|
Oktober 2010 Konsumverbot schützt unsere Jugend
Sicher haben auch Sie es im Juni vernommen: 1½ Jahre nachdem die Schweizer
Stimmbürger die «Hanf-Legalisierungsinitiative» deutlich abgelehnt haben,
stimmte der Gemeinderat der Stadt Zürich einem Postulat zu, das den staatlichen
Verkauf von Cannabis verlangt. Umgehend wurde dieses verantwortungslose Ansinnen
von gewissen politischen Kreisen und Medien aufgegriffen und unterstützt, so
dass kurz darauf auch aus den Städten Bern und Basel die gleiche Forderung laut
wurde. April 2010 Aktuelle Informationen zur Drogensituation In einer aktuellen Analyse hat die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) den Zusammenhang zwischen psychischen Beschwerden und Cannabiskonsum aufgezeigt. Im Vergleich zu Personen, die nie kiffen, leiden Konsumierende häufiger unter Symptomen einer Depression, psychischer Belastung, allgemeiner Schwäche, Müdigkeit und Energielosigkeit. Wer mindestens einmal pro Woche kifft, hat ein rund zweimal so hohes Risiko, an psychischen Beschwerden zu leiden, als Personen, die nie Cannabis gebrauchen. Dies sind Ergebnisse aus einer 2007 in der Schweiz durchgeführten Studie. Oktober 2009 Drogenkonsum bis ins hohe Alter? In einigen Städten unseres Landes sind in den letzten 2 Jahren Angebote für alternde, pflegebedürftige Drogenabhängige eingerichtet worden. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass durch eine langjährige Suchtkarriere der Alterungsprozess stark beschleunigt wird. Oft werden deshalb drogenabhängige Menschen bereits mit 50 Jahren pflegebedürftig. April 2009 Herzlichen Dank für die finanzielle Unterstützung, die wir von Ihnen für unseren Einsatz gegen die Legalisierung von Cannabis im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November («Hanfinitiative») erhalten haben. Der Abstimmungserfolg war für einen besseren Schutz unserer Jugend und der ganzen Gesellschaft vor den zerstörerischen Auswirkungen des Cannabiskonsums sehr wichtig. Kurzargumentarium des Vereins Jugend ohne Drogen
Eidg. Volksabstimmung vom 30.10.08 Die Cannabis-Initiative wurde von einer deutlichen Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in allen Kantonen abgelehnt. Die Jugend ist am Besten geschützt, wenn weder sie noch die Erwachsenen das Recht haben zu kiffen und wenn Besitz, Anbau und Handel von Cannabis streng bestraft werden. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz fördert den Drogenhandel und schwächt den Jugendschutz. Die vermehrte Unterstützung des Drogenkonsums in den Fixerstuben, die Heroinverabreichung und die massive Reduzierung der stationären Therapie-Einrichtungen sind Veränderungen in die falsche Richtung. /p> Es ist uns leider nicht gelungen, diese langjährigen negativen Entwicklungen zu stoppen. Aber wir bleiben dran! ««Jugend ohne Drogen»
Keine weitere Legalisierung – Hände weg
von Drogen! Am 30. November stimmt das Schweizervolk über
die «Hanfinitiative» und das «revidierte Betäubungsmittelgesetz» ab. Diese
zwei Vorlagen fördern Verharmlosung, Legalisierung und Ausweitung des
Rauschgiftkonsums. Dieser Weg, den die Schweiz als weltweit einziges Land
beschritten hat, ist der falsche Weg. Die Drogenpolitik der letzten 20
Jahre ist gescheitert: immer mehr Drogensüchtige, immer mehr Drogenkonsum
und keine nachhaltige Hilfe, um die Süchtigen aus ihrer Abhängigkeit und
ihrer chemischen Zwangsjacke zu befreien. Zu Tausenden bleiben sie
jahrelang in Drogenabgabeprogrammen und leben auf Kosten der Allgemeinheit
(Sozialhilfe, IV, Krankenkassen). Argumente gegen die «Hanfinitiative»
Argumente gegen das «revidierte Betäubungsmittelgesetz»
Heroinabgabe und Fixerräume sind mit dem Abstinenzziel unvereinbar Von Jean-Philippe Chenaux, Journalist, Lausanne 24.6.07. «Das Bundesgesetz soll dem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen durch Förderung der Abstinenz vorbeugen.» Im Dezember 2006 wurde ein Schritt in die richtige Richtung getan, als aufgrund des Antrages einer Mehrheit der Gesundheitskommission des Nationalrates dieser leitende Grundsatz im Entwurf über die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen wurde. Sofern der Ständerat in diesem Punkt dem Nationalrat folgt, wird man sich bei der für das Jahr 2008 vorgesehenen Debatte zur «Pro-Cannabis»-Initiative und dem möglichen Gegenvorschlag der parlamentarischen Kommission auf diesen neuen Artikel 1 des BetmG berufen können. Ein Schritt vor und zwei zurück! In der gleichen Debatte hat eine Mehrheit im Nationalrat leider auch die sogenannte «Risikoreduktion» sowie die Heroinabgabe als von den Krankenkassen zu bezahlende Therapie in diesem Gesetzesentwurf verankert. Diese in den 90er-Jahren eingeführten Massnahmen, deren Wirksamkeit bisher nicht belegt werden konnte, untergraben alle Bemühungen für eine echte abstinenzorientierte Prävention und Therapie sowie im Falle der Fixerräume auch die Repression. Sie sind Teil des politisch motivierten Projekts der Legalisierung aller Drogen.
Der falsche Kampf der Drogenlobby Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Lausanne Schlechte Zeiten für die schweizerische Drogenlobby. Seit dem historischen Entscheid des Nationalrates von Juni 2004 nicht auf die Revision des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes einzutreten, erleidet sie eine Niederlage nach der anderen. Und jeder erhoffte Erfolg verwandelt sich in einen Pyrrhussieg. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Abgabe der Unterschriften für die „Pro-Cannabis“-Initiative: kaum 105’000 gesammelte Unterschriften gegenüber 500'000 ursprünglich erhofften. Diese Lobby instrumentalisiert das Gesundheitswesen für ein rein politisches Ziel – die Legalisierung aller Drogen. Ihr Programm beinhaltet die Umsetzung einer Politik der vermeintlichen „Schadensminderung“. Dazu gehören die Verschreibung von Heroin an Heroinsüchtige und Kokain an Kokainsüchtige, die Eröffnung von Injektions- und Inhalationslokalen für illegale Drogen, das Einrichten von Spritzenautomaten auf öffentlichem Grund, das Verteilen von „sniff kits“ für Nachtschwärmer, das Testen von Ecstasy-Pillen an Techno-Partys und natürlich die Legalisierung von „Drogenhanf“ von der Produktion bis zum Konsum. Um die Tatsachen klar zu machen, halten wir fest, dass derjenige, dessen amerikanische Stiftung die DroLeg-Initiative 1998 finanziell unterstützt hat die „Schadensminderung“ als Zwischenetappe auf dem Weg zur Legalisierung aller Drogen bezeichnet hat. Da die Budgets der öffentlichen Hand nicht unbegrenzt belastbar sind, und eine Auswahl getroffen werden muss, ist eine der sichtbarsten Auswirkungen der bereits umgesetzten Massnahmen zur „Schadensminderung“ die massive Schwächung der drei bewährten Säulen der Drogenpolitik – Prävention, auf Abstinenz ausgerichtete Therapie und Repression. So wurde kein einziges Präventionsprogramm, das diesen Namen verdient, gegen die in den 90er-Jahren entstandene Kokainepidemie eingerichtet. Aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen und mangelnder Motivierung der Drogenabhängigen sank die Anzahl der abstinenzorientierten Therapieplätze massiv. Die Bekämpfung des Drogenhandels wird durch Fixerräume in Frage gestellt, da diese rechtsfreie Räume sind, in denen die Polizei keine Abhängigen befragen und damit Dealer überführen kann; schliesslich sollen die „Klienten“ im „Gassenzimmer“ nicht „gestresst“ werden! Diese Politik der „Schadensminderung“ ist ein offensichtlicher Fehlschlag. Dies zeigt sich heute an der explosionsartigen Zunahme der Drogentoten in Zürich (50 in 2002, 56 in 2003, 58 in 2004, 63 in 2005), einer Stadt mit mehreren Fixerräumen und Heroinabgabestellen. In der ganzen Schweiz ist die Zahl der Drogentoten von 167 in 2002 auf 212 in 2005 gestiegen. Dies entspricht wieder den Zahlen vom Ende der 80er-Jahre, kurz bevor die Zahl der Opfer aufgrund der von der Drogenlobby geförderten offenen Drogenszenen explodierte. Angesichts dieser traurigen Statistik kann die Drogenlobby nicht mehr behaupten, ihre „Schadensminderungspolitik“ trage zur Reduktion der Zahl der Drogentoten bei. Wenn sie diese Zunahme auf den vermehrten Mischkonsum, v.a. mit Alkohol zurückführt, und die Eröffnung eines „bistrot social“ in Lausanne fordert, so wird sie vollkommen inkohärent. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes lassen sich nicht für dumm verkaufen. In Basel-Landschaft haben sie letzten September ein „Anti-Cannabis“-Gesetz verabschiedet, das den Hanfhandel unterbindet. In Bern wurde die Forderung nach freiem Verkauf von Cannabis auf Grund fehlender Rechtsgrundlage zurückgewiesen. Es ist nun zu hoffen, dass Volk und Kantone die „Pro-Cannabis“-Initiative ebenso deutlich zurückweisen werden wie 1998 die Droleg-Initiative. Als deren kleine Schwester würde sie den Drogenhanf weiter verharmlosen und ihn einer noch grösseren Zahl von Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Dachverband
abstinenzorientierte Drogenpolitik (DaD), Spreitenbach Pressecommuniqué vom 13.1.2006 Die Hanf-Initiative als abgewandelte Droleg Die eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» wird mit ungefähr 107'000 Unterschriften eingereicht und dem Volk unterbreitet. Der Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik (DaD) und die Westschweizer Vereinigung gegen Drogen (ARCD) wirken gemeinsam gegen die Verharmlosung der Drogen und deren Verbreitung. Sie hoffen, dass sich das Volk durch den trügerischen Titel «mit wirksamem Jugendschutz», dieser kleinen Schwester der eindeutig abgelehnten DroLeg Volksinitiative, nicht täuschen lassen wird. Nach anderthalb Jahren ist man mit 107’000 Unterschriften weit entfernt von den 500'000, die im Jahr 2004 erwartet wurden, und den ersten 200'000 Unterschriften, die in den ersten 20 Tagen hätten gesammelt werden sollen. Diese Initiative mit trügerischem Titel ist lediglich eine Abwandlung der DroLeg, die sich auch als «vernünftig» in Sachen Drogenpolitik bezeichnete. Die DroLeg wollte bereits alle Drogenhanf-Produkte legalisieren und wurde 1998 von allen Kantonen, mit 74% der Stimmen, eindeutig abgelehnt. Am 14. Juni 2004 begrub der Nationalrat den unheilvollen Entwurf der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welcher mehrheitlich die Dro-Leg Vorschläge übernahm. Die Schweiz steht heute an der Spitze der europäischen Länder, was den Cannabiskonsum bei Jugendlichen anbelangt. Die Drogenhanfschwemme wurde zum grössten Teil auch durch die irreführende Perspektive einer Cannabisliberalisierung verursacht. Diese Hoffnungen wurden zu lange durch eine Politik gefördert, welche die mit dieser Droge verbundenen Gefahren verharmloste. Als erschwerender Umstand beinhalten die heute gerauchten Joints 7- bis 18-mal mehr Betäubungsmittel (manchmal mehr als 30% THC) als im Jahr 1995, und das Alter des ersten Konsums von gegenwärtig 12 Jahren sinkt weiter. Der DaD und die ARCD meinen, dass die Drogenhanf-Initiative dazu beitragen würde, eine immer besser dokumentierte schädliche Droge noch weiter zu verharmlosen, und sie immer mehr Jugendlichen verantwortungslos leicht zugänglich zu machen. Sie erinnern, dass sich die Cannabisliberalisierungs-Experimente, unter anderem in den Niederlanden und in Alaska, alle als Fehlschlag entpuppt haben. Im Gegenteil, eine restriktive Drogenpolitik wie in Schweden hat einen wirklichen Erfolg erzielt. Sie unterstreichen zusätzlich, dass die Initiative, gemäss der UNO, die internationalen Abkommen zur Drogenkontrolle verletzen würden. Um aus der heutigen Sackgasse herauszukommen, befürworten der DaD und die ARCD eine echte Prävention auf der Basis des Bewusstwerdens der durch den Cannabiskonsum verursachten Gefahren (auf die Gesundheit, Abkapselung vom sozialen Umfeld, finanzielle und soziale Schäden) und ebenfalls eine Verschärfung der gegenwärtigen Gesetzgebung. Auf eidgenössischer Ebene unterstützen sie die Motion Wasserfallen, die für Drogenhanfanbau und Drogenhandel eine stärkere Bestrafung fordert. Die parlamentarische Initiative Waber, ebenfalls wichtig, will den Hanfanbau einer Bewilligungspflicht unterstellen und Drogenhanf mit einem THC-Gehalt von über 0.3% strikte verbieten. Auf kantonaler Ebene gratulieren sie den Kantonen Tessin und Basel-Landschaft, die mit eigenen Gesetzen dieselben Forderungen – wie die Initiative Waber – erfüllt haben. Sie wünschen, dass andere Kantone diesem guten Beispiel folgen werden. Der Drogenhanf-Markt, Ursache von zahlreichen Straftaten und viel Leid, muss zwingend ausgemerzt werden.
Ein Anti-Cannabis-Gesetz um den Handel mit Hanf zu blockieren Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne 25/8/05. «Wir haben ihnen das ‚Gras’ unter den Füssen abgeschnitten!». Dies war der Kommentar, der im Bundeshaus am 14. Juni 2004 zu hören war, nachdem der Gesetzesentwurf zum Betäubungsmittelgesetz endgültig begraben worden war. Diese Aussage brachte die Befriedigung der Vertreter einer vernünftigen, restriktiven Drogenpolitik zum Ausdruck, nachdem sie den schwierigen Kampf gegen die Drogenlegalisierungslobby gewonnen hatten. Wie jedermann weiss, wächst Unkraut schnell nach. Die Drogenlobby gab sich keineswegs geschlagen und nahm den Kampf auf eidgenössischer Ebene wieder auf. Zuerst lancierte sie eine Volksinitiative zur «de facto»-Liberalisierung des Cannabis. Anschliessend wurde von einer Gruppe Bundes-«Experten» ein Strauss Empfehlungen eingebracht, unter anderem, dass Alkohol, Tabak, Medikamente und illegale Drogen in ein und demselben Gesetz zusammengefasst werden sollten und man bis 2015 einen «Mentalitätswechsel» erreichen müsse. Schliesslich wurde von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Unterkommission Drogen (an der Nationalrat Claude Ruey, einer der entschiedensten Gegner der Drogenliberalisierung, nicht teilnehmen durfte) damit beauftragt, einen neuen Gesetzesentwurf zum Betäubungsmittelgesetz zu verfassen. Einen Monat nach der Lancierung der «Pro-Hanf»-Initiative, im Juli 2004, verstieg sich ein Aargauer Nationalrat dahin zu behaupten, dass im ganzen wohl «eine halbe Million Unterschriften» zusammen kommen würden. Die Initianten selber beabsichtigten in 20 Tagen 200'000 Unterschriften zu sammeln, um so den Rekord der FA-18-Gegner zu überbieten. Nichts als Wunschträume! Ein Jahr später sind die mühsam zusammengesuchten 110'000 Unterschriften immer noch nicht eingereicht und es müssen an den Open-Air-Konzerten dieses Sommers noch mehrere Tausend gesammelt werden, da eine Vielzahl der bisher gesammelten Unterschriften ungültig sind. Mit ihrem irreführenden Titel («Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz») und ihrem für den Jugendschutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit potentiell zerstörerischen Inhalt wird diese Initiative, falls sie zustande kommt, mit Entschiedenheit bekämpft werden müssen. Die Abstimmung, die am 25. September im Kanton Basel-Landschaft stattfindet, wird ein Gradmesser sein für den aktuellen Stand der öffentlichen Meinung zu diesem Thema. An jenem Wochenende sind die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufgerufen, über einen Gesetzesentwurf zur Regelung von Anbau und Handel mit Cannabis zu befinden. Dieser Gesetzestext, der zum Ziel hat, den sehr risikoreichen Handel mit Industriehanf zu blockieren, ist auf Betreiben von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Departementchefin für Justiz, Polizei und Militär, entstanden. Wie dies das Fürstentum Lichtenstein bereits eingeführt hat und eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Waber es für die Schweiz vorschlägt, verlangt das Gesetz eine Bewilligungspflicht für jegliche Art des Hanfanbaus sowie die Verpflichtung, den Verwendungszweck der Ernte zu deklarieren. Damit wäre garantiert, dass einzig der sogenannte Industriehanf mit weniger als 0,3% psychoaktiver Substanz noch angebaut werden könnte. Zur Zeit macht sich die Drogenlobby in der Basler Presse breit, um die vermeintliche «Sinnlosigkeit» der vorgeschlagenen Massnahmen zu betonen (obwohl das Liechtensteiner Beispiel das Gegenteil beweist!) oder um die unzulässige Beschneidung der Freiheitsrechte zu beklagen. Diese «frommen Geister» tun so, wie wenn sie nicht wüssten, dass aufgrund der früheren Laxheit allein in diesem Halbkanton 34 Hanfshops entstehen konnten, in denen nicht nur hochprozentiges Cannabis sondern auch Ecstasy, Amphetamin, Rohypnol und auf Bestellung Kokain verkauft wurde. Mehrere dieser illegalen Läden befanden sich in unmittelbarer Nähe von Schulen. Aufgrund zahlreicher Razzien der Polizei wurden praktisch alle diese Shops gezwungen ihre Geschäfte aufzugeben. Daneben wurden auch rund 20 illegale Hanfplantagen ausgehoben. Das vorgeschlagene Gesetz dürfte – falls es einher geht mit einer wirkungsvollen Prävention bei Kindern und Jugendlichen – reinen Tisch machen. Weshalb sollen sich nicht weitere Kantone daran ein Vorbild nehmen?
