser Leben ordnen sollten, umgangen werde.

Es sei ein schwerer Fehler, erklärt das Dokument, zu glauben, dass unser Verlangen nach Frieden, Glück und persönlicher Befriedigung automatisch durch die Einnahme einer Art von chemischem Cocktail erfüllt werden könnte.

Händler des Todes

Wie lautet das Urteil der Kirche über illegalen Drogenkonsum? Die katholische Morallehre lehnt jeglichen illegalen Drogenkonsum ab. Ja, Johannes Paul II. hat sogar die Drogenhändler "Händler des Todes" genannt und warnt potenzielle Drogenkonsumenten vor dem Einnehmen von Substanzen, welche die Illusion von Freiheit und trügerische Verheißungen von Glück anbieten.

Drogen zu nehmen, erklärt der Papst, sei immer unerlaubt, denn es bedeute, auf ungerechtfertigte und vernunftwidrige Weise unsere Fähigkeiten zu denken und als Personen zu entscheiden und zu handeln aufzugeben. Es sei auch falsch, von einem "Recht" auf Drogen zu sprechen, weil wir niemals ein Recht darauf haben, unsere persönliche Würde aufzugeben, die Gott uns gegeben hat. Drogen zu nehmen, sagt Johannes Paul II., schädigt nicht nur unsere Gesundheit sondern macht auch unsere Fähigkeit zunichte, in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben und für sie dazusein.

Der Kampf gegen Drogen sei eine ernst zu nehmende Pflicht derer, die öffentliche Ämter bekleiden, erklärt der Papst nachdrücklich. Die Durchsetzung von Drogengesetzen sei entscheidend für den Schutz der Gesellschaft und des Einzelnen vor schwer wiegender Gefahr, heißt es in dem Handbuch. Und weit verbreitete Verstöße gegen das Gesetz sollten nicht die Bemühungen vermindern, dieses durchzusetzen, fordert das Dokument.

Gleichzeitig erklärt das Handbuch, dass Drogen nicht nur ein gesetzliches Problem seien. Die Lösung des Drogenproblems hänge auch davon ab, dass jungen Menschen, einen Sinn für ihr Leben und ein menschenwürdiges Umfeld haben, in dem sie heranreifen können.

Legalisierung von Drogen?

Die Kirche kämpft gegen die Legalisierung von Drogen. Dies schließt auch die so genannten weichen Drogen ein, die in ihren Augen die gleiche Art von Abhängigkeitsmentalität und den Verlust persönlicher Würde bewirken wie harte Drogen.

Das Handbuch betont die Pflicht des Staates, die Bürger zu schützen und das Gemeinwohl zu fördern. Die Legalisierung von Drogen wäre ein schwerer Schlag gegen potenzielle Konsumenten, da sie deren Gesundheit schädigen und ihr Leben verkümmern lassen würde.

Aus medizinischer Sicht sei es schwierig, die Trennungslinie zwischen sanften und harten Drogen zu ziehen. In vielen Fällen sei es ausschlaggebender, welche Menge an Substanzen genommen werde, wie sie genommen worden seien und ob sie gemischt worden seien. Zudem tauchten immer wieder neue Drogen auf der Szene auf, hätten neue Nebenwirkungen und ließen neue Fragen über ihre Wirkung aufkommen.

Der Päpstliche Rat für Dienstleistende im Gesundheitswesen weist auch darauf hin, dass der Drogenmissbrauch nicht zu unterschätzende nichtkörperliche Wirkungen habe. Die psychologischen Folgen und die Auswirkungen auf das Verhalten, die von den sanften Drogen ausgingen, führten zu beträchtlichen Problemen, auch wenn ihre physiologischen Wirkungen nicht so schlimm seien wie die der harten Drogen.

Drei Vorgehensweisen gegen den Drogenmissbrauch

Wie können wir nun den Drogenmissbrauch am besten bekämpfen? Das Dokument rät zu drei Vorgehensweisen: Prävention, Kampf gegen den Drogenschmuggel und Rehabilitation. Prävention

Prävention könne geleistet werden, indem man potenziellen Drogenopfern die vom Glauben erleuchteten menschlichen Werte der Liebe und des Lebens anbiete, erklärt der Papst. Auf diese Weise könnten wir unserem Leben Sinn geben. Die Kirche biete den Menschen das Geschenk der Liebe Gottes an. Sie tue dies mit ihrem Wort und der Gnade Christi.

Das Dokument betont auch die Rolle der Familie. Diese Rolle übe die Familie aus, indem sie den Kindern eine solide Erziehung biete. Durch diese Erziehung lernten die Kinder, erst gar nicht mit Drogen anzufangen. Jugendgruppen und Pfarreien könnten ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie einen Lebensstil förderten, der sich auf die Werte des Evangeliums und die persönliche Beziehung zu Gott gründe. So könnten die jungen Menschen entdecken, welches der wahre Sinn unseres menschlichen Daseins ist.

Kampf gegen den Drogenschmuggel

Der Kampf gegen das internationale Netz der Drogenhändler sei auch wichtig, betont das Handbuch. Regionale und internationale Zusammenarbeit sei nötig, um die Macht der Verbrechenssyndikate zu besiegen.

Drogenlieferanten und Händler sollten die ersten Objekte gesetzlicher und polizeilicher Maßnahmen sein, fordert das Dokument. Zwar wäre es ein Fehler, die gewöhnlichen Drogenkonsumenten unbestraft zu lassen, die Behörden sollten jedoch die persönlichen und gesellschaftlichen Faktoren berücksichtigen, welche diese in die Sucht geführt hätten. Vor allem sollte den Drogenkonsumenten geholfen werden, aus ihrer Abhängigkeit herauszukommen.

Rehabilitation

Der Päpstliche Rat für die Dienstleistenden im Gesundheitswesen weist darauf hin, dass die Kirche seit Jahren mit Erfolg Drogensüchtige behandelt habe. Johannes Paul II. habe Eltern von jungen Süchtigen ermutigt, die Hoffnung nicht aufzugeben und das Gespräch mit ihren Kindern aufrechtzuerhalten. Familienliebe sei eine starke Waffe im Kampf gegen das Nehmen von Drogen, sagt er.

Die Kirche stellt den Süchtigen auch die Hoffnung vor Augen, die auf Christi Liebe für jeden einzelnen Menschen beruht. Das Handbuch weist darauf hin, dass ein Leben, das auf einer persönlichen Beziehung zu Christus gegründet ist, der einzige Weg ist, unsere persönlichen Sehnsüchte zu befriedigen.

ZGP02010403

 

 

 

 


 

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