Von Peter Aebersold, Zürich In Zusammenhang mit der neoliberalen Verwaltungsreform ist viel von Qualität und Transparenz die Rede. Tatsächlich sind Öffentlichkeit und Politiker in vielen Bereichen gar nicht, schlecht oder falsch informiert. Das kann dazu führen, dass in Volks- oder Parlamentsabstimmungen Sparprogramme gutgeheissen werden, die ganzheitlich betrachtet kontraproduktiv sind. Während zum Beispiel bei den staatlichen Subventionen Einsparungen erzielt werden, steigen in der Folge davon die Kosten für Sozialhilfe um ein Mehrfaches. Obschon die meisten der etwa hundert Drogeneinrichtungen in der Schweiz privatrechtlich organisiert sind, sind sie in zweifacher Hinsicht von der neoliberalen Verwaltungsreform (auch als New Public Management bekannt) betroffen. Einerseits werden die staatlichen Zuschüsse aus so genannten Spargründen gekürzt und andrerseits nehmen die Auflagen und Vorschriften ständig zu, was natürlich zu vermehrten Kosten führt. Dies in auffälligem Gegensatz zu den neoliberalen Deregulierungs- und Kosteneinsparungs-Versprechen. Die Verwaltungsreform hat innert
Kürze fast sämtliche Bereiche der Drogentherapie verändert. Angefangen beim
täglichen Sprachgebrauch: statt Patienten gibt es nun „Klienten“, die
„akquiriert“ werden müssen. Alle Drogeneinrichtungen müssen eine hohe
Auslastungsziffer ausweisen können. Dabei hilft auch die Sprachmanipulation
durch Ausweitung von herkömmlichen Begriffen. Abstinent ist nun auch jemand,
der nur eine einzige Droge „konsumiert“. Als „Therapie“ gilt auch, wenn jemand
in einem Methadon- oder Heroinprogramm ist, ohne dass ein Ausstiegsziel
vorliegt. Fehlen nun Ausstiegswillige so kann die Drogeneinrichtung ihre
freien Plätze auch mit solchen „Therapie-Klienten“ belegen. Wegen der
staatlichen Drogenabgabe werden kaum noch ausstiegswillige Drogensüchtige an
die Drogeneinrichtungen überwiesen. So bleibt diesen nichts anderes übrig, als
ihre Klienten auf der Gasse aufzusuchen, um sie in zeitaufwendigen
persönlichen Gesprächen für eine Therapie „akquirieren“ zu können. Die Leitung und das Team einer Drogeneinrichtung muss nun nicht nur ihr äusserst schwieriges und anforderungsreiches „Kerngeschäft“, die Drogentherapie durchführen, sondern sie sind täglich mit „Fund rising“ (Geldbeschaffung), Akquisition von Aufträgen für die eigenen Produktionsbetriebe, Werbung und PR beschäftigt, weil sie nicht auf mehr staatliche Subventionen hoffen können. Ist die Geldbeschaffung zu wenig erfolgreich, so kann auch eine therapeutisch sehr erfolgreiche Drogeneinrichtung nicht mehr überleben. Dabei sind die ausstiegs-orientierten Drogentherapien, die die ehemals Süchtigen mit einer hohen Erfolgsquote wieder in den Arbeitsprozess eingliedern um ein Mehrfaches billiger als staatliche Programme, welche die Süchtigen in der Sucht belassen. Die direkten Kosten (Medizinische Kosten, Prävention, Therapie, Polizei und Justiz) des Drogenmissbrauchs in der Schweiz beliefen sich laut einer Studie der Universität Neuenburg (IRER) aus dem Jahre 2004 auf 1172.7 Millionen Schweizer Franken für das Jahr 2000. Dazu kommen gemäss der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne noch einmal so viele indirekte Kos-ten (Verluste der Drogenabhängigen und der Volkswirtschaft durch Ausfall der Drogensüchtigen aus dem Arbeitsprozess). Demzufolge würden die sozialen Kosten des Drogenmissbrauchs 2.3 Milliarden betragen. Wenn also 50% der 35'000 vom Bundesamt für Gesundheit geschätzten schwer Drogensüchtigen den Ausstieg schaffen würden (ausstiegsorientierte Drogeneinrichtungen haben eine Erfolgsquote von 60–70%), so ergäbe das ein Sparpotenzial von gegen einer Milliarde Franken pro Jahr (!). Wie das Beispiel der Drogentherapieeinrichtungen zeigt, kann der Staatshaushalt ohne hohe Transparenz und sachgerechte Information von Öffentlichkeit und Politiker nicht in Ordnung gebracht werden.
«Dein Leben ist es wert… – wähle die Gesundheit»
Drogenkonsum beeinträchtigt das Bewusstsein, von Jean-Philippe Chenaux, Centre patronal, Lausanne Bereits sind neun Jahre vergangen! Am 26. Juni 1996 starb die Journalistin Veronica Guerin unter den Kugeln der Dubliner Drogenbarone, weil sie Nachforschungen über den Drogenhandel in der Irischen Hauptstadt unternommen hatte. Kürzlich wurde ihr ein bewegender Film gewidmet. Dieses Datum vom 26. Juni fällt zusammen mit dem Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch und Drogenhandel, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1987 festgelegt wurde. Die Mitgliedstaaten der UNO rufen damit ihr Ziel in Erinnerung, eine internationale Gemeinschaft mit der kleinstmöglichen Menge an Drogenmissbrauch schaffen zu wollen. Jedes Jahr wählt die UNO für diesen Tag ein Thema aus und lanciert eine zwölfmonatige Kampagne, um auf das weltweite Problem des Drogenkonsums aufmerksam zu machen. Als Thema für diesen 18. Gedenktag wurde «Dein Leben ist es wert… – wähle die Gesundheit» festgelegt worden. Diese Kampagne richtet sich natürlich in erster Linie an Heranwachsende und junge Erwachsene, da sie ein speziell gefährdeter Teil der Bevölkerung darstellen. Für die zuständigen UNO-Behörden ist dies Gelegenheit daran zu erinnern, dass Drogenkonsum das Bewusstsein beeinträchtigt, demotiviert, isoliert und Körper und Geist negativ beeinflusst. Um mit einiger Hoffnung auf Erfolg gegen diese Seuche kämpfen zu können, fordert der UNO-Suchtstoffkontrollrat die Erarbeitung weltweiter Strategien, die die Angebots- wie auch Nachfragereduktion zum Ziel haben. Je grösser das Angebot eines Suchtmittels ist, desto grösser ist die Zahl der diesen Giften ausgesetzten gefährdeten Personen, desto grösser wird das Risiko damit zu experimentieren und desto schwerwiegender werden die durch Drogenkonsum hervorgerufenen Probleme. In einem gut etablierten Markt kann die Verminderung des Angebots von illegalen Drogen dazu führen, dass chronische Drogenkonsumenten sich auf einen Entzug einlassen und damit zur Reduktion der Nachfrage beitragen. Das UNO-Kontrollorgan zitiert das Beispiel der Stadt Canberra: Eine Angebotsreduktion von Heroin zwischen 1999 und 2002 in der australischen Hauptstadt hatte eine starke Abnahme der Anzahl Anrufe an die Ambulanzdienste und eine Zunahme der Aufnahmen in das Methadonprogramm zur Folge. Weiter wurde eine Reduktion der Kriminalitätsrate in der gleichen Beobachtungsperiode festgestellt. Der UNO-Suchtstoffkontrollrat hält darüber hinaus mit Genugtuung fest, dass Dänemark grosse Fortschritte in der Umsetzung seines Drogenbekämpfungsplans erreicht hat. Basierend auf der Zurückweisung jeglicher Drogenlegalisierung führt dieser eine «Behandlungsgarantie» ein, aufgrund derer die Behörden gezwungen sind einem Drogenabhängigen innert zwei Wochen nach seinem Gesuch verschiedene Möglichkeiten der Behandlung anzubieten. In den Niederlanden setzt die Regierung zur Zeit einen Aktionsplan um, um den Cannabiskonsum zu reduzieren. Neue Direktiven erlauben es den Verfolgungsbehörden die Untersuchung gegen Hanfproduzenten zu beschleunigen. Der grossflächige Hanfanbau soll mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. Was die Nachbarländer der Schweiz betrifft, so verschärfen sie alle ihre Antidrogen-Gesetzgebung. In Europa gibt es nur noch den Schweizer Bundesrat, der noch nichts begriffen und alles vergessen hat. Anstatt dass er die nationalrätliche Zurückweisung der geplanten Revision des Betäubungsmittelgesetzes zur Liberalisierung aller Drogen zur Kenntnis nehmen würde, begrüsst Pascal Couchepin, Chef des Departement des Innern, lauthals den aktuellsten Bericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen. Diese Kommission gibt sich 10 Jahre Zeit, um «die Blockierung der Mentalitäten» aufzulösen, damit alle Unterscheidungen zwischen legalen und illegalen Suchtstoffen abgeschafft werden können. Die eidgenössische Drogenlobby zeigt damit, dass ihr schädigendes Potential noch immer intakt ist. Im Einsatz für eine wirkungsvolle Prävention und gegen Drogenkonsum darf deshalb im Engagement nicht nachgelassen werden.
«Beim Kiffen liegt die Schweiz in Europa an der Spitze» Stellungnahme des Vereins Jugend ohne Drogen 23.11.04. Wieso eigentlich dieses laute Rauschen im Blätterwald über Tatsachen, die längst bekannt und publiziert sind? Aufmerksame Zeitgenossen, Eltern, Lehrer und Erzieher stellen seit längerer Zeit mit grosser Besorgnis den Anstieg von immer jüngeren Cannabiskonsumenten in unserem Land fest. Seit kurzem wird diese Tatsache von «Fachleuten», Medien und offiziellen Stellen auch nicht mehr als Hirngespinst einiger Ewiggestriger dargestellt, sondern – da nicht mehr negierbar – der breiten Öffentlichkeit als neue Erkenntnisse präsentiert. In den letzten Tagen fanden sich in den meisten Medien besorgte Kommentare über die neueste Schülerstudie «Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)», gemäss der die Schweiz zusammen mit Grossbritannien und Spanien beim «Kiffen» an der Spitze Europas liegt. Etwa jeder dritte 15-Jährige in diesen Ländern habe in den letzten 12 Monaten vor der Untersuchung Cannabis geraucht. Genauso unmissverständlich und besorgniserregend waren aber bereits folgende Meldungen: Im Sommer dieses Jahres wurden die Ergebnisse der europaweiten ESPAD-Untersuchung (vgl. SFA-Standpunkte 2/04) publiziert, gemäss welcher in der Schweiz im letzen Jahr rund 50% der Jungen im Alter von 15/16 Jahren schon einmal oder mehrmals Cannabis geraucht haben. Bei den 13-Jährigen waren es rund 20%. «Nur eine Minderheit der Cannabis Gebrauchenden belässt es beim ein- oder zweimaligen Probierkonsum. Unter den Konsumierenden haben 20% der 14-Jährigen und 23,4% der 15-Jährigen im Monat vor der Befragung 20-mal oder häufiger gekifft» wurde in der Publikation festgehalten. Im Herbst 2003 wurden die Resultate
der fünften nationalen Schülerbefragung der SFA veröffentlicht (vgl.
SFA-Standpunkte 3/03) gemäss welcher die Zahl der 15/16-Jährigen, die schon
mehrmals gekifft haben von 8% im Jahr 1986 auf knapp 50% im Jahr 2002
gestiegen sei. Die Gründe für dies Zunahme liegen auf der Hand: Seit Mitte der 80er-Jahre wird der Konsum von Cannabisprodukten von finanziell und ideologisch motivierten Kreisen (Hanffreunde, Hanfbauern, politischen Gruppierungen, Medienvertretern) wie auch von offiziellen Stellen (Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA, kantonale Suchtpräventionsstellen, etc.) massiv verharmlost. Cannabis war bis vor kurzem in Hunderten von «Hanf-Shops» in allen Landesteilen leicht erhältlich. Immer mehr Leute glaubten an das Märchen vom «gesunden, natürlichen und harmlosen Schweizer Hanf». Ziel war dabei immer eine möglichst weitgehende Liberalisierung und/oder Legalisierung des Cannabis. Der bundesrätliche Revisionsvorschlag zum Betäubungsmittelgesetz – der am 14. Juni dieses Jahres vom Nationalrat glücklicherweise endgültig bachab geschickt wurde – war ein Resultat dieser verantwortungslosen Bemühungen. Zu oft wird auch heute noch unterschlagen, dass der in den rauchbaren Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana enthaltene Wirkstoff THC schädliche Auswirkungen hat: Cannabiskonsum beeinträchtigt unter anderem die Aufmerksamkeit, das Denk- und das Erinnerungsvermögen. Interesse, sinnvolle Eigenaktivität und Leistungsbereitschaft werden vermindert, was sich – speziell auch bei Kindern und Jugendlichen – auf Schulleistungen, Berufsausbildung und Freizeitgestaltung negativ auswirkt. Daneben enthält Cannabisrauch im Vergleich mit Tabakrauch ein mehrfaches an krebserregenden Substanzen und intensiver Cannabiskonsum kann schon nach kurzer Zeit schwere psychiatrische Erscheinungsbilder (Wahnzustände, Psychosen) auslösen. Mitarbeiter von Beratungsstellen und psychiatrischen Kliniken berichten in den letzten Jahren von einem deutlichen Anstieg cannabisbedingter Verwirrungszustände bei jungen Menschen. Der Verein Jugend ohne Drogen wird sich weiterhin mit allen verantwortungsbewussten Zeitgenossen dafür einsetzen, die heranwachsende Generation und damit auch die Gesellschaft im allgemeinen vor den zerstörerischen Auswirkungen des Drogenkonsums zu schützen. Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen (www.jod.ch) Literatur zum Thema: Cannabis – Stand der Dinge in der
Schweiz, Hrsg: SFA, Lausanne, 2004 Schule und Cannabis – Regeln,
Massnahmen, Früherfassung.
Von Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne Vor einem knappen Jahr, im September 2003, hat das Westschweizer Komitee gegen den Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes eine französischsprachige Broschüre mit dem Titel «Echec au lobby de la drogue» (Schach der Drogenlobby) in einer Auflage von 8000 Exemplare gedruckt und unter die Leute gebracht. Es hat sich auch an der Redaktion der deutschsprachigen Broschüre «Stopp der Drogenlobby» beteiligt. Heute ist die Drogenliberalisierungslobby schachmatt. Ein hochtoxisches Produkt Am 14. Juni 2004 hat nun der Nationalrat mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Revisionsentwurf des Dreifuss-Couchepin-Gesetzes zur Makulatur gemacht. Ein Gesetz, das nicht nur beabsichtigte Konsum und Kleinhandel von Cannabis straffrei zu erklären, sondern auch Anbau und gewerbsmässigen Handel dieser Droge zu tolerieren, die Verfolgungspflicht bei Konsum aller anderen Rauschgift einzuschränken, Heroin aus der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen und die Verwendung dieses Opiats zur offiziell anerkannten, von den Krankenkassen zu finanzierenden Therapie zu erklären, die sogenannte «Überlebenshilfe» gesetzlich zu verankern, um damit zum Beispiel den Kantonen, die keine Fixerräume für den Konsum illegaler Drogen zulassen wollen, diese aufzwingen zu können. Insgesamt wäre dem Bund durch dieses Gesetz eine viel stärkere Rolle in der Drogenpolitik zugestanden worden. Bei der ersten Behandlung dieses Gesetzes im September 2003 hatte der Nationalrat diesen unmöglichen Entwurf mit 96 zu 89 Stimmen bereits einmal zurückgewiesen. Lügen aus Bundesbern «Gemäss den Angaben der Regierung steht die vorgeschlagene Revision in Übereinstimmung mit den internationalen Drogenkonventionen» versicherte Bundeshausjournalistin Christiane Imsand noch am 14. Juni 2004 in sieben Westschweizer Tageszeitungen. Patatras! Nichts als Wunschdenken! Im Plenum führte der liberale Nationalrat Claude Ruey den Beweis an, dass Bundesrat Couchepin der Schweizer Bevölkerung die Wahrheit vorenthielt. Er verlas einen vom Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die internationalen Drogenübereinkommen an den Bundesrat adressierten Brief datiert vom 16. Juni 2003: «Falls der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form angenommen würde, wäre die Situation in der Schweiz so, dass der Internationale Suchtstoffkontrollrat keine andere Wahl hätte, als gegenüber diesem Land die in Artikel 14 des Einheitsübereinkommens von 1961 vorgesehenen Massnahmen in Betracht zu ziehen», das heisst das Ergreifen von Retorsionsmassnahmen. Um dem Ganzen noch mehr Gewicht zu verleihen, zitierte Claude Ruey auch aus einem Interview mit Pierre Rey, dem in der Westschweiz sehr bekannten früheren Direktor des Therapiezentrums Le Levant in Lausanne, der Ruth Dreifuss der Lüge bezichtigte, als sie behauptete, dass Cannabis nicht gefährlicher sei als Alkohol und Zigaretten: «Frau Dreifuss lügt, ganz einfach. Denn sie weiss sehr wohl, dass andere Experten, die ebenso respektabel sind wie die ihren, das Gegenteil sagen. Sie müsste mindestens so objektiv sein, um anerkennen zu können, dass sie nur einen Standpunkt zitiert.» In der Kommissionssitzung des Nationalrates vom 1. April 2004 wurde dies gemacht. Als Dr. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit und Preisträger einer amerikanischen Stiftung, welche die Legalisierung aller Drogen fordert, in der NZZ am Sonntag gebeten wurde, seine eigene Niederlage zu kommentieren, erklärte er, dass der Wind im vergangenen Herbst zu drehen begann, als «einige Kreise neuere Studien thematisierten, die alle die Gefährlichkeit des Cannabis betonten – das hatte in den Medien einen hohen Sensationswert. Und es hatte Wirkung: Viele Parlamentarier wurden dadurch verunsichert». Belohnte Bemühungen Tatsache ist, dass das Westschweizer Komitee gegen den Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes – in welchem das Centre Patronal eine wichtige Rolle spielt – unzählige Arbeitssitzungen, Publikationen, Pressekonferenzen, Gespräche mit Parlamentariern und sogar mit Bundesrat Couchepin geführt hat, um Fakten und nochmals Fakten über die neuesten wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnisse im Bereich der Drogen und speziell auch des Cannabis zu präsentieren. Diese Bemühungen haben – gemeinsam mit denjenigen des Deutschweizer Dachverbandes für abstinenzorientierte Drogenpolitik – ermöglicht, den Kurs zu ändern. Wichtig ist festzuhalten, dass der historische Entscheid des Nationalrates keineswegs ein juristisches Vakuum erzeugt hat. Vielmehr öffnet er den Weg für eine restriktivere Anwendung der bestehenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze und für die notwendigen ergänzenden Massnahmen, insbesondere bezüglich Prävention und der therapeutischen Betreuung Drogenabhängiger. Quelle: Patrons 7-8/2004
Historischer Entscheid des Nationalrates Pressecommuniqué vom 15. Juni 2004 Endgültige Zurückweisung des bundesrätlichen Revisionsentwurfs zum Betäubungsmittelgesetz Breite Kreise der Gesellschaft atmen erleichtert auf und schöpfen wieder Hoffnung, dass die gefährliche Zunahme der Cannabisproblematik (Anbau, Handel und Konsum) gebremst und wieder reduziert werden kann. 15 Jahre lang hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter der Leitung seines Direktors Thomas Zeltner und der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss eine Drogenpolitik geführt, welche die Gefahren der Rauschgifte verharmloste und so die heutige, massive Zunahme des Konsums von Cannabis, Kokain und synthetischen Drogen bei immer jüngeren Heranwachsenden mitbewirkte. Mit seinem mutigen Entscheid hat der Nationalrat einen grundsätzlich unbrauchbaren und gefährlichen Revisionsvorschlag zum Betäubungsmittelgesetz bachab geschickt und den Weg freigemacht, um dem geltenden Gesetz auf kantonaler und eidgenössischer Ebene wieder vermehrt Nachachtung zu verschaffen und es, wo nötig, massvoll zu ergänzen. Der Verein Jugend ohne Drogen setzt sich seit über 10 Jahren für eine verantwortungsvolle, auf Abstinenz ausgerichtete Drogenpolitik zum Schutz der heranwachsenden Generation ein und er wird es weiterhin tun. Er bedankt sich von Herzen bei allen, die beigetragen haben, diese historische Kehrtwende herbeizuführen. Markus Kündig, alt Ständerat, Präsident Jean-Paul Vuilleumier Sekretär
Pressecommuniqué vom 10. Juni 2004 BetmG: ein überholter Entwurf, der die Jugend gefährdet Das Westschweizer Komitee gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) widersetzt sich mit Entschiedenheit dem Revisionsentwurf zum BetmG. Dieser Entwurf ist überholt und gefährdet die Jugend. Er würde eine weitere Zunahme des Drogenkonsums begünstigen und die Schweiz international isolieren. Die Hilferufe der Schweizer Lehrkräfte, die sich grosse Sorgen machen angesichts eines Staates, der den Drogenkonsum verharmlost, müssen erhört werden. Es ist wirklich nicht der Zeitpunkt – angesichts des grossen Problems, das der Rauschgiftkonsum in unserer Gesellschaft darstellt – den Kampf aufzugeben, hielt das Komitee fest. Das Komitee, das 200 Persönlichkeiten der Westschweiz auf sich vereint, hat den Zweck, eine restriktive, kohärente und abstinenzorientierte Politik, die gleichzeitig Angebot und Nachfrage reduziert, zu fördern. Das Komitee war vertreten durch die beiden Koordinatoren Maximilien Bernhard, Sekretär des Komitees, und Jean-Philippe Chenaux, Verbandssekretär, sowie durch die Nationalräte Therese Meyer, CVP/FR, Pierre-François Veillon, SVP/VD, Didier Burkhalter, FDP/NE, und Claude Ruey LP/VD. Sie haben folgende Punkte in Erinnerung gerufen: 1. Der Genuss von Betäubungsmitteln, welcher Art auch immer, ist schädlich für die Jungen, die Familien, die Gesellschaft. Es stellt ein ernsthaftes Problem dar, das bekämpft werden muss. 2. Das beste Mittel, gegen diese Geissel anzugehen, ist der Kampf an mehreren Fronten, der die Prävention, die Betreuung und die Repression umfasst. Gefragt ist somit ein komplexes und umfassendes Vorgehen. Durch die Schwächung der Säule der Repression – wie im Entwurf geplant – wird unweigerlich eine weitere Steigerung des Drogenkonsums hervorgerufen. 3. Cannabis zu entkriminalisieren, Anbau und Handel zuzulassen und dem Bundesrat bezüglich der anderen Drogen Handlungsspielraum (Einführung des Opportunitätsprinzips) zu gewähren, ist gefährlich. Es ist für die Jungen ein verheerendes Signal, das Eltern und Lehrkräfte in ihrer Erziehungsaufgabe behindert. Die Jungen brauchen Grenzen und Wegweiser. Die Erwachsenen müssen, um ihre Autorität einbringen zu können, sich auf klare Spielregeln abstützen können. Die Hilferufe der Schweizer Lehrkräfte, die sich grosse Sorgen machen angesichts eines Staates, der den Drogenkonsum verharmlost, sind ein Alarmsignal, das erhört werden muss. 4. Der Gesetzesentwurf ist überholt; er kommt zehn Jahre zu spät. Er trägt neuen Erkenntnissen keine Rechnung, insbesondere nicht in Bezug auf den THC-Gehalt von Cannabis und auf neuere Arbeiten, die zeigen, dass Cannabis viel gefährlicher ist als man früher geglaubt hat. 5. Im Gegensatz zu dem, was die Befürworter des Gesetzes behaupten, hat man in der Schweiz in den letzten fünfzehn Jahren keine Misserfolge mit der Repressionspolitik erlebt, sondern sehr viel mehr mit der vorzeitigen Umsetzung einer De-facto-Entkriminalisierung. Deren verheerende Resultate sind unübersehbar. Es ist wirklich nicht der Moment, eine solche Politik im Gesetz fest zu schreiben. Vielmehr muss für Alle wieder Klarheit geschaffen werden. 6. «Liberalisierungs»-Versuche schlagen fehl. Sie haben überall dort zum Misserfolg geführt, wo sie umgesetzt wurden (Holland, Spanien, USA vor 1979, Alaska). Demgegenüber begegnet man positiven Ergebnissen dort, wo klare Regelungen gelten (Schweden, Island, USA 1979–1992). 7. Eine Annahme des Gesetzes würde die Schweiz auf internationaler Ebene isolieren. Unsere Nachbarländer, die alle ihre Drogen-Gesetzgebung verschärfen, sind über den Cannabishandel an ihren Grenzen sehr besorgt. Dazu kommt, dass die Straffreiheit den internationalen Anti-Drogen-Übereinkommen widerspricht. Es darf nicht sein, dass die Schweiz zum Kolumbien Europas wird. 8. Die Ablehnung des Gesetzes schafft keinerlei Vakuum. Zunächst einmal bedarf es weder für den Ausbau der Prävention oder der Betreuung Drogenabhängiger, noch für die Vorgabe klarer Richtlinien zu Handen von Polizei und Justiz ein neues Gesetz – mehrere Kantone haben bereits in diesem Sinne reagiert. Sodann hindert die Zurückweisung dieses Entwurfs den Bundesrat keineswegs daran, ein neues, in erster Linie abstinenzorientiertes Gesetz vorzuschlagen, das auch die unbestrittenen Elemente aus den Bereichen Prävention und Betreuung wieder aufgreift. Kontakt: Maximilien Bernhard / Sekretär des Westschweizer Komitees / Tel.: 079 600 99 68 Comité romand contre la révision de la Loi sur les stupefiants (LStup) Case postale 29 Yverdon-les-Bains,
Nationalrat – standhaft bleiben! Von Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen, Zürich Im Rahmen der diesjährigen Sommersession wird der Nationalrat am 14. Juni nochmals über Eintreten oder Nicht-Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu entscheiden haben. Grundlage dieser Revision ist der Entwurf, den der Bundesrat unter Federführung von Ruth Dreifuss im März 2001 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Dieser Entwurf will u. a. Konsum, Anbau und Handel von Cannabis weitgehend freigeben und den Konsum aller Rauschgifte straffrei erklären. Damit würde ein Grossteil der Ziele der 1998 vom Stimmbürger mit 74% Nein-Stimmen abgelehnten Legalisierungsinitiative DroLeg durch die Hintertüre eingeführt. Bisheriger Verlauf der Beratungen im Parlament Im Dezember 2001 stimmte der Ständerat mit 25 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen diesem Liberalisierungsvorschlag zu. 8 Vertreter aus der Westschweiz hatten zuvor mit Änderungsanträgen versucht die Vorlage zu verbessern – ohne Erfolg. Im September 2003 war der Nationalrat an der Reihe – und er fällte einen mutigen Entscheid: Mit 96 zu 89 Stimmen weigerte er sich, auf den Revisionsentwurf einzutreten. Dies war ein klares, positives Signal gegen die Verharmlosung des Cannabiskonsums und gegen die staatliche Förderung von Anbau und Handel mit diesem Rauschgift. Im März 2004 fand der Ständerat nicht den Mut, sich den guten Argumenten der Nationalratsmehrheit anzuschliessen. Er entschied erneut – nun bereits mit 12 Gegenstimmen – auf die Vorlage eintreten zu wollen. Falls nun am 14. Juni eine Mehrheit der Parlamentsmitglieder der Kommission folgt, ist der vorliegende, grundsätzlich unbrauchbare Revisionsvorschlag endgültig vom Tisch. Erst dann ist der Weg frei, diejenigen Änderungen am geltenden Gesetz anzubringen, die für eine verantwortungsvolle Drogenpolitik in unserem Land notwendig sind. Folgen der bisherigen Liberalisierungspolitik Bei einer seriösen, objektiven Betrachtung der aktuellen Drogensituation in unserem Land ist nicht zu übersehen, dass die bisherige verharmlosende Präventionspolitik des BAG und vieler Suchtpräventionsstellen in den Kantonen kläglich versagt hat:
Was spricht für eine restriktive und damit verantwortungsbewusste Drogenpolitik?
Seelische und körperliche Auswirkungen von Cannabiskonsum
Zehn Jahre Drogenprävention in der Schweiz – ein Fiasko Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne Am 14. Juni wird sich der Nationalrat einmal mehr zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes äussern müssen: «Ein schändlicher Entwurf, der mit der Gesundheitspolitik nicht vereinbar und eines Rechtsstaates unwürdig ist», so bezeichnete ihn der Nationalrat und Arzt Yves Guisan in der Westschweizer Zeitung 24 heures; eine Gesetzesvorlage, welche die meisten Ziele der DroLeg-Initiative – die 1998 mit 74% der Stimmen abgelehnt worden war – wieder aufnimmt, die das Ziel der Abstinenz aufgibt und die der Prävention, der Therapie und der Repression des Handels mit einer de-facto-Legalisierung von Cannabis und der Tolerierung «harter» Drogen wie Kokain einen lebensgefährlichen Schlag versetzt. Zehn Tage vor dieser entscheidenden Abstimmung im Nationalrat kommt im Lager der Revisionsbefürworter Panik auf. Jedes Argument scheint ihnen gut genug, um zu versuchen noch unentschiedene Parlamentarier auf ihre Seite zu ziehen. Eines dieser Argumente, das wie ein Leitmotiv immer wieder auftaucht, soll hier angeführt werden: «Wenn sich der Nationalrat ein zweites Mal weigert einzutreten, werden zehn Jahre erfolgreiche Drogenpolitik zunichte gemacht», erklärte Toni Berthel, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin, anlässlich einer Pressekonferenz. In Wirklichkeit sind die vergangenen zehn Jahre in Sachen «Drogenprävention» alles andere als «erfolgreich» gewesen: Gemäss der Schweizer Gesundheitsbefragung hat sich die Zahl der Personen, die Cannabis konsumieren, zwischen 1992 und 2002 verdoppelt und nimmt mit der explosionsartigen Ausweitung des Anbaus von «Drogenhanf» und des Handels mit Hanfprodukten unter dem stimulierenden Einfluss der Aussicht auf eine de-facto-Legalisierung von Cannabis weiterhin zu. 1991 setzte sich der Bundesrat bei der Verabschiedung seines «Massnahmenpaketes Drogen» das Ziel, die Zahl der Drogenabhängigen bis 1993 auf 30'000 zu stabilisieren und diese anschliessend bis 1996 um 20% auf 24'000 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde nie erreicht. Gegenwärtig soll es in der Schweiz 40'000 Heroin- und Kokainabhängige geben sowie 140'000 Personen, die «gelegentlich» Kokain konsumieren (NZZ am Sonntag, 5.10.2003, in der die SFA und das BAG zitiert werden). Zur aktuellen Cannabis- und Kokainepidemie kommen die Schäden, die durch Ecstasy und weitere synthetische Drogen – oft zusammen mit Alkohol und Medikamenten konsumiert – verursacht werden dazu. Immer mehr Mittel wurden den «niederschwelligen» Einrichtungen und «Gassenzimmern» gewährt, zum grossen Nachteil therapeutischer Einrichtungen, die auf Abstinenz ausgerichtet und gleichzeitig im Bereich der Prävention tätig sind. Die Anzahl Plätze in diesen Einrichtungen ist stark zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich mit dem Ausstieg des BSV aus der Finanzierung von Suchttherapien und der Übertragung der Finanzierung auf die Kantone verstärkt. Damit ist die Mitte der 90er Jahre eingeführte Vier-Säulen-Politik deutlich aus dem Gleichgewicht geraten. Mit 194 Todesfällen im Jahr 2003 gegenüber 167 im Jahr 2002 ist die Zahl der Drogentoten letztes Jahr um 16,2% gestiegen. Die Anzahl Todesfälle durch Überdosis bleibt weiterhin höher als Mitte der 80er Jahre, was nicht für die Heroinabgabeprogramme spricht. Der in der zweiten Hälfte der 90er Jahre beobachtete Rückgang ist offensichtlich auf die Schliessung der offenen Drogenszenen zurückzuführen. AIDS-Fälle und Neuansteckungen mit HIV nehmen seit 2000 wieder zu. Nachdem ihre Zahl seit 1992 kontinuierlich abgenommen hatte, sind die Neuansteckungen (von Bestätigungslabors als positiv erklärte HIV-Tests) von 585 im Jahr 2000 auf 793 im Jahre 2002 angestiegen, um sich 2003 mit 757 auf hohem Niveau zu stabilisieren. Die Drogeninjektion als Ansteckungsursache machte letztes Jahr 17,1% der Fälle aus, gegenüber 13,7% im Jahr 2000 und 12,2% im Jahr 2002. Auch die Zahl der Ansteckungen mit dem Hepatitis-C-Virus nimmt zu, trotz der Einrichtung zahlreicher Gassenzimmer mit oder ohne Injektionsmöglichkeit und weiterer «Überlebenshilfemassnahmen» (Spritzenautomaten usw.). In 60 bis 80% der Fälle tritt eine chronische Krankheit auf, die häufig (in 3 bis 20% der Fälle) zu einer irreversiblen Erkrankung der Leber führt. Die Schadensverminderungsstrategie stützt sich vor allem auf gewisse Expertenberichte, die besagen, dass «Drogenkonsum in den meisten Fällen eine zeitlich begrenzte Krisenphase in der Biographie von (meist jungen) Menschen ist. Durch die Erhaltung der Gesundheit während der Konsumzeit werden die Chancen zu einem Ausstieg aus dem Konsum erhöht» (Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001). Heute sind die Grenzen dieser Strategie, die mit dem Revisionsentwurf im Gesetz verankert werden soll, klar erkennbar. Durch Nichteintreten am 14. Juni würde man einerseits der de-facto-Legalisierung von Cannabis eine Absage erteilen und anderseits einen Gesetzesentwurf, der zehn Jahre gescheiterte Drogenprävention zementieren würde, zur vollständigen Neubearbeitung an den Bundesrat zurückweisen. (L’AGEFI, 2 juin 2004)
Nationalrats-Kommission sagt Nein Anlässlich ihrer Sitzung vom 1. April 2004 hat die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, dem Plenum zu empfehlen, erneut nicht auf den bundesrätlichen Revisionsvorschlag des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. Der Verein Jugend ohne Drogen gratuliert den Kommissionsmitgliedern, die Nein gestimmt haben (4 CVP, 7 SVP, 2 Westschweizer FDP) zu ihrer Klarsicht und ihrem Mut. Der Zeitpunkt der erneuten Behandlung dieses Geschäfts im Nationalrat ist noch nicht festgelegt. Wahrscheinlich wird es in der Juni-Session traktandiert, eventuell bereits in der Sondersession im Mai. Falls der Nationalrat der Kommissionsmehrheit Folge leistet, ist dieser unverantwortliche Revisionsvorschlag zum eidgenössischen Betäubungsmittelgesetz endgültig vom Tisch. Erst dann ist die Möglichkeit wieder gegeben, einzelne problematische Stellen, die das heutige Gesetz beinhaltet zu korrigieren. Quelle: Pressecommuniqué des Vereins Jugend ohne Drogen vom 2. April 2004
Cannabis ist die illegale Droge Nummer eins Immer mehr Westeuropäer bauen Hanf an, Cannabis bleibt in Deutschland illegale Droge Nummer eins. Nach Angaben des Suchtstoff-Kontrollrats der UNO (INCB) bauen immer mehr Westeuropäer illegal Hanfpflanzen an, um ihren Drogen-Bedarf zu decken. Darüber hinaus nähmen die nach Europa geschmuggelten Kokainmengen zu, teilt der INCB in seinem Jahresbericht 2003 mit. Auch der bisher rückläufige Heroin-Konsum könne durch Rekordernten in Afghanistan wieder steigen. Ein weiteres Problem sei der illegale Handel mit Betäubungsmitteln im Internet. Wenn es auch keine Drogentoten durch Cannabis-Konsum gebe, sei inzwischen ein Viertel der Drogentherapie-Plätze an abhängige Cannabis-Patienten vergeben, ergänzte Schaepe. Lehrer in Deutschland klagten bereits bei 13-jährigen Schülern über wachsenden Cannabis-Konsum. «Die Lustlosigkeit vieler Jugendlicher in der Schule kann ein direkter Einfluss dieser Droge sein», sagte Schaepe. Der INCB kritisierte auch den wachsenden Handel mit Betäubungsmitteln im Internet und forderte staatliche Eingriffe. In US-Internet-Apotheken seien zu 90% Substanzen bestellt worden, die der internationalen Kontrolle unterlägen. Darunter waren in vielen Fällen Aufputschmittel. Der INCB ist ein Gremium der Vereinten Nationen, das die Einhaltung der verschiedenen internationalen Drogenkonventionen überwacht. Diesen UN-Abkommen sind inzwischen rund 170 Staaten beigetreten. Der etwa 90 Seiten umfassende Jahresbericht informiert unter anderem über weltweite Trends beim Drogenkonsum. Sie finden den Jahresbericht im Internet unter www.incb.org Quelle: Deutsche Ärzte Zeitung vom 4.3.2004
Schweiz – Der Dealerstaat als Realität Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne Gestern hat der Ständerat mit 28 zu 12 Stimmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. Urs Schwaller (CDP/FR) hatte vorgeschlagen, das Projekt abzulehnen, um an der Stelle „eine wirkliche Prävention zu setzen, die den Bund nicht in einen Dealerstaat verwandelt“. Das erste Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz wurde 1924 als Reaktion auf eine Ausbreitung der Drogen in ganz Europa eingeführt. Im folgenden Jahr – allerdings ohne Zusammenhang zu diesem Gesetz – schrieb der französische Schriftsteller Louis Aragon (1897–1982) folgende halluzinatorischen Zeilen: «Wir werden diese Zivilisation, die euch lieb ist, zerstören […]. Westliche Welt, du bist zum Tode verurteilt. Wir sind die Defätisten Europas […]. Mögen sich die Drogenhändler auf unsere vor Angst erstarrten Länder stürzen. Möge das ferne Amerika sich von seinen weissen Wolkenkratzern mitten in absurde Prohibitionen stürzen. Erhebe dich, Welt. Seht, wie diese Erde trocken ist und bereit, in Brand zu geraten. Man könnte fast sagen, wie Stroh.» Diese Verwünschungen sind erstaunlich, das muss man zugeben. Doch kann man wohl nicht so weit gehen zu behaupten, dass das, was sich heute vor unseren Augen abspielt, das Programm der angeblichen «surrealistischen Revolution» sei. Die Revolution, die wir erleben – denn es handelt sich wirklich um eine Revolution – hat nichts «Surrealistisches» an sich. Amerikanische Stiftungen, finanziert mit den Millionen eines Maklers der Rohstoffbörse von Chicago, eines schwerreichen «Spekulanten und Philanthropen», haben den Betäubungsmittelgesetzgebungen den Krieg erklärt, mit dem Argument, die Repression habe versagt. Im Sinne ihres Gründers soll eine dieser Stiftungen das Instrument sein «einer zunehmenden Umwälzung der Ideen, die eine Umwälzung der politischen Macht zur Folge haben wird», eine Umwälzung mit weltweiten Auswirkungen. Ihr Programm der Legalisierung aller Drogen wird in Europa von mehreren Organisationen, die sich für die Drogenliberalisierung einsetzen, und von einer kleinen extremistischen, international agierenden, italienischen Partei, die als Treibriemen dient, umgesetzt. Zwei dieser Stiftungen, die inzwischen zusammengelegt worden sind, haben die im «Schweizer Labor» durchgeführten Versuche sehr genau mitverfolgt. Eine von ihnen trat anlässlich der Kampagne für die DroLeg-Initiative, mit der die Legalisierung aller Drogen verlangt wurde, öffentlich in Erscheinung. Sie beteiligte sich an der Finanzierung ganzseitiger Inserate in renommierten Schweizer Tageszeitungen zugunsten dieser Initiative. Die andere hat sich auf die Verleihung von Auszeichnungen an kleine «Soldaten» der grossen Liberalisierungsrevolution spezialisiert, und ihr Augenmerk namentlich auf den Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie mehrere andere Exponenten der neuen Schweizer Drogenpolitik gerichtet . Der Gedanke, dass im Zusammenhang mit diesen Auszeichnungen Tausende von Dollars in die Kassen des Bundes geflossen sein könnten, lässt einen erschauern. Noch beunruhigender ist die Tatsache, dass im aktuellen Entwurf zur Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes praktisch alle Ziele der DroLeg-Initiative umgesetzt worden sind, obschon diese 1998 mit 74% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt worden ist. Dieser aus dem BAG stammende und vom Bundesrat gut geheissene Gesetzesentwurf, beinhaltet einen fast vollständigen Abbau der Schweizer Antidrogengesetzgebung: Aufhebung der Strafbarkeit des Cannabiskonsums und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen; Schaffung eines legalen Marktes für Hanfprodukte (wobei in einer Verordnung Produktion und Handel geregelt würden und eine staatliche Steuer erhoben würde); Anwendung des Opportunitätsprinzips bei der Verfolgung des Konsums aller anderen Drogen; gesetzliche Verankerung der Heroinabgabe als «anerkannte Therapie» (Heroin würde von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen); neben den Säulen Prävention, Therapie und Repression die gesetzliche Verankerung der «Überlebenshilfe» (die namentlich die Einrichtung von «Gassenzimmern» und Spritzenautomaten für den Konsum illegaler Drogen umfasst) und darüber hinaus eine massive Erweiterung der Kompetenzen des Bundes im Bereich der Drogenpolitik auf Kosten der Kantone. Ein Waadtländer Nationalrat und Arzt, hat den Gesetzesentwurf als «schändliches Gesetz» («une loi scélérate») bezeichnet. Noch vor seiner Behandlung im Parlament hat dieser Entwurf Hoffnungen auf eine unmittelbar bevorstehende Liberalisierung geweckt, was die Produktion von und den Handel mit Drogenhanf in einem in Europa noch nie da gewesenen Ausmass gefördert hat. Nicht von ungefähr hat der Spiegel die Schweiz als ein «Paradies für Kiffer» dargestellt. Das Gebiet der Broye (Kanton Waadt), in dem Hanfkulturen von Wachttürmen aus bewacht werden, hat den Übernamen «Kolumbien der Schweiz» erhalten. Und während man Heroinabhängigen jedes Jahr 200 Kilogramm «reines» Heroin verabreicht, fordert die schweizerische Drogenlobby bereits die Abgabe von «reinem» Kokain an Kokainsüchtige. Die Drogenhändler müssen nicht mehr versuchen, in dieses von Louis Aragon beschriebene trockene Gebiet vorzudringen, in dem sie verfolgt waren. Heute haben sie sich darin bereits niedergelassen, und niemand weiss, wie man sich ihrer wieder wird entledigen können, wenn Konsumgewohnheiten entstanden sind, die auf eine eidgenössische Verordnung zurückgehen, auf deren Inhalt das Parlament, also das Volk, keinen Einfluss mehr hat. Deshalb muss das Gesetz als Ganzes zurückgewiesen werden.
Prof. Thomas Zeltner (Direktor des BAG), Prof. Ambros Uchtenhagen (Leiter des Instituts für Suchtforschung, Zürich) Dr. med. Robert Hämmig (psychiatrische Dienste, Universität Bern), Dr. med. André Seidenberg (Arzt in Zürich) und Dr. Margret Rihs-Middel (Koordination der Drogenforschung beim BAG) haben 2001anlässlich des Treffens des Lindesmith Center und der Drug Policy Foundation den «Norman E. Zinberg Award for Achievement in the Field of Medicine» erhalten. Dieser Preis wird «medizinischen Forschern verliehen, die auf dem Gebiet der Drogen ehrgeizige Arbeiten durchführen, ohne sich vom Zeitgeist beeinflussen zu lassen» (sic). In seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt Zürich hatte Ueli Locher 1993 bereits den «H. B. Spear Award for Achievement in the Field of Control and Enforcement» erhalten. Diese Auszeichnung erhielt er gemeinsam mit drei weiteren Vertretern der Mitgliedstädte der Frankfurter Resolution, einer weiteren Lobby, die an der Aufhebung der Drogenverbotsgesetzgebung gearbeitet hat.
Cannabis - eine immer potentere Droge
Marihuana aus Schweizer Produktion ist heute 7 bis 18 mal stärker als 1995 Dr. Werner Bernhard, Leiter der Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie, Die chemische Abteilung des IRM Bern führte im letzten Jahr mehr als 2000 Analysen polizeilich beschlagnahmter Cannabis-Produkte und Hanfpflanzen durch. Auftraggeber waren die Organe der Rechtspflege der Kantone Bern, Fribourg, Solothurn und Aargau. Haschisch wies je nach "Qualität" einen THC-Gehalt zwischen 7 und 28 Gewichtsprozent auf. Der Durchschnitt lag bei einem gesamt THC-Gehalt von 20 Gewichtsprozent. Als Marihuana bezeichnet man die getrockneten Blüten und Blätter von Cannabispflanzen. Die Blüten weiblicher Pflanzen aus
Indoor-Anlagen wiesen THC-Gehalte bis 28% auf. Am meisten verkauft wird heute aber das Marihuana, das aus den Hanfblüten weiblicher Pflanzen gewonnen wird und das im Jahr 2002 THC-Gehalte zwischen 5 und 28 Gewichtsprozent aufwies. Der Durchschnittswert der in unserem Stofflabor bestimmten THC-Gehalte dieser Ware lag im Jahr 2002 bei 13 Gewichtsprozent. Haschischöl, das relativ selten vorkommt, weist einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 30 Gewichtsprozent auf. Die höchsten ermittelten Werte betragen 60 Gewichtsprozent.
Von diesen Mustern waren 7 Marihuanaproben mit "Indoor" bezeichnet. 34 Marihuanaproben waren nicht näher bezeichnet. Alle analysierten Marihuanaproben stammen aus Schweizer Produktion. Weiter wurden 15 Haschischproben und eine Probe Haschischöl analysiert (s. Abb. 2).
Das Haschisch stammt zum Teil aus dem Ausland. Die nicht näher bezeichneten Marihuanaproben wiesen THC-Gehalte zwischen 4 und 22% auf (Mittelwert 13.7%). Das mit "Indoor" bezeichnete Marihuana wies THC-Gehalte zwischen 15 und 27% auf (Mittelwert 21.3%). Das Haschisch wies THC-Gehalte zwischen 7 und 25% (Mittelwert 13%). Das Haschischöl wies einen Gehalt von 21% auf. Beurteilung Marihuana ist zurzeit in der Schweiz 7 bis 18-mal stärker als noch vor wenigen Jahren. Marihuana aus Indoor-Produktion ist meist stärker als ausländisches Haschisch (der berühmt berüchtigte "schwarze Afghane" weist in der Regel THC-Gehalte von 7% auf). Auch im Vergleich zu den USA sind in der Schweiz äusserst starke Cannabisprodukte auf dem illegalen Drogenmarkt [2]. So wurden im Orlando Regional Crime Laboratory im Juni 2002 36 Marihuanaproben analysiert. Die THC-Gehalte lagen zwischen 2 und 13% (Mittelwert 6.2%) [3].
Referenzen [1] http://www.tsr.ch/emission/abe/enquete/sante.html [2] Michael G. Bovens und Werner Bernhard, "Reinheitsgehalte von Heroin-, Cocain- und Cannabissicherstellungen in der Schweiz im Jahre 2002", Kriminalistik, 2003, 313-317 [3] Christina J. Newell, "Potency of Cannabis Seized in Central Florida During June 2002", Microgram Journal, Vol.1, 37-39 (2003)
Von Jean-Paul Vuilleumier, Sekretär Verein Jugend ohne Drogen, Zürich 26.9.03. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat am 25. September ab, auf den vom Bundesrat präsentierten und vom Ständerat im Dezember 2001 unterstützten Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. Dies ist als ein klares Signal zu werten, dass eine Mehrheit der Grossen Kammer nicht bereit ist, auf die weitgehende Legalisierung des Cannabiskonsums, des Anbaus und des Handels einzugehen. Dieser Entscheid wurde mit der Unterstützung der Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der Liberalen Partei (LPS), der Evangelischen Volkspartei (EVP), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), der Schweizer Demokraten (SD), einer Mehrheit der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) und der Westschweizer Minderheit der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) gegen den Verbund der Sozialdemokratischen Partei (SPS), der Grünen Partei (GPS) und der Deutschschweizer Mehrheit der FDP erreicht.
Hauptargumente der Befürworter einer verantwortungsbewussten, restriktiven Drogenpolitik Folgende Sachargumente wurden in der Nationalratsdebatte zur Begründung des Antrages auf Nichteintreten eingebracht:
Wie weiter? Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, der es frühestens in der Dezembersession dieses Jahres neu beurteilen wird. Falls sich die Kleine Kammer dem Entscheid des Nationalrates anschliesst, ist diese Revision endgültig gescheitert. Ebenfalls gescheitert ist die Vorlage, wenn der Ständerat auf seiner Unterstützung der Vorlage besteht und der Nationalrat erneut das Eintreten verweigert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Ständerat bei seiner Position bleibt und die zuständige nationalrätliche Kommission dem Rat eine überarbeitete Version vorlegt. Dies würde aber kaum vor Frühjahr oder Sommer 2004 möglich sein. Nach diesem ersten Erfolg werden der Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik, die angeschlossenen Organisationen und alle weiteren für eine verantwortungsvolle und restriktive Drogenpolitik eintretenden Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Monaten weiterhin aktiv auf drogenpolitische Entwicklungen Einfluss nehmen. Es geht um den Schutz unserer Jugend und der ganzen Gesellschaft vor den negativen Auswirkungen der Rauschgifte und der in unserem Land bereits gut eingerichteten Drogenlobby. Internationaler Suchtstoffkontrollrat der UNO
Vatikan weist jegliche Legalisierung von Drogen zurück
Lehrerinnen- und Lehrerverband Schweiz
(LCH)
Medienmitteilung vom 21. Januar 2003 Stellungnahme des LCH Lehrerinnen- und Lehrerverband gegen Kiffen Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) ist besorgt über den Cannabis-Konsum an Schweizer Schulen. Die Klagen über Schülerinnen und Schüler, die "beduselt" im Unterricht sitzen, häufen sich. Die Lehrerschaft ist nicht bereit, dies im Zuge der Liberalisierung einfach hinzunehmen. Für den LCH steht nicht die strafrechtliche oder gesellschaftspolitische Seite der Thematik im Vordergrund. Sondern allein die Frage; Wie geht die Schule in der alltäglichen Leistungs- und Disziplinarpraxis mit der Tatsache um, dass sie nachhaltig bekiffte Schülerinnen und Schüler unterrichten soll? Der LCH verlangt von den Schulbehörden eine klare Stellungnahme und Richtlinien für Disziplinarmassnahmen in chronischen Fällen.
Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes – Jean-Philippe Chenaux, Centre Patronal, Paudex/Lausanne I. Die Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen) II. Die Heroinverschreibung III.
Das Opportunitätsprinzip, angewendet IV. Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz V. Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik VI. Die De-facto-Legalisierung des Cannabis und die sieben Lügen der Drogenlobby VII. Das Alibi mit der «Verstärkung des Jugendschutzes» Entwurf
zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes –
Der Entwurf zur Revision des eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), der im März 2001 vom Bundesrat verabschiedet wurde, beinhaltet nicht nur die Straffreiheit für den Konsum von Cannabis und die entsprechenden Vorbereitungshandlungen (Kleinhandel). Er sieht im Bereich des Anbaus von Drogenhanf und dem daraus resultierenden Handel mit Cannabisprodukten sowie beim Konsum aller anderen Rauschgifte Änderungen vor, die den damaligen Forderungen der DroLeg stark entgegenkommen – einer eidgenössischen Initiative, die das Volk 1998 massiv verworfen hat. Falls das Parlament die Revisionsvorschläge annimmt, und falls – was sehr unwahrscheinlich ist – kein Referendum zustande käme, würde die Schweiz zu einem Drogenhandelsplatz für alle Drogen, der noch viel verheerendere Auswirkungen hätte als derjenige Hollands.
I. Die Drogenpolitik in Europa (aktuelle Entwicklungen) Aufgrund ihrer zentralen Lage innerhalb Europas, ihrer Rolle als internationaler Finanzplatz sowie ihres Engagements im humanitären Bereich darf die Schweiz eine Revision ihrer Drogengesetzgebung nicht durchführen, ohne die Situation des übrigen Kontinents und die Konventionen, die sie im Rahmen der UNO unterzeichnet hat, mit einzubeziehen. In der Bundesrätlichen Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes vom 9. März 2001 legen die Seiten über die Entwicklungen in der internationalen Drogenpolitik den Akzent auf die Massnahmen bzw. Projekte zur Liberalisierung des Drogenmarktes in Europa, um so den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine unumkehrbare Entwicklung «gemäss der Entwicklung der Geschichte» handle. Dem ist jedoch überhaupt nicht so. Die Entwicklungen der jüngsten Zeit zeigen im Gegenteil, dass die Liberalisierungspolitik keine Zukunft mehr hat. Ein deutliches Zeichen ist letzten Januar von der parlamentarischen Versammlung des Europarates gesetzt worden, als eine Mehrheit der Abgeordneten jeglicher politischer Couleur den Flynn-Bericht über die Drogensucht[3], welcher die sehr fragwürdigen Vorzüge des Schweizer Vier-Säulen-Modells feierte, zurückwiesen. In Schweden hat Premierminister Göran Persson in seiner Rede zur Eröffnung der Parlamentssession am 1. Oktober 2002 unmissverständlich festgehalten, dass die Drogen bekämpft werden müssten und dass für den diesbezüglich vorgesehene Aktionsplan für die Periode 2002–2005 ein Budget von 325 Millionen Kronen (52 Millionen Franken) gesprochen worden war. Der sozialdemokratische Regierungschef kündigte eine ganze Reihe von Massnahmen an, welche nicht die sogenannte Risikoverminderung (harm reduction), welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) propagiert wird, vorsah, sondern eine Reduktion von Angebot und Nachfrage – die einzige Art, positive Ergebnisse im Kampf gegen Drogen zu erreichen. Ich zitiere hier einige Beispiele, um ihnen zu zeigen, dass man in diesem skandinavischen Land, wie in allen Ländern, die uns umgeben, nicht bereit ist, «mit Drogen leben zu lernen». Schweden wird die Zahl drogenfreier Jugendtreffpunkte erhöhen und das Anti-Drogen-Netz für Jugendliche ausbauen. Die Behandlung von Drogenkonsumenten wird ausgebaut. Die Anzahl Plätze in den therapeutischen Einrichtungen für Jugendliche wird erhöht. Zusätzliche Mittel werden dem nationalen Anti-Drogen-Koordinator zur Verfügung gestellt, der ein Sekretariat mit dem Namen «Mobilisierung gegen Drogen» eingerichtet hat. Ebenso werden die Anzahl der Polizisten im Kampf gegen den Drogenhandel erhöht und die Kontrollen an den Grenzen verstärkt. Ausserdem werden neue Vorstösse im Kampf gegen das organisierte Verbrechen unternommen.[4] Im benachbarten Dänemark hat die Regierung schliesslich auf ihr Heroinabgabe-Projekt verzichtet. Es werden verschiedene Aktivitäten unternommen, um den Drogenhandel zu bekämpfen, insbesondere in Christiania – einem «alternativen» Viertel von Kopenhagen gegenüber von Malmö –, wo sich zahlreiche junge Schweden ihre Drogen beschaffen. Seit langem warnen die schwedischen Behörden vor diesem bekannten Drogenhandelsplatz Christiania, in dem viele junge Menschen ihre erste Erfahrungen mit Rauschgiften gemacht haben. Holland, in Legalisierungskreisen lange Zeit als das Vorzeigemodell angesehen, führt zur Zeit ein Reformprogramm durch, das neben dem Verbot des Testens von Ecstasy-Pillen und dem Schliessen neuer Coffee shops in Orten nahe der Landesgrenze verschiedene weitere Massnahmen vorsieht, um den «Drogentourismus» einzuschränken. Dieser Umschwung entstand durch einen massiven Druck der Öffentlichkeit. Teilweise ist er auch mit dem Anstieg des Konsums fast aller Drogen – Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy und halluzinogene Pilze – bei Jugendlichen verbunden, wie eine kürzlich vom Centre for Drug Research (CEDRO) und der Universität von Amsterdam durchgeführte Untersuchung belegt.[5] In Italien – neben Holland das einzige europäische Land, dessen Drogenpolitik seit mehreren Jahren gewissen Bestimmungen der UNO-Konventionen widerspricht[6] – wurde kürzlich zum ersten Mal ein Drogenbekämpfungsplan verabschiedet. Einer der Hauptpunkte dieses neuen Projekts der italienischen Regierung ist es, den Drogensüchtigen eine Behandlung zu garantieren, die auf den vollständigen Verzicht jeglichen Drogenkonsums aufbaut. Dieser Plan hat ausserdem eine drastische Reduktion von Angebot und Nachfrage zum Ziel und geht weit über die minimalistische Sichtweise der sogenannten «Risikoverminderung» hinaus. In Deutschland widersetzt sich die Regierung Schröder weiterhin – trotz der Druckversuche der Grünen – entschieden der Legalisierung von Cannabis. Marion Caspers-Merk (SPD), Regierungsbeauftragte für Drogenfragen, hat erst kürzlich erklärt, dass eine solche Massnahme falsch wäre. Diese restriktive Bundespolitik passt mehr oder weniger schlecht zur «Risikoverminderungs»-Politik, welche die Einrichtung von Fixerstuben und Versuche mit der Heroinabgabe (jedoch nicht als «Behandlung» eingestuft) in einigen Grossstädten zulässt. In Frankreich untersucht die neue Regierung verschiedene Vorschläge, um auf die Verschlechterung der Drogensituation im Land zu reagieren, wobei auch die rave-parties und andere Disco-Veranstaltungen berücksichtigt werden. Wissenschaftliche Institutionen verstärken die Warnung vor jeglichem Drogenmissbrauch, einschliesslich Cannabis (siehe weiter unten). All diese Vorstösse tragen zur Förderung der Gesundheit und zum Schutz der Jugend bei. Sie entsprechen den Forderungen der internationalen Drogen-Übereinkommen und sind Teil der internationalen Drogenbekämpfung, welche durch den internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) in Wien kontrolliert wird, dem Hüter der UNO-Drogenkonventionen. Der Entwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), den der Bundesrat im März 2001 verabschiedet hat, untergräbt diese Bemühungen und ist von Nachteil für die internationale Zusammenarbeit im allgemeinen und speziell auch der europäischen, weil er folgendes beinhaltet: · Legalisierung der Heroinabgabe. · Liberalisierung des Konsums von Hanfprodukten und die weitgehende Tolerierung von Hanfanbau und -verkauf, wobei man in diesem Bereich noch weiter gehen würde als in Holland. · Verminderung der Strafverfolgungspflicht bei Konsum anderer Drogen (einschliesslich der «harten» Drogen). · Verankerung von «Überlebenshilfe» und «Schadensverminderung» im Gesetz mittels einer vierten drogenpolitischen Säule, welche die bisherigen drei Säulen massiv schwächt.
II. Die Heroinverschreibung Heroin würde aus der Liste der verbotenen Substanzen (bisheriger Art. 8 Abs. 1 Bst. b BetmG) gestrichen. Die «medizinische Verschreibung von Heroin» würde so zu einer anerkannten Therapieform (Art. 3e), wie die Behandlung mit Methadon. Das geltende Gesetz (Art. 8 Abs. 8) hält fest: «Der Bundesrat legt die periodische Überprüfung der Therapieverläufe fest, namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz.» Dieser wichtige Zusatz erscheint im Revisionsentwurf nicht mehr. Das Ziel der Abstinenz ist auch in den allgemeinen Zielen, die das Gesetz verfolgt (Art. 1. Abs. 1), nicht mehr erwähnt. Eine weitere sehr bedenkliche Tatsache ist, dass die Aufnahmekriterien ins Heroinprogramm nicht mehr im Gesetz festgehalten werden sollen (bisheriger Art. 8 Abs. 7), sondern nur noch in einer Verordnung. Art. 3e Abs. 3 hält dazu fest: «Für die heroingestützte Behandlung erlässt der Bundesrat besondere Bestimmungen.» Er sorgt dafür, «dass nur an betäubungsmittelabhängige Personen, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt» [. . .]. So behält sich der Bundesrat vor, die Aufnahmekriterien der rund 20 Abgabestellen in Zukunft zu modifizieren – und den Forderungen der Drogenlobby anzupassen – ohne dass der Stimmbürger oder das Parlament sich dazu äussern könnten. Ich erinnere daran, dass Holland, bekannt für seine äusserst liberale Drogenpolitik, bedeutend strengere Aufnahmekriterien festgelegt hat als die Schweiz
Auch wenn ich auf die Unterschiede hinweise, die es zwischen den beiden Programmen zur Heroinverschreibung gibt, will ich damit keinesfalls das niederländische Programm verteidigen, das von 1998 bis 2001 durchgeführt wurde. Diese Versuche werden zur Zeit auch heftig kritisiert.[7] Heroin als Medikament und Heroinabgabe als durch die Krankenkassen zu finanzierende therapeutische Behandlung gesetzlich zu verankern, wäre ein schwerwiegender Fehler, durch den sich unser Land vor der wissenschaftlichen Fachwelt desavouieren würde. Es muss hier auch betont werden, dass die einzige unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Heroinversuche durch eine externe Expertenkommission der WHO zu Handen des Bundesrates und auf Verlangen des Suchtstoffkontrollrates der UNO (INCB) durchgeführt wurde. Dabei ist festzuhalten, dass – aufgrund dieses im April 1999 publizierten Berichts – die Abteilung Substance Abuse der WHO es ablehnte, die Heroinverschreibung als wirkungsvolle therapeutische Alternative zur Behandlung Heroinabhängiger anzuerkennen. Der INCB hat bereits mehrfach festgehalten, dass das Schweizer Heroinprojekt und die Politik der Heroinverschreibung, nicht auf wissenschaftlichen und medizinischen Resultaten beruhen. Deshalb rät er auch anderen Ländern davon ab, diesem Vorgehen zu folgen.[8] Das Schlimmste am ganzen ist, dass die Drogenabhängigen, die nun das in Edinburgh produzierte und in Thun abgefüllte Heroin erhalten, in ihrer Abhängigkeit belassen, ja sogar noch enger in ihre chemische Zwangsjacke geschnürt werden. In der Bundesrätlichen Botschaft zum Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 3. Juli 2002 wird behauptet, dass man über wissenschaftliche Angaben für die Periode bis Ende 2000 verfüge. Man sucht aber vergeblich nach einem Hinweis auf die Zahl der Süchtigen, die seit dem Beginn der Versuche 1994 das Heroinprogramm verlassen haben, um eine abstinenzorientierte Therapie zu machen, und die dann zwei, drei oder fünf Jahre später drogenfrei leben. Die einzigen angeführten Zahlen nennen 175 Patienten, die im Jahr 2000 ihre «Heroinbehandlung» abgeschlossen haben, und von denen 127 in eine Methadonbehandlung oder in eine abstinenzorientierte Therapie gewechselt haben. Wie viele von diesen 127 Drogenabhängigen haben eine Abstinenztherapie begonnen? Wie viele von denen, die eine Methadonbehandlung begonnen haben, kamen schon aus einem Methadonprogramm, bevor sie staatliches Heroin erhielten? Und vor allem müssen wir wieder fragen: Wie viele der ungefähr 2000 Drogenabhängigen, die seit 1994 das Heroinverschreibungsprogramm durchlaufen haben, wählten schliesslich eine abstinenzorientierte Behandlung und haben daraufhin ihre Sucht überwunden? Die Experten der WHO verlangten in ihrem Bericht, dass die Zahl der Todesfälle besser dokumentiert werden müsse. Dieser Bitte scheint nicht nachgekommen worden zu sein. Die Botschaft vom 3. Juli 2002 – ebenso wie der Jahresbericht des BAG zur ärztlichen Heroinverschreibung – schweigen sich über diesen Punkt aus. Der Schlussbericht der Forschungsbeauftragten über die Versuche mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln für die Periode von 1994-1996 nimmt Bezug auf 36 Todesfälle, wovon 17 auf Aids und andere Infektionskrankheiten zurückzuführen sind, 2 auf eine Überdosis bei illegalem Drogenkonsum und 4 auf Selbstmord, 2 davon während der Behandlung. In der Folge wurde von weiteren 13 Todesfällen gesprochen, und es ist anzunehmen, dass diese Zahl von insgesamt 49 Todesfällen heute bereits weit überschritten ist. Weshalb werden die Angaben, welche einen Vergleich der Todesrate in den Heroinprogrammen mit derjenigen in den Methadonprogrammen ermöglichen würde, der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt? Gemäss dem schon zitierten Schlussbericht waren 80% der Teilnehmer zu Beginn des Heroinprogramms in guter und sogar sehr guter gesundheitlicher Verfassung. Wie steht es um diese Menschen heute, nach mehreren Jahren staatlich geförderter Heroinabhängigkeit? Die schädigenden Folgen von Heroinkonsum sind sehr zahlreich, von Hautinfektionen über Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem, Störungen der Lungen- und Atemfunktionen, Störungen des Magen-Darmtrakts, Nierenschäden, neurologische, hormonelle und immunologische Schäden bis zum Risiko des Todes durch Überdosis.[9] Das BAG schreibt die Abnahme der Todesfälle durch Überdosis in den letzten Jahren immer wieder den positiven Wirkungen der medizinisch kontrollierten Heroinabgabe zu. Tatsächlich sind die Todesfälle wegen Drogen während der fünf Jahre von 1995 bis 1999 gesunken. Im Jahr 2000 sind sie jedoch erneut angestiegen und man wird dieses Jahr sehen, ob sich der leichte Rückgang des letzten Jahres bestätigt oder ob die Zahl wieder steigen wird. Man muss ausserdem unterstreichen, dass ausgerechnet in den Kantonen, die die Heroinabgabe durchführen ein Anstieg der Todesfälle festzustellen ist. Das Beispiel Zürich ist diesbezüglich interessant. Die Stadt investiert mehr als 10 Millionen Franken jährlich in die Heroinabgabe. Sie stellt den Süchtigen mehr als 300 kostenlose Wohnplätze («Begleitetes Wohnen») zur Verfügung, ein halbes Dutzend Fixerstuben, Kleinbusse für die Spritzenabgabe, unzählige Spritzenautomaten auf öffentlichen Plätzen, usw. Trotzdem stiegen die Todesfälle wegen Drogenkonsum um mehr als 30% im Jahr 2000 (von 26 auf 34). Im ganzen Kanton Zürich registrierte man 64 Überdosen im Jahr 2001 gegenüber 45 im Jahr 1999. Die offene Drogenszene ist keineswegs aufgelöst, sondern sie bewegt sich, je nach Polizeieinsatz, im Langstrassenquartier (Kreis 4) umher. Der Kanton Waadt weigerte sich immer, am Heroinabgabeprogramm teilzunehmen. Er verfügt weder über Spritzenautomaten, noch über Fixerstuben. Die Zahl der Überdosen ist in diesem Kanton nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar von 21 Überdosen im Jahr 1998 auf 13 im Jahr 2001 gesunken. Eine weitere wichtige Tatsache ist die folgende: die Todesfälle von Süchtigen, die nicht in der Statistik der Überdosen aufgeführt werden (Todesfälle wegen Aids und Hepatitis), haben im Jahr 2000 aufgehört abzunehmen. Der Rückgang, der von 1995 bis 1998 zu beobachten war, lässt sich auf die Einführung der sehr wirksamen antiviralen Medikamente zurückzuführen. Im Schatten der Präventionskampagnen gegen Aids und Hepatitis B verbreitet sich das Hepatitis C-Virus mit beeindruckender Geschwindigkeit. Die Mehrheit der intravenösen Drogenkonsumenten sind heute mit diesem Virus infiziert, in 70 bis 85 % der Fälle entwickelt sich eine chronische Krankheit, die oft zu einer Zirrhose oder einem unheilbaren Leberkrebs führt. Es wäre für die Allgemeinheit interessant zu wissen, wieweit diese Infektionen die Anzahl der Todesfälle wegen Hepatitis bei drogeninjizierenden Süchtigen beeinflussen. Ausserdem ist die Entscheidung, die Kosten der Heroinabgabe an Drogenabhängige auf die Krankenversicherungen abzuwälzen, unakzeptabel. Santésuisse, vormals Konkordat der Krankenversicherer, war «konsterniert» über diese Entscheidung und von den Reaktionen, die das Centre Patronal erhielt, hier diejenige des Direktors eines Unternehmens: «Da keinerlei Druck zur Abstinenz ausgeübt, noch der Abgabe eine zeitliche Grenze gesetzt wird, muss man damit rechnen, dass die Anzahl der abhängigen Personen, die von diesen Massnahmen profitieren werden, ansteigen wird». Unter diesen Bedingungen, fügte er hinzu, «hält man die Versicherten wirklich zum Narren, wenn man ihnen Kosten aufhalsen will, die Folge der Drogenpolitik und nicht der Gesundheitspolitik sind. Solche Entscheidungen tragen dazu bei, die Bundesbehörden in Misskredit zu bringen». Aus der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Plätze für die Heroinabgabe nicht alle besetzt sind, lässt sich noch nicht schliessen, wie sich die Situation entwickeln wird, wenn das Heroin, wie vorgesehen, vom Betäubungsmittelgesetz als «Medikament» eingestuft (Diaphin, Handelsname für Heroin, wurde schon im Dezember 2001 als Arzneimittel registriert) und die Heroinverschreibung von einer «Überlebenshilfe»-Massnahme definitiv zu einer «Behandlungs»-Massnahme im Rahmen der Säule «Therapie» überführt würde. Die Heroinabgabe beeinträchtigt eindeutig das Angebot der auf Abstinenz ausgerichteten Therapieeinrichtungen. Sie bedeutet eine Verlängerung der Abhängigkeit, die dem Süchtigen jegliche Motivation nimmt, Wege zum Entzug und zur Rehabilitation ins Auge zu fassen. Die Änderungen in der Subventionspolitik des Bundes hat die Situation massiv verschlimmert. Mehrere stationäre Einrichtungen mussten schliessen, andere sind früher oder später genauso zur Aufgabe verurteilt. Es gibt keine Statistiken für die letzten zwei Jahre, aber die Zahlen für den Zeitraum von 1996 bis 1999 sprechen für sich: die Zahl der Therapiegemeinschaften ist von 173 auf 161 gesunken, welche noch kaum 2000 Plätze anbieten. Die Anzahl der stationären Einrichtungen ist in dieser Zeitperiode demnach schon um 7% gesunken. Heute wird die Abnahme bereits weit über 10% liegen. In der Diskussion um die Zukunft solcher Einrichtungen konzentriert sich die Kritik einzig auf die Kostenfrage, ohne Qualität und Wirksamkeit wirklicher Therapie die notwendige Beachtung zu schenken. Was die Kosten angeht, ist sicher, dass, langfristig gesehen, eine abstinenzorientierte Behandlung sehr viel günstiger ist als die Heroinabgabe. Regelmässige Drogenkonsumenten können nur selten längere Zeit in der Gesellschaft integriert bleiben. Sie müssen in der Regel ihr Leben lang durch Sozialhilfe, Krankenkassen und Invalidenrente unterstützt werden. Die Erfolge der Betreuung in stationären Einrichtungen sind belegt. Eine Untersuchung hat aufgezeigt, dass ein Jahr nach Beendigung der Therapie zwei von fünf Personen (40%) keine Drogen mehr konsumieren. Die Fondation du Levant in Lausanne gibt einen Erfolg von 50% nach fünf Jahren an, bei einer Behandlungszeit von zehn Monaten und einer Nachbehandlung von vier Monaten. Die Fondation des Rives du Rhône in Sion erzielt nicht weniger ermutigende Resultate mit einer stationären Behandlung von zwei bis drei Jahren. Diese Institutionen laufen jedoch Gefahr, ihre Leistungen reduzieren zu müssen, wenn Drogenabhängigen aus anderen Kantonen die Therapie dort nicht mehr finanziert wird und wenn der Kanton nicht umgehend an die Stelle von Bundesamt für Sozialversicherung und BAG tritt, indem er das Finanzierungsmodell FIDé übernimmt, das der Bund vorschreibt.
III.
Das Opportunitätsprinzip, angewendet auf die Konsumenten Das Opportunitätsprinzip soll auf den Konsum aller Drogen angewendet werden – die sogenannt «harten» Drogen miteingeschlossen – indem «die allgemeine Pflicht zur Verfolgung» bei Betäubungsmittelkonsum ohne medizinische Indikation beschränkt würde (Art. 19d). So wäre z.B. der Konsum von Kokain, Heroin, Ecstasy, GHB oder «Thai-Pillen» straffrei, wenn «die sicher gestellten Betäubungsmittel für den eigenen Konsum bestimmt sind», wenn «der Konsum nicht in der Öffentlichkeit erfolgt» und wenn «die Widerhandlung des Täters den Konsum eines Dritten nicht ermöglicht» (Art. 19e). Die Kompetenz, die sich der Bundesrat damit geben will, die Verfolgungspflicht gegenüber Widerhandlungen einzuschränken, würde früher oder später zu einer materiellen Strafbefreiung führen, was in Hinblick auf das Legalitätsprinzip sehr fragwürdig wäre. Dem Legalitätsprinzip bei Strafverfolgungen eine Absage zu erteilen, würde aber dem Schweizer Rechtssystem widersprechen. Das käme auch einem direkten Angriff auf die Kompetenz der Kantone gleich, die heute ein differenziertes Herangehen haben, welches jeweils an ihre besondere Situation in diesem Bereich angepasst ist. Im gleichen Zug würde man die präventive Wirkung restriktiver Regelungen in Frage stellen und der Primär- und Sekundärprävention, die sich an Jugendliche wendet, einen schweren Schlag versetzen. Wenn man weiss, wie gewisse Drogenabhängige und Dealerkreise labile Jugendliche geschickt beeinflussen können, ist es nicht schwer vorauszusagen, dass eine solche Regelung eine weitere Verbreitung des Drogenkonsums in der Gesellschaft zur Folge haben wird. IV. Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz Die sogenannte «Schadensverminderung» und ihre schweizerische Entsprechung «Überlebenshilfe» soll, wie die anderen drei Säulen «Prävention», «Therapie» und «Repression», im Gesetz verankert werden (Art. 1a). «Vorhandene Lücken schliessen» ist eines der vordringlichen Ziele des Bundesrates. Mit dem Begriff «vorhandene Lücken» sind die unterschiedlichen Angebote in den verschiedenen Kantonen gemeint, insbesondere die sogenannt «niederschwelligen Angebote» wie Gassenzimmer, Fixerräume, Spritzenabgabe (Flashbox aus dem Automaten), etc. Die Kantone, die bisher das Einrichten von Fixerräumen (in der Westschweiz alle mit Ausnahme von Genf) und das Aufstellen von Spritzenautomaten auf öffentlichem Grund verhindert haben, müssten sich wohl oder übel anpassen.
V. Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik Dem Bund würden in den Bereichen Koordination, Forschung, Ausbildung und Qualitätssicherung fast uneingeschränkte Möglichkeiten gegeben (Art. 3h-l). Der Bund würde zum Beispiel mit Angebotssteuerung im Bereich der Risikoverminderung und der «Überlebenshilfe» eingreifen können, um so die Kantone zu zwingen, Spritzen (z. B. in Form von Flashbox) jederzeit erhältlich zu machen. Für die Erforschung der medizinischen Verwendung verbotener Substanzen könnten neue Forschungsprojekte bewilligt werden. Die Versuche mit LSD, Ecstasy und Psilocybin, die bereits während sechs Jahren (1988-1993) mit mehr als hundert Personen durchgeführt wurden, könnten völlig legal wieder aufgenommen werden. Die Kantone wie auch der Bund würden mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Botschaft des Bundesrates spricht unter anderem von der Entstehung von «Mehrkosten durch eine Verbesserung der Qualität und eine Ergänzung des Angebots in den Bereichen Therapie und Schadensverminderung». Diese zusätzlichen finanziellen Mittel, die für «Schadensverminderung»-Angebote und die neue heroingestützte «Therapie» aufgewendet werden, gehen dabei auf Kosten der abstinenzorientierten stationären Therapiezentren, von denen immer mehr wegen der fehlenden Unterstützung ihre menschliche, erfolgreiche Tätigkeit einstellen müssen.
VI. Die De-facto-Legalisierung des Cannabis Der Konsum von «Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis» sowie die entsprechenden Vorbereitungshandlungen würden straffrei erklärt (Art. 19c).Darüber hinaus soll der Anbau von Hanf zur Drogengewinnung und die Produktion von und der Handel mit Cannabisprodukten mit Hilfe des Opportunitätsprinzips toleriert werden (Art. 19f). Im Gegensatz zur Strafverfolgungspflicht und zum Legalitätsprinzip, beinhaltet das heute geltende Opportunitätsprinzip die Möglichkeit, dass der Richter in bestimmten Fällen selber entscheiden kann, ob ein Vergehen geahndet werden soll oder nicht. Im Rahmen des vorliegenden Revisionsvorschlages beinhaltet das Opportunitätsprinzip etwas völlig anderes – nämlich, dass der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz übergibt, in einer Verordnung festzulegen, wann die Behörden (inklusive Polizei) auf eine Strafverfolgung verzichten müssen. Die Bedingungen unter denen der Anbau, die Herstellung und der Handel von und mit Cannabis toleriert werden sollen (Art. 19f Abs. 1 und 2), verdienen es aufgezählt zu werden:
Lassen sich so Export und Grenzverkehr verhindern? Es ist absolut illusorisch, diese Regelung in die Tat umsetzen zu können, wenn man weiss, dass nur 0,2% der Reisenden bei der Ausreise aus der Schweiz kontrolliert werden. Die vorgeschlagene Revision wurde Professor Mark Pieth zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem internationalen Recht vorgelegt. Der Basler Jurist kam zum Schluss, dass diese Revision «was Konsum, Anbau und Kleinhandel von Cannabis betreffe, nicht im Gegensatz zu den internationalen Konventionen stehe».[10] Die Botschaft, kundgemacht am 9. März 2001, enthält einen kurzen Verweis auf ein anderes Gutachten, welches vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne am 5. März sowie am 6. Juni 2001 erstellt wurde. Dieses Gutachten wurde vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Martin Sychold verfasst und von Bertil Cottier, dem stellvertretenden Direktor gegengezeichnet. Darin wird gewiss festgestellt, dass der Revisionsentwurf des BetmG mit dem Abkommen von 1961 nicht inkompatibel ist. Im Gutachten wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des revidierten Gesetzes in die Praxis für die Rechtmässigkeit des Revisionsentwurfs auf internationaler Ebene entscheidend sein wird. Tatsächlich wurde dem Institut im Verlauf des Revisionsverfahrens ein Entwurf einer Verordnung mit Präzisierungen zur Anwendung der im Art. 19f des Gesetzesprojekts festgeschriebenen Strafverfolgungsmassnahmen vorgelegt. Dieser Verordnungsentwurf sah für behördlich angemeldete Kleinanbauer und -händler eine Garantie der Nichtverfolgung vor, solange sie bestimmte Maximalmengen nicht überschreiten. Nach Ansicht des Instituts würde eine solche Garantie im Ergebnis einer Teilentkriminalisierung des Anbaus von und des Handels mit Cannabis gleichkommen. Um die in diesem Fall entstehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, verlangt das Abkommen die Einrichtung einer staatlichen Verwaltungsstelle zur Kontrolle des Anbaus und der Grossverteilung von Cannabis, sowie einer ähnlichen Institution (oder allenfalls ein Bewilligungssystem) für den Einzelhandel. Sollen wir also ein Staatsmonopol einrichten, ähnlich demjenigen, das in Marokko am 24. April 1954 und in Tunesien am 23. April 1953 per Dekret abgeschafft wurde . . . ? Der Internationale Suchtstoffkontrollrat in Wien (INCB) vertritt eine dezidiert andere Meinung. In seinem Jahresbericht 2001 warnt er die Schweizer Behörden mit klaren Worten: «Dieser Vorschlag einer Legalisierung würde zu ganz anderen Resultaten führen als nur zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und seiner Vorbereitungshandlungen» (§ 224). Es wäre «ein beispielloser Schritt in Richtung auf die Legalisierung von Konsum, Anbau, Produktion, Besitz, Kauf und Verkauf von Cannabis für nichtmedizinische Zwecke» (§ 225). Das INCB ist in seiner Beurteilung sehr deutlich: «Dies wäre nicht zu vereinbaren mit den internationalen Übereinkommen zur Drogenkontrolle, im besonderen mit dem Übereinkommen von 1961.» Darüber hinaus wirkt «die Schaffung eines ‘legalen’ Marktes für Cannabis im einen Land als Motor für die Produktion dieser Substanz in anderen Ländern, was das bestehende System der internationalen Drogenkontrolle seines Sinnes entleert» (§ 225). Zum Schluss betont das INCB, dass «das Hinzufügen einer neuen Droge zur Kategorie von Tabak und Alkohol ein historischer Fehler wäre, vor allem zu einem Zeitpunkt, in dem die Bekämpfung des Missbrauchs dieser zwei Substanzen endlich die Beachtung erhält, die ihr gebührt» (§230). Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Schweiz das Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen noch immer nicht ratifiziert hat. Verglichen mit allen anderen europäischen Ländern befindet sich unser Land – zusammen mit Albanien – in diesem Bereich völlig im Abseits. Mehrere Jahre führte Ruth Dreifuss als Grund dafür die zur Abstimmung anstehende DroLeg-Initiative an. Vor mehr als vier Jahren wurden die Legalisierungsforderungen dieser Initiative vom Volk massiv verworfen, und immer noch ist die 88er-Konvention nicht ratifiziert. Der Grund dafür ist, dass eine Annahme des aktuellen Entwurfs zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens nicht zu vereinbaren wäre und dass keine Vorbehalte erlaubt sind. Die Juristen des INCB äussern sich in diesem Punkt unmissverständlich: Die 88er-Konvention schliesst in Artikel 3, Absatz 2 jegliche Form der Straflosigkeit für Vorbereitungshandlungen aus, d.h. die Tolerierung des Anbaus, des Kleinhandels und des Besitzes für den Eigenkonsum. Festzuhalten ist dabei, dass dieses Übereinkommen keineswegs verlangt, dass die Zuwiderhandelnden ins Gefängnis gesteckt werden sollen, sondern es überlässt es den einzelnen Staaten zu entscheiden, welche strafrechtlichen oder sozialen Betreuungsmassnahmen sie vorsehen wollen. Die Kommission Schild schlug bereit 1996 vor, dass die Schweiz dieses Übereinkommen nur mit einem Vorbehalt ratifizieren sollte. Dies kann jedoch nicht akzeptiert werden. Im internationalen Recht ist unmissverständlich festgelegt, dass kein Staat, der ein Übereinkommen unterzeichnet, Vorbehalte zu den zentralen Inhalten dieser Konvention machen darf – und Artikel 3 der 88er-Drogenkonvention ist zentral – , da sonst die Bedeutung des Übereinkommens in seinem Ganzen den Sinn verliert. Nebenbei bemerkt hat sich bisher auch keiner der 150 Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, ein solche Unverschämtheit herausgenommen.
Die sieben Lügen der Drogenlobby Die Vorschläge bezüglich Cannabis sind zu einem grossen Teil dem sogenannten Cannabis-Bericht (1999) entnommen, einem unvollständigen, einseitigen und zudem veralteten Bericht. In keiner Weise berücksichtigt er die heutige hohe THC-Konzentration der neuen Cannabisprodukte: bis zu 25% THC für Marihuana und noch bedeutend mehr für Haschisch und Haschischöl. Der Revisionsentwurf stützt sich auf mindestens sieben Lügen oder Unwahrheiten, die unter anderem auch durch das Bundesamt für Gesundheit und seine Ableger verbreitet und nun teilweise vom Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes übernommen wurden. 1.
Die erste Lüge ist eine Lüge durch Auslassung. Man stützt sich auf
die Ablehnung der Initiativen «Jugend ohne Drogen» (1997) und «DroLeg»
(1998) um die Verwässerung des Betäubungsmittelgesetzes zu legitimieren. Die
Schlussfolgerungen aus den Resultaten dieser beiden Abstimmungen werden
verschwiegen. Bezüglich «Jugend ohne Drogen» hält die VOX-Analyse
fest, dass es sehr gewagt oder gar falsch wäre, die massive Zurückweisung
von «Jugend ohne Drogen» als Zeichen der Unterstützung einer viel
liberaleren Drogenpolitik zu verstehen. 2. Wenn das BAG-Bulletin Spectra (Mai 2001, französische Version) schreibt, dass «für mehr als eine halbe Million Menschen, der – illegale – Konsum von Cannabis zum Alltag in der Schweiz gehört», so ist dies reine Desinformation. Diese Zahl vereint Schweizerinnen und Schweizer, die ein- oder zweimal in ihrem Leben an einem «Joint» gezogen haben, die mehr oder weniger regelmässig und die täglich Cannabis rauchen. Die SFA in Lausanne schätzt die Konsumenten, die täglich rauchen, auf ungefähr 87'000 (6,5% der Jugendlichen und 5% der jungen Erwachsenen). Diese Zahl ist besorgniserregend, aber sehr weit entfernt von den mehr als 500'000 täglichen Cannabiskonsumenten, die das BAG in seinem Bulletin anführt. 3. Wenn behauptet wird, es gehe darum die «Repressionspolitik» aufzugeben, so ist auch dies eine böswillige Irreführung des Bürgers, denn das heute geltende Gesetz ermöglicht mit Art. 19b bereits, den Konsumenten in einem leichten Fall von jeglicher Strafe zu befreien. 4. Die Behauptung, «dass die gesundheitlichen Risiken bei moderatem Cannabiskonsum nicht grösser seien als bei anderen legal erhältlichen Substanzen» (Botschaft 2001, S. 4) ist zweifellos die schlimmste Lüge. Schon nur wenn man die Auswirkungen auf die Entwicklung von Krebs betrachtet, so ist es erwiesen, dass die Teerablagerungen in der Lunge durch Cannabisrauch ungefähr drei Mal höher sind als bei Tabakrauch.[12] Die Menge des abgelagerten Teers hängt auch von der Art des Rauchens eines «Joints» ab: viele Konsumenten inhalieren den Rauch eins «Joint» deutlich tiefer ein als der Rauch einer Zigarette. Zusätzlich zum erhöhten Risiko von Atemwegskrebs, wurden folgende Auswirkungen unterdrückt oder verharmlost: · Auswirkungen auf das Immunsystem («Das menschliche Immunsystem ist relativ resistent gegenüber der immunsuppressiven Wirkung der Cannabinoide», Cannabis-Bericht 1999. Dazu soll nur ein Gegenbeispiel angeführt werden: Die immunsuppressive Wirkung von Cannabis bei der Infektion mit Legionella pneumophila, dem Erreger der Legionärskrankheit, ist in The Journal of Immunology 164/2000 eindeutig belegt worden); · Gameto-Toxizität (In zwölf Kapiteln des Standardwerkes Marihuana and Medicine[13] werden die wissenschaftlichen Originalarbeiten dargelegt, die mit den neuesten molekularbiologischen Techniken aufzeigen, dass Cannabis, mehr als alle anderen psychotropen Substanzen, die Anzahl anormaler Formen männlicher Gameten erhöht); · Veränderungen von DNS und Chromosomen (vgl. das oben zitierte Werk in bezug auf Apoptose oder programmierten Zelltod); · Neurotoxische Einflüsse auf das Gehirn (die Gedächtnisstörungen, Delirien, Psychosen, etc. auslösen); · Körperliche Abhängigkeit von Cannabis (im Cannabis-Bericht, wird diese Abhängigkeit als «sehr schwach» bezeichnet. «Die physische Cannabisabhängigkeit ist eine Realität, die durch 25 Jahre praktische Erfahrungen bestätigt wird» hält der Arzt Dr. Hovnanion fest (CNID, Contre la drogue, Nr. 22, März 2001). Gemäss den Forschern des Nationalen Instituts für Drogenmissbrauch der USA (NIDA), sei die Abhängigkeit von Cannabis sogar etwa gleich stark wie diejenige, die durch Kokain entsteht (Nature Neuroscience, November 2000); · Amotivationales Syndrom, das bei regelmässigem Konsum entstehen kann («In der wissenschaftlichen Literatur erstmals 1969 erwähnt, wurde es nie bestätigt» wird im Cannabis-Bericht behauptet). In Frankreich sind 2001 und 2002 drei wissenschaftliche Berichte erschienen, die vor den Gefahren des Cannabis warnen. Ein Gemeinschafts-Gutachten, das im November 2001 vom Inserm unter dem Titel «Cannabis: Welche Auswirkungen auf Verhalten und Gesundheit?» publiziert wurde, stützt sich auf wissenschaftliche Daten aus ungefähr 1200 Artikeln und Dokumenten, die im September des gleichen Jahres verfügbar waren. Der Bericht des Office parlementaire d’évaluation des choix scientifiques et technologiques (Opecst) mit dem Titel «Die möglichen Auswirkungen von Drogenkonsum auf die psychische Gesundheit der Konsumenten» wurde am 21. Februar 2002 veröffentlicht, und hält bei den Risiken von Cannabis fest, dass diese Substanz Psychosen, halluzinatorische Delirien und Schizophrenien verstärken könne. Der Bericht der Académie nationale de médecine, der zwei Tage zuvor unter dem Titel «Aktuelle illegale Drogen und Gesundheit» erschienen ist, empfiehlt «die Zurückweisung jeglicher Verharmlosungsversuche» von Cannabis, das «ernsthafte physische, psychische, wie auch berufliche und soziale Konsequenzen haben kann». Er verlangt von den Politikern mit Nachdruck darauf hinzuweisen, «dass Cannabiskonsum Freiheitsverlust bewirken kann – vor allem wenn er intensiv ist und mit dem Konsum von Tabak, Alkohol oder weiteren illegalen Drogen einhergeht – und dass sie sich denjenigen entgegensetzen sollen, die Cannabis leichter erhältlich machen wollen, indem sie sich auf die individuellen Freiheiten berufen». Weiter fordert der Bericht die «Systematisierung»der Forschung über die Rolle von Cannabis bei Verkehrsunfällen und empfiehlt eine spezifische Ausbildung zum Thema Drogen ins Medizinstudium einzubauen. 5. Die Behauptung, dass mit der neuen Gesetzgebung die Trennung der Drogenmärkte erreicht werden könnte, ist nicht aufrechtzuerhalten. Das holländische Beispiel zeigt, dass auch wenn sich der Handel mit «harten» Drogen nicht direkt in den Coffee shops abspielt, er in der näheren Umgebung stattfindet. 6. Eine weitere Unwahrheit, die mit der vorhergehenden einhergeht, ist die Verneinung der Schrittmacherfunktion des Cannabis zu härteren Drogen. Es ist bekannt, dass im Vorfeld von Heroin- und Kokainkonsum fast immer auch Cannabisprodukte konsumiert wurden. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Cannabiskonsumenten Heroin oder Kokain versuchen, so ist es in absoluten Zahlen trotzdem eine grosse Anzahl junger Menschen, die bei der heutigen massiven Zunahme des Cannabiskonsums davon betroffen werden. Die aktuellste holländische Untersuchung zeigt, dass der Prozentsatz der über 12-jährigen Bevölkerung, die einmal im Leben Cannabis konsumiert hat von 15,6% in 1997 auf 17% in 2001 zugenommen hat. In Amsterdam ist dieser Prozentsatz von 36,7 auf 38,1% gestiegen. 1997 haben 325'000 Holländer angegeben im letzten Monat Cannabis konsumiert zu haben, 2001 waren es bereits 408'000 Personen. Es ist vor allem in der Altersklasse der 20 bis 24-jährigen, dass die grösste Zunahme festgestellt werden kann: von 31,7% im Jahr 1997 auf 41,9% im Jahr 2001. Im gleichen Zeitraum ist der einmalige Konsum von Kokain von 2,1% auf 2,9% für das ganze Land gestiegen (Amsterdam: von 9,4% auf 10%), derjenige von Ecstasy von 1,9% auf 2,9% und derjenige von Amphetaminen von 1,9% auf 2,6%. Diese Zahlen, die die holländische Realität widerspiegeln, haben nichts gemeinsam mit den ideologisch begründeten und immer gleichen Behauptungen der Vertreter der Drogenlobby. Diese versuchen mit allen Mitteln, die Schweizer Drogengesetzgebung aufzuweichen, indem sie das «holländische Modell» und damit auch das «Opportunitätsprinzip» anführen – ein Modell, das zu einem gesundheitspolitischen und sozialen Fiasko geführt hat. 7. Die Legalisierungsbefürworter behaupten immer wieder, man müsse Liberalisierungsversuche durchführen, auch wenn man noch nicht so genau wisse, ob der Konsums «zu Beginn» etwas zunehmen werde oder nicht. Es handelt sich hier um eine unverschämte Lüge: Es gibt mehrere Beispiele von Regionen oder Ländern, in denen ein klarer Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit einer Droge und der Häufigkeit ihres Konsums nachgewiesen werden kann. Neben Holland kann auch Alaska genannt werden. Dieser Staat war der erste US-Staat, der 1975 Marihuana für den Eigengebrauch legalisierte, mit der Begründung, dass man nicht mehr länger ins «Privatleben eingreifen» wolle. 16 Jahre später erklärten die Bürger dieses Staates den Cannabiskonsum wieder für strafbar, nachdem eine explosionsartige Ausweitung des Konsums dieser und anderer Drogen bei Jugendlichen festgestellt worden war. So hatten 1989 in Alaska 45% der Schüler der Abschlussklassen in den dreissig Tagen vor der Untersuchung Cannabis konsumiert; dies im Vergleich zu einem Landesdurchschnitt von 17%.
VII. Das Alibi mit der «Verstärkung des Jugendschutzes» Unter dem Begriff «Jugendschutz» wird festgehalten, dass «wer einer Person unter 16 Jahren ohne medizinische Indikation Betäubungsmittel anbietet, abgibt oder sonst wie zugänglich macht» sich strafbar macht. Der Artikel 19a sieht dafür Gefängnis und Busse vor. Er stützt sich dabei auf einen Artikel des Strafgesetzbuches (Art. 136 StGB), in dem festgehalten ist, dass wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke, Betäubungsmittel oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann zum Konsum zur Verfügung stellt, mit Gefängnis oder Busse bestraft wird. Im weiteren wird die Ermächtigung zur Meldung von Fällen von suchtbedingten Störungen an die zuständigen Behandlungs- oder Fürsorgestellen (Art. 15 geltendes BetmG) auf Berufsleute im Erziehungs-, Sozial-, Justiz- und Polizeiwesen ausgedehnt (Art. 3c). Wenn nun gesagt wird – wie dies in der Botschaft des Bundesrates der Fall ist – dass die Entkriminalisierung mit einer gleichzeitigen Verschärfung der Prävention einhergehen muss, so ist das widersinnig. Das heisst man macht etwas und gleichzeitig auch das Gegenteil. Dies ist ein Beleg mehr für die Aussage der Genfer Journalistin Françoise Buffat, die in der Tribune de Genève (18.4.01) festhielt «Wir leben in einer so verweichlichten, permissiven und schuldbewussten Gesellschaft, dass sich diese nichts mehr zu verbieten getraut».
Schlussfolgerungen Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde schwerwiegende Gesundheitsschäden aufgrund vermehrten Drogenkonsums zur Folge haben, unausweichlich begleitet von erhöhten Sozialkosten. Die Annahme, dass bei Polizei und Justiz Einsparungen gemacht werden könnten, ist unrealistisch. Es wird ignoriert, dass viele Drogenkonsumenten gleichzeitig anderer Delikte beschuldigt werden. Angesichts der grossen Zahl von Gesetzesverstössen hätte die Strafbefreiung des Konsums nur einen geringen Einfluss auf die Tätigkeit der Gerichte. Es ist auch anzunehmen, dass das Deliktvolumen mit dem vermehrten Anbau, Handel und Konsum von Cannabisprodukten bei der Legalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen anwachsen würde. Der vorliegende Revisionsentwurf des BetmG würde jegliche Präventionsbemühungen von Eltern, Lehrkräften und Erziehern untergraben. Er würde den Einstieg in die Drogensucht erleichtern: er verschiebt für die Jugendlichen ein nützliches Verbot im Zusammenhang mit den Cannabisprodukten in Richtung auf Rauschgifte wie Heroin und Kokain aber auch auf Ecstasy, GHB und Thai-Pillen. Ernsthafte Erzieher sind sich einig: Verbote helfen den Heranwachsenden ihre Persönlichkeit aufzubauen und zu strukturieren. Wieder einmal werden es die Schwächsten und Verletzlichsten unserer Gesellschaft sein, die dafür werden bezahlen müssen. Wie jede Massnahme, die Drogenkonsum vermehrt gesellschaftsfähig macht, macht auch diese Gesetzesrevision für Drogendealer die Bahn frei. Die Schweiz heute bereits in Deutschland als «Paradies für Kiffer»[14] bezeichnet, würde sich isoliert inmitten eines Europa wiederfinden, das die Legalisierung des Rauschgiftkonsums ablehnt. Indem sie zu einem Supermarkt für alle Drogen würde, würde sie unweigerlich den Drogentourismus aus den umliegenden Ländern vermehren. Es ist nun die dringende Aufgabe unserer Parlamentarier, die Interessen der Allgemeinheit und das Gemeinwohl stärker zu gewichten als die Forderungen der Drogenlobby. So oder so muss jedoch das Schweizer Volk das letzte Wort erhalten. JPC/23.10.2002
Zur Diskussion des Revisionsentwurfs in der Kommission Frau Menétrey (Grüne/VD) hat zwei Vorbehalte gegenüber dem Revisionsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes: a) «Ist es richtig, die Heroinverschreibung eher unter dem Begriff Therapie als unter dem Begriff Überlebenshilfe aufzuführen?» Antwort: Die Heroinverschreibung bei der Säule der Therapie aufzuführen, würde die aktuelle Situation nur verschlimmern. b) «Müsste man die Zulassungskriterien zu den Heroinprogrammen nicht verschärfen?» Antwort: Die Kriterien, die in Holland festgelegt wurden, können als strenger angesehen werden als die geltenden Kriterien in der Schweiz, aber das holländische Experiment, das zwischen 1998 und 2001 durchgeführt wurde, ist in Holland heftiger Kritik ausgesetzt.
Frau Egerszegi (FDP/AG): «Was macht man mit Personen, die schwerstabhängig sind, grosse gesundheitliche Probleme haben und die keine Methadonbehandlung oder abstinenzorientierte Therapie mehr durchhalten konnten?» Antwort: Man findet genau diese in ihrer Gesundheit sehr angegriffenen Personen unter den 33%, die früher oder später die Heroinabgabeprogramme verlassen haben, da sie die Bedingungen nicht aushielten, die an die Abgabe geknüpft sind. Diese Frage bleibt somit unbeantwortet. [1] Politischer Sekretär, Leiter der Zeitschrift Etudes & Enquêtes (Centre Patronal, Paudex/Lausanne), Mitglied der «Commission consultative de la Fondation du Levant» in Lausanne und des «Conseil consultatif pour la prévention et la lutte contre la toxicomanie» des Kantons Waadt. [2] Ruth Dreifuss, in Schaffhausen an der Jahresversammlung der Vereinigung der Schweizer Städte am 7. Oktober 1994 (zitiert in: 24 heures, 8/9. Oktober 1994). [3] «Toxicomanie: conséquences sociales et réponses apportées dans les Etats membres», Commission des questions sociales, de la santé et de la famille, Parlamentarische Versammlung des Europarates, 21.12.2001, Dok. 9303. [4] ECAD Newsletter, European Cities against Drugs, Stockholm, Oktober 2002. Siehe ebenso die Website von Hassela Nordic Network: www.hnnsweden.com/0002/08aug2002. [5] Abraham et al., Licit and illicit drug abuse in the Netherlands, 2001, Amsterdam, CEDRO/Mets en Schilt, 2002. Die Resultate dieser Untersuchung sind auch auf Internet zugänglich: www.cedro-uva.org/lib/abraham. [6] Italien: Gesetz vom 22. Dezember 1975, in Kraft bis zum 10. Juli 1990, dann Rückkehr zur vorherigen Situation (Entkriminalisierung des Konsums, des Besitzes und des Erwerbs von Drogen zum persönlichen Gebrauch) durch Volksabstimmung vom April 1993 (55% Ja-Anteil). Holland: Gesetz von 1976. [7] «Heroin experiment / Drug experiment is ineffective. The outcome of the experiment was determined beforehand», in: Trouw, 4. April 2002. [8] «Internationale Kritik an Schweizer Heroinversuchen. Bericht der externen Expertenkommission der WHO. Stellungnahme des Suchtstoffkontrollrates der UNO (INCB).», Zürich, Schweizer Ärzte gegen Drogen, 1999 (auch in Englisch und Französisch erhältlich). [9] Die Krankheitsbilder in Verbindung mit Heroin sind von Prof. Renaud Trouvé auf folgender Website zusammengestellt worden: www.drogue-danger-debat.org. Siehe ebenso: Dr. med. Michael G. Koch, Heroin und andere Opiate im Umfeld psychotroper Drogen. Ein Überblick für die drogenpolitische Diskussion, Zürich, Schweizer Ärzte gegen Drogen, 1999; Jean-Philippe Chenaux, La Suisse stupéfiée – Contre la narco-politique, préface de Jeanne Hersch, Lausanne, L’Age d’Homme, 1997. [10] Mark Pieth, Gutachten zur Konventionsverträglichkeit verschiedener Modelle der Cannabisteilentkriminalisierung, 15. November 2000. [11] Bertil Cottier und Martin Sychold, Consolidated legal opinion concerning the compatibility of proposed national narcotics laws with relevant international conventions, 5. März und 6. Juni 2001. [12] Wu et al., 1988, zitiert im Gemeinschafts-Gutachten des Inserm, op. cit., S. 222. [13] Insbesondere die Publikationen der französischen Wissenschafter Gabriel G. Nahas und Bernard Desoize werden in Bundesbern nicht zur Kenntnis genommen. Vgl. Marihuana and Medicine, Hg.: Gabriel G. Nahas et al., Totowa (New Jersey), Humana Press, 1999. [14] «Schweiz: Paradies für Kiffer», Der Spiegel, 7/2001
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang | |
|
Aus einem Interview mit der deutschen Gesundheitsministerin Marion Caspers-Merk, Jetzt sind Sie ja nicht nur Staatssekretärin im Gesundheitswesen, sondern auch Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Was sagen Sie zu den Bestrebungen der Schweiz, den Konsum weicher Drogen zu legalisieren? Wir haben in der Drogenpolitik ja viel von der Schweiz gelernt. Deutschland kennt im Umgang mit harten Drogen ebenfalls seit kurzem ein Vier-Säulen-Programm mit Prävention, Therapie, Repression und Überlebenshilfe. Insbesondere unsere Heroinprogramme orientieren sich an der Schweiz. Hier gibt es also viele Gemeinsamkeiten. Bei den weichen Drogen halten wir aber das, was die Schweiz macht, für einen Irrweg. Ich denke, die Schweiz bagatellisiert die Gefahren von Cannabis. Nur ein paar Stichworte dazu: Der THC-Gehalt des heute gehandelten Cannabis liegt rund zehnmal höher als früher. Wir haben grosse Probleme mit einer sehr jungen Klientel von Cannabis-Konsumenten. Zudem gibt es neue Studien, die einen Zusammenhang zwischen Depression und Schizophrenien und dem Dauerkonsum von Cannabis nachweisen. Ich halte deswegen eine verharmlosende Haltung, wie sie die Schweiz einnimmt, für problematisch. Auch bin ich der Meinung, dass man beim jugendlichen Probierkonsum nicht mit der Keule zuschlagen darf. Das Austesten von Grenzen gehört schliesslich zum Erwachsenwerden. Eine generelle Legalisierung des Konsums wird es mit dieser Bundesregierung aber nicht gehen. Würden Sie sagen, dass Deutschland ein durch die liberale Haltung der Schweiz mitverursachtes Drogenproblem hat? Die liberale Haltung der Schweiz macht es uns natürlich nicht gerade einfach, die Jugendlichen von der Gefährlichkeit regelmässigen Cannabis-Konsums zu überzeugen. Wir erleben es immer wieder, dass Jugendliche, wenn sie etwa von der Polizei geschnappt werden, ihr Verhalten mit dem Hinweis auf die Schweiz rechtfertigen. Zudem führt die liberale Haltung zu den bekannten Auswüchsen. Sie wissen selbst, dass in der Schweiz bei den Hanfläden ein Wildwuchs herrscht, den man jetzt wieder etwas einzudämmen versucht. Wir sind froh, dass die Stadt Basel seit einiger Zeit verstärkt versucht, hier etwas durchzugreifen. Interview Seraina Gross |
||
|
|
zum Seitenanfang | |
|
Aus dem Baslerstab . Ausgabe Basel
. Montag, 24. Februar 2003
Auszug aus dem Artikel : Zoll: Weniger Hanftouristen Stark zurückgegangen ist die Menge an Marihuana, welche die Grenzbeamten beschlagnahmt haben: Waren es 2001 noch 140 Kilo, reduzierte sich die Menge im letzten Jahr auf "nur" noch 35 Kilo. Der deutsche Zoll führt dies unter anderem auf die härtere Vorgehensweise der Basler Staatsanwaltschaft gegen Hanfläden zurück. Verdeutlicht wird diese Einschätzung von der Statistik des Zollpostens am Badischen Bahnhof - über den Kleinkonsumenten oft ihre "Duftsäckli" aus Basel nach Deutsch- land schmuggeln. Folge der Razziawelle Parallel zur Razziawelle gegen Hanfläden gingen hier die Angriffe zurück: Waren es im dritten Quartal von 2001 noch 3331 Gramm Marihuana (bei 260 Verfahren), so verzeichnet das Hauptzollamt Lörrach für die letzten vier Monate des Jahres 2002 lediglich 1575 Gramm und 160 Verfahren. Zudem wurde der grösste Teil an harten Drogen im Zugverkehr aufgegriffen, so das Hauptzollamt Lörrach. Jan Fischer
|
||
|
|
zum Seitenanfang | |
|
Strenge Überprüfung für eine OAKLAND, Kalifornien, 25. Januar 2003 (ZENIT.org).- Die Kontroverse über Rosenthal ist wegen der Anpflanzung von Marihuana für medizinische Zwecke Die kalifornischen Wähler hatten im Jahr 1996 einem Referendum (Antrag 215)
zugestimmt, wonach Marihuana zu medizinischen Zwecken erlaubt ist. Seitdem
haben weitere acht Staaten ähnliche Gesetze verabschiedet -- und gerichtliche Auseinandersetzungen waren die Folge, berichtete die "Times". Eine anfängliche Welle von Referenden in den letzten Jahren hatte die beschränkte Verwendung von Marihuana (auch als Cannabis bekannt) genehmigt. Aber Abstimmungen im letzten Herbst zeigten einen Meinungsumschwung, meldete
die "Washington Times" am 26. November. Die Wähler in Nevada lehnten eine Schon vor dem November stießen Marihuana-Vorschläge auf Schwierigkeiten. Marihuana Einstiegsdroge für gefährlichere Drogen oder nicht? Ein von Marihuanagegnern vorgebrachtes Argument lautet: Die Konsumenten Viele der Medienberichte über die Studie seien ungenau, schrieb der "Christian Science Monitor" am 16. Dezember. Andreas Morral von RAND, hieß es, habe alles getan, um klar zu machen, dass die Studie die Einstiegstheorie nicht widerlege, aber viele hätten einfach nicht hören wollen. In Wirklichkeit habe die Studie eine hohe Quote des Fortschreitens vom
Marihuana- zum Heroin- und Kokainkonsum festgestellt. RAND habe auch herausgefunden, dass der Jüngere Konsument Erstkonsument von Marihuana ist,
und je häufiger er es nimmt, die Wahrscheinlichkeit wächst, dass er sich Die Interpretationsprobleme seien an der Stelle der Studie entstanden, wo sie anmerkt, dass Süchtige eine natürliche Neigung zum Drogenkonsum haben könnten -- und dass Marihuana zufällig die erste illegale Droge sei, auf die sie stoßen. Eine andere Studie über Marihuana erschien kürzlich im "Journal der Amerikanischen Medizinischen Vereinigung". Auf der Grundlage von 311 australischen Zwillingspaaren, stützt die Untersuchung die Annahme, dass Marihuana zu härteren Drogen führen kann, berichtete die "Associated Press" vom 21. Januar 2003. Nur jeweils ein Zwilling von jedem der Paare hatte bereits vor Erreichen des 17. Lebensjahres Marihuana geraucht. Die Forscher fanden heraus, dass die Wahrscheinlichkeit, zu härteren Drogen überzugehen, bei den frühen Marihuana-Rauchern bis zu fünfmal höher war als bei ihren jeweiligen Zwillingspartnern, (die erst später damit angefangen hatten). Bei den frühen Marihuana-Rauchern betrug die Wahrscheinlichkeit, Opiate, darunter auch Heroin, zu konsumieren, das Zweifache der Späteinsteiger, und beim Konsum von Halluzinogenen wie LSD betrug sie das Fünffache. Der Leiter des Studienteams, Michael Lynskey, räumte ein, dass die Studie einige Schwächen aufweise, unter anderem, weil sie sich auf die Berichte der Teilnehmer über ihre eigenen Erfahrungen verlässt. Und sie erkläre nicht, warum frühe Marihuana-Verwendung zum Konsum härterer Drogen führen könne. Mehr Kohlenmonoxid Was klar zu sein scheint, ist, dass der Marihuanakonsum ernste
Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Viele haben falsche Vorstellungen über
Marihuana, sagte John Walters, Direktor des Büros der Nationalen Drogenkontrolle, in einem Artikel der "Associated Press" vom 17. September
2002. Es kommen mehr Teenager in Rehabilitationszentren zur Behandlung von
Marihuanaabhängigkeit als Alkoholabhängige oder Süchtige aller anderen US-Generalarzt Richard Carmona bemerkte, Marihuana enthalte drei- bis viermal mehr Teer und Kohlenmonoxid als Tabak. Und es beeinträchtige das Gehirn ähnlich wie Kokain und Heroin. Im Vereinigten Königreich veröffentlichte die Britische Lungenstiftung einen Bericht, der angab, dass Marihuana-Zigaretten, bis zu 50 Prozent mehr Krebs verursachende Stoffe enthalten als Tabak, berichtete der "Telegraph" am 11. November. Die Lungenstiftung wies darauf hin, dass man sich auf Untersuchungen der 1960er Jahre, die darauf schließen ließen, dass Cannabiszigaretten ungefährlich seien, nicht länger stützen könne. "Drei oder vier Cannabiszigaretten täglich zu rauchen entspricht dem Rauchen von 20 Tabakzigaretten, was das Risiko von Lungenschäden angeht", heißt es in dem Bericht der Stiftung. Zudem neigten Marihuana-Raucher dazu, viermal, mehr Rauch mit einer Cannabiszigarette zu inhalieren, fügte Helena Shovelton, Generaldirektorin der Stiftung, hinzu. "Man inhaliert tiefer und hält den Atem mit dem Rauch längere Zeit an, bevor man ausatmet," erklärte sie. "Dies führt dazu, dass mehr giftiges Kohlenmonoxid und Teer in die Lunge eindringen." Die geistige Gesundheit von Marihuana-Konsumenten gibt ebenfalls Anlass zu D'Souza legte neues Beweismaterial für die Beziehung zwischen Cannabis und Schizophrenie vor. Er arbeitet am Institut für Psychiatrie im Maudsley Krankenhaus in London. Seine Forschung deutet darauf hin, dass Cannabis durch seine Wirkung auf cannabinoide Empfänger im Gehirn Psychosen verursachen kann. Ähnliche Bedenken wurden in einer Artikelserie erhoben, die in der Ausgabe
des "Britischen Medizinischen Journals" vom 23. November 2002 veröffentlicht Hinsichtlich einer Verbindung zwischen Marihuana und Depressionen räumte das
"Journal" zwar ein, dass es erst wenige Untersuchungen über das Thema gebe. Es bestünden zwar Schwierigkeiten, eine direkte ursächliche Beziehung
zwischen Marihuana-Konsum und geistigen Gesundheitsproblemen nachzuweisen.
Aber, so schreibt das "Journal" ausdrücklich : "Die am meisten akzeptierte
Erklärung ist, dass Cannabis einen Ausbruch oder einen Rückfall von Schizophrenie bei anfälligen Leuten hervorruft und auch die Symptome im Zweifel waren über die Methodik einiger früherer Studien erhoben worden. Auch dass viele Marihuana-Verbraucher auch andere Drogen benutzten, hat einige dazu verleitet, darüber zu spekulieren, dass es die anderen Substanzen seien, die an den geistigen Problemen schuld seien. Aber die Ausgabe vom 23. November des "British Medical Journal" veröffentlichte eine neue Studie, welche die früheren Erkenntnisse bestätigt und nachweist, dass es Marihuana ist, das mit Schizophrenie in Zusammenhang steht, und nicht andere Drogen. Der Päpstliche Rat für Beschäftigte im Gesundheitswesen nennt in seinem pastoralen Handbuch über Drogen, dessen englische Übersetzung im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde, die Gesundheitsprobleme, die auf Marihuana zurückzuführen sind, und stellt fest: "Angesichts aller Tatsachen ist es unverantwortlich, Cannabis zu verharmlosen und es für eine ,weiche Droge' zu halten." Das medizinische Beweismaterial zeigt zunehmend, dass die Auffassung des ZGP03020103
|
||
|
|
zum Seitenanfang | |
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang | |